Wem gehört das Orginal Zertifikat?

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  • Hallo zusammen!

    Wer kann mir weiterhelfen, folgendes Problem:

    Wenn ein Mitarbeiter eine Fortbildung macht, bekommt er darüber einen Nachweis, Zertifikat.

    Wer bekommt das Original? Ich kenne es nur so das der Mitarbeiter das Original bekommt und der Arbeitgeber eine Kopie.

    Wie seht ihr das und vor allem gibt es dazu eine Rechtsgrundlage?

    Danke schon mal.

    Gruß und unfallfreien Tag

    Andreas

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  • Moin,

    ja so kenne ich das auch. Alle Zertifikate schön zu Hause abheften ; )

    ---

    „Willst du, dass einer in der Gefahr nicht zittert, dann trainiere ihn vor der Gefahr.“


    Lucius Annaeus Seneca (4 v.Chr. – 65 n.Chr.), röm. Philosoph u. Dichter

  • Das Original gehört immer der Person, die namentlich darauf erwähnt ist. Wenn der Arbeitgeber das Seminar etc. bezahlt geht eine Kopie in die Personalakte. Scheidet ein/e Mitarneiter/in aus dem Unternehmen aus, gibt er/sie das erworbene Wissen auch nicht ab.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Hallo,

    mir sind Fälle (aus dem BSB-Bereich) bekannt in denen wurde das Orginal von der Firma
    einbehalten, selbst eine Kopie wurde nicht ausgehändigt.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo Andreas,

    ein Zertifikat bescheinigt den Erwerb von Kenntnissen für eine Person. Die Kenntnisse sind untrennbar mit dieser Person verbunden. Das Zertifikat ist imho ebenso der Person zugehörig, sprich deren Eigentum.
    Da der Chef natürlich nicht möchte, dass er einen Lehrgang bezahl und der AN dann damit sofort losläuft um sich bei einem andern AG zu bewerben, möchte er die Zertifikate natürlich ungern herausgeben. Das ist aber imo der falsche Weg. Möchte er einer vorzeitigen Kündigung entgegenwirken, hat er die Möglichkeit eine Rückzahlung von Fortbildungskosten bei Kündigung innerhalb einer bestimmten Zeit zu vereinbaren. Dabei ist dann der geldwerte Vorteil für den Arbeitnehmer, die Bindungsdauer, Lehrgangsdauer, etc. zu beachten. Unter "Rückzahlung Fortbildungskosten" sollte man bei google einiges dazu finden.

    Ich bin zwar nicht rechtsfest, gehe aber von aus, das ein Gericht die Herausgabe der Zertifikate verlangen würde. Falls nicht wäre es aber auch problemlos möglich sich persönlich an die Bildungsstätte zu wenden und eine Zweitausfertigung anzufordern ;)

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Das Original gehört immer der Person, die namentlich darauf erwähnt ist. Wenn der Arbeitgeber das Seminar etc. bezahlt geht eine Kopie in die Personalakte. Scheidet ein/e Mitarneiter/in aus dem Unternehmen aus, gibt er/sie das erworbene Wissen auch nicht ab.

    Ja so kenn ich das auch, aber gibt es eine Rechtsgrundlage, wo drin steht, das dem Mitarbeiter das Original Zertifikat gehört?

    • Offizieller Beitrag

    ...aber gibt es eine Rechtsgrundlage, wo drin steht, das dem Mitarbeiter das Original Zertifikat gehört?

    Hallo,

    wofür eine Rechtsgrundlage? Das Dokument ist doch bereits auf deinen Namen ausgestellt. Stephan hat es ja bereits beschrieben, entweder sichert sich der Chef ab, oder er hat halt Pech gehabt.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • ...Wer bekommt das Original? Ich kenne es nur so das der Mitarbeiter das Original bekommt und der Arbeitgeber eine Kopie.

    Wie seht ihr das und vor allem gibt es dazu eine Rechtsgrundlage?
    ...


    Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, das ist eine Schuldrechtsfrage nach §§241 ff BGB. Danach geht die Urkunde in das Eigentum desjenigen über, der die Fortbildung bezahlt.
    Jetzt kommt noch ein zweiter Punkt hinzu. Die Urkunde wird ja unter der Voraussetzung der Teilnahme und möglicherweise einer Prüfung erteilt. Sie ist somit personenbezogen. Sinnvoll ist es danach, dass die Urkunde in den Besitz des Teilnehmers übergeht, ohne dass er Eigentümer ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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    • Offizieller Beitrag

    Hab hier mal einen Interessanten Beitrag zu dem Thema gefunden mit entsprechende Urteilen...
    http://anwalt-im-netz.de/arbeitsrecht/f…beitsrecht.html

    Vielleicht hilft Dir das weiter...

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • Ich sage auch das original gehört dem der den Lehrgang absolvierte.
    Kopien sind der Personalabteilung einzureichen.
    Falls die Personalabteilung gern das Original einsehen möchte kann sie es tuen.

    Schöne Grüße Tobi

    Heute hier morgen dort. |?

  • Hallo tiefflieger,

    ich habe ich jetzt mal ein wenig gegooglet, und bin dabei auf folgende Artikel gestoßen:
    Wem gehören Lehrgangszertifikate...
    und
    Forumsantwort

    Wenigstens die erste Antwort scheint ja eine qualifizierte Antwort zu sein und entspricht im Ergebnis in etwa dem wie es die meisten wohl sehen.
    Ein Urteil habe ich aber leider auch nicht finden können. Eventuell hat ja jemand Zugang zu Urteilen und findet etwas!?

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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