In Zukunft werden voraussichtlich mehr Menschen häufiger im Homeoffice arbeiten. Welche Arbeitsschutzstandards müssen dabei Berücksichtigung finden?
Stephan: Das Thema ist in der politischen Diskussion, das zeigt ja auch der Gesetzentwurf, den Bundesarbeitsminister Heil vor Kurzem eingebracht hat. Welche grundlegenden Bedingungen an einem Arbeitsplatz im Homeoffice erfüllt sein sollten, haben wir in unserer aktuellen Broschüre " Arbeiten im Homeoffice - nicht nur in der Zeit der SARS-CoV-2-Epidemie " zusammengefasst.
Aktuell arbeiten die meisten Beschäftigten mobil im Homeoffice. Der Arbeitgeber hat hier keine mit dem Telearbeitsplatz vergleichbaren Pflichten was den Arbeitsschutz angeht. Wie kann er trotzdem gesunde und sichere Bedingungen für mobile Arbeit unterstützen?
Stephan: Arbeitgebende können ihre Beschäftigten im Homeoffice auf vielfältige Weise unterstützen: Es beginnt bei der Schaffung guter Voraussetzungen: Welche technischen Bedingungen müssen geschaffen werden? Dann sollten gemeinsam klare Regelungen zu Arbeitszeiten, Arbeitspausen und Erreichbarkeit festgelegt werden. Auch sollten Arbeitgebende Hinweise zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung und Nutzung der Arbeitsmittel geben (VBG-Info " Gesund arbeiten am PC ").
Hier mal eine kurze Frage in die Runde, um ein Stimmungsbild abzuholen.
Viele Unternehmen sehen mittlerweile Vorteile am mobilen Arbeiten im Home Office, getrieben durch die Pandemie. Nun beginnen die Planungen, wie denn eine langfristige Umsetzung ausschauen kann, da man am mobilen Arbeiten im Home Office festhalten möchte. Wie bereits im zitierten Artikel erwähnt, ist die Gefährdungsbeurteilung auch hier das Mittel zum Zweck. Wenn ich mir nun als SiFa/ Betriebsarzt die ergonomischen Faktoren anschaue und mögliche Schutzmaßnahmen ableite, sollte bei mehrtägiger Arbeit im Home Office die Ausstattung neben Maus, Tastatur und Bildschirm auch Bürostuhl und höhenverstellbaren Tisch beinhalten. Die Sicht der Juristen ist hierbei, dass durch das Bereitstellen des Mobiliars, Telekommunikationseinrichtung durch den Arbeitgeber alle Aspekte eines Telearbeitsplatzes gegeben sind. In Folge dessen müssten auch alle weiteren Faktoren der ArbStättV wie Klima, Beleuchtung durch den Arbeitgeber geregelt/ bereitgestellt werden und regelmäßig kontrolliert (begangen) werden. Ich denke jede SiFa kann nachvollziehen, dass dies nicht wirklich umsetzbar ist.
Ich denke, mittelfristig wird sich diese Sicht ändern (müssen). Welche Stellung vertretet ihr hier? Eher abwarten, was der Gesetzgeber irgendwann verabschiedet oder voranpreschen?