In unserem Neubau wurde eine Dauerlärmbelastung zwischen 50 und 56 db(A) festgestellt. Dies betrifft Laboratorien und Räume für physikalische Praktika. Der Lärm wird von der Lüftungsanlage verursacht die für den Luftwechsel eingebaut wurde. Die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV) gibt nur Werte von 80 bzw. 85 db(A) her. Kennt jemand Grenzwerte für Laboratorien und Praktikunmsräume und die Quelle dazu? Wäre super. Schöne Grüße aus Franken
Klaus CZ