Seminar für Prüfung elektrischer Arbeitsmittel

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  • Moin zusammen,

    ich bin gerade über diese Seite gestolpert

    http://www.sifa-news.de/inhalte/news/e…mittel/?wa=1889


    Jetzt haben wir vor, das unser Hauselektriker genau die Prüfung der Elektrik die alle 3 Jahr die Ortfeste und jähliche die Ortsveränderlichen GEräte betrifft. Die Ausbildung die hier angepriesen ist scheint Pflicht zu sein!
    Also erste Frage ist so ein zweitägige Fortbildung Pflicht?
    Und wenn ja kennt einer eine BG die die anbietet? Oder wie die Fortbildung heisst?


    Danke

    Jan

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  • Moin Jan,

    die gibt es auch kostenlos.

    Ich rede hier jetzt von der VBG (meine BG). Dort sind die Kurse für ortsfest und ortsveränderlich super! Selber schon gemacht und kann sie nur empfehlen. Darüber hinaus gibt es auch spezielle Maschinenkurse.

    Erkundige dich doch einmal. Der Teilnehmer muß Elektrofachkraft sein. Zwei Tage Kurs sind eigentlich zu wenig. Der Stoff und das "Selbermessen" ist recht umfangreich.

    Haken an der Sache: Die Kurse sind schnell ausgebucht, Wartezeit dann über eine Warteliste bestimmt ein Jahr.

    .
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    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • ...(passiert manchmal) aber ich kann keine Notwendigkeit bzw. Verpflichtung erkennen, nach der eine ausgebildete Elektrofachkraft, die regelmaessig in ihrem Job arbeitet, eine zusaetzliche, zweitaegige Asubildung benoetigt um als "befaehigte Person" fuer die Pruefung taetig werden zu durfen.

    Helft mir doch mal auf die Spruenge.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Moin zusammen,

    @ MichaelD: Da sind wir schon zwei, denn ich denke genau so wie Du.

    Allerdings sind diese Veranstaltungen nicht sinnlos. Es ist nur fair jemanden, den man zu einer befähigten Person machen möchte, auch darüber zu informieren, was da so alles dazugehört. Ich denke da z. B. an gesetzliche Hintergründe etc., die bei solchen Veranstaltungen auch zu Sprache kommen (sollten).

    Und da macht es Sinn, zuerst das Seminarangebot der eigenen BG zu strapazieren, bevor man Geld in die Hand nimmt und einen anderen Anbieter in Anspruch nimmt.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hallo,


    erstmal die Frage wer ist eigentlich Elektrofachkraft??

    Dieser muss den Beruf des Elektriker gelernt haben, in diesem auch tätigkeit sein und ständig auf dem laufenden der aktuellen Vorschrift sein.

    Hat der Hauselektriker auch die aktuellen VDE Vorschrift zur Hand und hat den Beruf des Elekrikers gelernt dann hat er die Qualifikation und alles ist OK. Damit braucht er diese Weiterbildung wohl nicht. Um aber auch die Prüfungen machen zu können, müssen auch die entsprechende Messgeräte dem Mitarbeiter zur Verfügung stehen.

    Grüße aus Neuwied

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  • Hallo Danke für die Antworten,

    ich glaube jetzt auch das keine konkrete Schulung vorgesehen ist, sondern nur das eben Fortbildung grundsätzlich stattzufinden hat.

    Charlie Die Frage nach der grundsätzlichen Ausbildung ist an vielen Stellen gut beschrieben zum Beispiel

    BGI/GUV I 5190 S.12

    Berufsausbildung
    Die befähigte Person
    für die Durchführung
    von Prüfungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen muss
    • eine elektrotechnische Berufsausbildung (siehe Anhang 6) abgeschlossen haben,
    • ein abgeschlossenes Studium der Elektrotechnik,
    oder
    • eine andere für die vorgesehenen Prüfaufgaben vergleichbare elektrotechnische
    Qualifikation nachweisen.
    Der Arbeitgeber / Unternehmer hat zu prüfen,
    • ob die elektrotechnischen und die darüber hinaus notwendigen Kenntnisse ausreichen,
    um die durchzuführenden Arbeiten zu beurteilen und die entstehenden
    Gefahren zu erkennen
    und
    • ob ein Nachweis vorliegt, der die relevanten Inhalte der Qualifikation wiedergibt.
    4.2 Berufserfahrung
    Die befähigte Person muss Erfahrungen im praktischen Umgang mit den zu prüfenden
    Arbeitsmitteln während eines nachgewiesenen Zeitraumes gesammelt haben.
    Hierzu legt die TRBS 1203 fest, dass eine mindestens einjährige Erfahrung bei der
    Errichtung, dem Zusammenbau oder der Instandhaltung von elektrischen Arbeitsmitteln
    vorliegen muss, um sie für die Prüfungen von elektrischen Arbeitsmitteln zu
    qualifizieren.
    Während der praktischen Tätigkeit muss die befähigte Person Erfahrungen gesammelt
    haben über die Arbeiten
    • mit intakten elektrischen Arbeitsmitteln (Aufbau, bestimmungsgemäßer Betrieb,
    möglicher Fehlgebrauch, Prüfumfang, Prüfablauf),
    • mit diesen Arbeitsmitteln in Störungs- und Instandsetzungssituationen
    und
    12
    • bei der Durchführung wiederkehrender oder vergleichbarer Prüfungen sowie bei
    ihrer Auswertung.
    Darüber hinaus muss die befähigte Person in der Lage sein, die Anlässe zu erkennen,
    die Prüfungen auslösen, zum Beispiel im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung
    oder aus arbeitstäglicher Beobachtung.
    Nach Abschnitt 3.3 der TRBS 1203 verfügen Personen mit der in Anhang 2 (siehe
    Anhang 6) aufgeführten Berufsausbildung in der Regel über die erforderliche Berufserfahrung
    für befähigte Personen für die Prüfungen zum Schutz vor elektrischen
    gefahren im jeweiligen Tätigkeitsfeld.


