Hallo Zusammen,
ich habe mich bereits durch das Forum gearbeitet, aber leider nicht das gefunden was meine Frage beantwortet.
Meine Frage lautet: Muss bei gelegentlichen Arbeiten (gewerblich) der Bediener einer Motorkettensäge einen Lehrgang absolvieren bzw. einen "Motorsägenschein" nachweisen, oder ist eine Unterweisung wie z.B. diese der BGHM BGHM UW-Kettensäge ausreichend?
Gibt es hierzu eine Verordnung, Vorschrift oder dergleichen?
Schon mal Danke für eure Hilfe und Antworten.
Grüße Dominik