Hallo,
die MRL
fordert nicht zwingend einen Not-Halt.
1.2.4.3 Stillsetzen im Notfall
Jede Maschine muss mit einem oder mehreren NOT-HALT-Befehlsgeräten ausgerüstet sein, durch die eine unmittelbar drohende oder eintretende Gefahr vermieden werden kann.
Hiervon ausgenommen sind, bei denen durch das NOT-HALT-Befehlsgerät das Risiko nicht gemindert werden kann, da das NOT-HALT-Befehlsgerät entweder die Zeit des Stillsetzens nicht verkürzt oder es nicht ermöglicht, besondere, wegen des Risikos erforderliche Maßnahmen zu ergreifen; handgehaltene und/oder handgeführte Maschinen.
Das NOT-HALT-Befehlsgerät muss deutlich erkennbare, gut sichtbare und schnell zugängliche Stellteile haben;den gefährlichen Vorgang möglichst schnell zum Stillstand bringen, ohne dass dadurch zusätzliche Risiken entstehen; erforderlichenfalls bestimmte Sicherungsbewegungen auslösen oder ihre Auslösung zulassen.
Wenn das NOT-HALT-Befehlsgerät nach Auslösung eines Haltbefehls nicht mehr betätigt wird, muss dieser Befehl durch die Blockierung des NOT-HALTBefehlsgeräts bis zu ihrer Freigabe aufrechterhalten bleiben; es darf nicht möglichsein, das Gerät zu blockieren, ohne dass dieses einen Haltbefehl auslöst; das Gerät darf nur durch eine geeignete Betätigung freigegeben werden können; durch dieFreigabe darf die Maschine nicht wieder in Gang gesetzt, sondern nur das Wiederingangsetzen ermöglicht werden.
Die NOT-HALT-Funktion muss unabhängig von der Betriebsart jederzeit verfügbar und betriebsbereit sein.
NOT-HALT-Befehlsgeräte müssen andere Schutzmaßnahmen ergänzen, aber dürfennicht an deren Stelle treten.
Die Frage ob eine Netztrenneinrichtung für Elektro auch als Not-Halt Befehlsgerät benutzt werden kann beantwortet die DIN EN 60204-1:
Abschnitt10.7.4
Hier wird dies zugelassen wenn, die Gefahr schnellst möglich beendet wird, es ist also nicht erlaubt bei Stoppkategorie 1, es erfolgt durch die Abschaltung eine Stoppkategorie 0.
Der Schalter leicht erreichbar ist.
Und dann Rot Gelb gekennzeichnet ist, weitere Anforderungen stehen im Abschnitt 10.7.3
Eine Typ-C Norm die Ähnliche Maschinen beschreibt ist die DIN EN 12757-1.
Also wie schon geschrieben wurde, kann man dem Hersteller nur dann einen Vorwurf machen wenn der Schalter nicht leicht erreichbar ist, oder wie von niko geschrieben wurde auch dann nicht wenn er vom Betreiber da installierte wurde.
In einer guten Betriebsanleitung sind die Not-Halt Geräte mit Bild aufgelistet und auch die Position gezeigt.