Hallo Menschenschützer,
eventuell kann mir da jemand etwas Hilfestellung geben.
Bei uns sind regelmäßig Studenten im Technikum, um dort im Rahmen ihres Studiums den praktischen Umgang mit verschiedenen Lackiermaschinen / kleineren Produktionsstraßen kennen zu lernen.
Dabei müssen sie die Maschinen (unter Aufsicht und Anleitung) auch bedienen.
Die Reinigung der Maschinen (bei der ein höheres Verletzungsrisiko (scharfe Kanten/Maschinenteile) besteht) wird durch unsere Mitarbeiter durchgeführt.
Die Studenten bekommen bei Ihrem ersten Besuch auf unserem Gelände eine Sicherheitsunterweisung (Allgemein, Verhalten in der Firma, Umgang mit Chemikalien, Umgang mit Maschinen, erste Hilfe, Evakuierung usw.), sie werden an den einzelnen Maschinen noch einmal im Umgang mit der betreffenden Maschine unterwiesen und es ist immer ein Mitarbeiter an der entsprechenden Maschine.
Jetzt kam die Frage aus, ob das ausreicht, um eine Gefährdung der Studenten(und eine eventuelle Mithaftung der Mitarbeiter) zu minimieren.
Da ja immer nur ein oder zwei Studenten an der Maschine beschäftigt sind, und 10 bis 15 Studenten um die Maschine herumstehen.
Die unser Mitarbeiter nicht immer im Blick hat, da er sich ja um die Studenten an der Maschine kümmern muss.
Gefährdungsbeurteilung und BA`s sind vorhanden. Gefährdung besteht durch sich bewegende Teile / drehende Walzen (bei losen Kleidungsstücken).
Angedacht ist jetzt, die jeweilige Maschine mit einem Absperrband abzusperren, so daß die Studenten nicht mehr direkt an die Maschine können, solange sie nicht daran arbeiten.
Feste Absperrungen oder Gitter kommen aus örtlichen und betrieblichen Gründen nicht in Frage.
Hat jemand noch eine andere Idee?
Gruß
Ralf