    Ich fand eben nur den Teil nicht ganz klar S13.

    Zeitnahe berufliche Tätigkeit
    Die befähigte Person muss eine zeitnahe berufliche Tätigkeit (siehe Anhang 6) entsprechend
    der Prüfaufgabe ausgeübt haben. Das bedeutet, dass die Berufserfahrung
    praxisnah und aktuell sein muss.
    Sie muss über die für die vorgesehenen Prüfaufgaben im Einzelnen erforderlichen
    Kenntnisse der Elektrotechnik sowie der relevanten technischen Regeln verfügen.
    Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die befähigte Person sich angemessen
    weiterbildet, um die vorhandenen Kenntnisse, z. B. über Mess- und Prüfverfahren,
    zu aktualisieren. In Abhängigkeit von der Prüfaufgabe kann die Weiterbildung z. B.
    durch Teilnahme an Schulungen oder an einem einschlägigen Erfahrungsaustausch
    erfolgen.

    Grüße

    Jan

  • Moment, ...............

    die Prüfung kann/darf eine Elektrofachkraft machen. Diese ist, wenn sie im Berufsleben steht und ..... und ....., schon klar, auch eine befähigte Person.

    Die Ausbildung macht Sinn, absolut. Geht einmal von der easy-Prüfung für ortsveränderliche Sachen weg, das darf sogar eine elektr. unterwiesene Person (EUP) unter Verantwortung einer Elektrofachkraft. Hier wird oft ein einfacher Prüfcomputer verwendet, der fast alles alleine macht, nur ein- und ausstöpseln der Zuleitung kann er noch nicht.

    Was ist denn mit ortsfesten Geräten, Anlagen, etc.? Welcher normale Elektriker kann das aus dem Ärmel schütteln? (Das ist jetzt keine Kritik am Berufsstand, den ich selber ausführe.)

    Diese Seminare geben Sicherheit, vor allem Rechtssicherheit, neue Eindrücke in Sachen Normung und Stand-der-Zeit für bspw. Messgeräte. Hier wird immer eine Fortbildung verlangt, ein Austausch, und genau das ist es.

    Ich würde das jedoch bei einer BG machen. Die wollen nichts verkaufen und bringen den Sachverhalt einfach gut rüber.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • ...ich will Weiterbildungen jedwelcher Form nicht in Frage stellen.

    Ich krieg'nur, wie viele von euch wahrscheinlich auch, immer nur einen Hals wenn irgendwelche Institutionen ihr Angebot als "zwingend" gemaess irgendwelcher "gesetzlicher Vorgaben" verkaufen. Die sollte man eigentlich wegen unlauteren Wettbewerbs und Irrefuehrung verklagen...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Wir haben damals bei einer Schulung im Hause Gossen Metrawatt teilgenommen. Alles in allem muss ich sagen, es war eine gute Weiterbildung für die Mitarbeiter. Natürlich war es auch eine "Verkaufsveranstaltung". Es wurde aber auch gezeigt, wie man mit der zum Messgerät passenden Datenbank eine Überwachung aller zu prüfenden Betriebsmittel organisieren kann.
    Man sollte den MA diese Weiterbildung anbieten, wenn sie diesen Job durchführen sollen.

  • Hallo Zusammen,

    Zustimmung zu den Beiträgen vor mir, mich ärgert es auch gewaltig.

    Auch die BG ETEM bietet sehr gute Kurse zur Prüfung ortsveränderlichen und ortsfesteten elektrischen Anlagen an. Habe die drei angebotenen Lehrgänge besucht und war begeistert. Kann man nur empfehlen. Nachteil ist nur diese Kurse sind sehr schnell belegt.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • Moin zusammen,

    wenn Kurse schnell belegt sind, ist das ein guter Indikator für die Güte dieser Kurse.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.