Motorkettensäge - Ausbildung für Bediener?

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Hallo Zusammen,

    ich habe mich bereits durch das Forum gearbeitet, aber leider nicht das gefunden was meine Frage beantwortet.
    Meine Frage lautet: Muss bei gelegentlichen Arbeiten (gewerblich) der Bediener einer Motorkettensäge einen Lehrgang absolvieren bzw. einen "Motorsägenschein" nachweisen, oder ist eine Unterweisung wie z.B. diese der BGHM BGHM UW-Kettensäge ausreichend?
    Gibt es hierzu eine Verordnung, Vorschrift oder dergleichen?
    Schon mal Danke für eure Hilfe und Antworten.

    Grüße Dominik

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen :D

  • ANZEIGE
  • hallo,


    er sollte auf jedenfall schriftlich unterwiesen sein und auch die entsprechende psa haben und anziehen. bei arbeiten im wald ist der lehrgang auf jedenfall pflicht. wuerde diesen aber auch jedem empfehlen diesen zu machen.


    gruesse aus neuwied

  • ANZEIGE
  • Hab schon geprüft ob man andere, weniger gefährliche Werkzeuge benutzen kann. Leider ist für die meisten Fälle keine Alternative gegeben, da es in diesen Fällen oftmals an der fehlenden Stromversorgung habert.
    Dachte schon an eine Handkereissäge mit Akku, aber da fehlt es dann an der Schnitttiefe (auch wenn man die Hölzer dreht).

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen :D

  • Hi,

    die BG-I 8624 "Ausbildung – Arbeiten mit der Motorsäge" enthält Informationen über den Mindestumfang der Ausbildung der Bediener von Motorkettensägen aus Sicht der Unfallversicherungsträger.

    Im vorliegenden Fall (sägen von einzelnen Balken, die nicht unter Spannung stehen, auf festem Untergrund) könnte eine Unterweisung in die erforderliche persönliche Schutzausrüstung, die sichere Handhabung und den richtigen Umgang mit der Motorkettensäge ausreichen. Ich würde dieses Vorgehen jedoch im Vorfeld mit dem zuständigen TAB der BG abklären, um Schwierigkeiten im Schadensfall vorzubeugen.

    schöne Grüße,

    Markus

  • ANZEIGE
  • Moin zusammen, hallo Häuptling,

    wir sind in einer ähnlichen Situation wie Du, was die Verwendung von Kettensägen betrifft.

    Für uns ist (bis auf Weiteres, also zur nächsten Vorschriftenänderung) das Thema über die Gefährdungsbeteilung, Betriebsanweisung, Unterweisung der Beschäftigten und Gestellung der in der GB festgelegten PSA durch. Kein Kettensägenschein, auch wenn jedes Jahr mindestens einmal ein halb informierter SiGeKo oder Bauüberwacher (die Betonung liegt auf halb informiert) diese Sau durch das Dorf treibt.

    In solchen Fällen genügt meist die freundliche Frage: "Wo steht denn das, denn wir haben die Verpflichtung zum Sägekettenschein für unsere Belange nicht gefunden?"

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

    Einmal editiert, zuletzt von nj1964 (11. November 2013 um 08:50)

  • Guten Morgen nj1964,

    das mit dem halb informierten SiGeKo oder Bauüberwacher kenne ich auch. Meist kommt dann die Antwort "das steht in der Vorschrift! Müsste aber jetzt nachsehen welche das genau ist." bzw. "Sie sollten das doch wissen!".
    Werde aber den für uns zuständigen TAB hierzu kontaktieren.

    Gruß Dominik

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen :D

  • Im Zweifelsfall würde ich die Leute einen entsprechenden WE-Kurs besuchen lassen. Für mich besteht bzgl. Gefährdungspotential (von der Art mal abgesehen) kein Unterschied zu einem Fluförderzeug. Die Seminargebühren sind überschaubar und der Unternehmer ist auf der sicheren Seite. Die PSA wird in jedem Fall gebraucht.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • ANZEIGE
  • Im Zweifelsfall würde ich die Leute einen entsprechenden WE-Kurs besuchen lassen. ...


    Wobei diese Kurse doch eigentlich eine ganz andere Zielrichtung haben, als der beschriebene, vorgesehene Umgang. Natürlich dürfte es einige Überschneidungen geben, aber eben auch einiges was in einem solchen Kurs nicht beschrieben wird, auf der besagten Baustelle aber wichtig sein dürfte.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Über diese Kursangebote bzw. WE-Kursangebote habe ich mich bereits informiert. Die Kursinhalte sind in erster Linie für Feuerwehr, THW, staatliche bzw. private Forstberiebe und Forsterzeugnissverarbeitende Betriebe gedacht. Diese beinhalten ebenso wie die WE-Kurse die Themen Baumfällarbeiten und die darauf folgenden Arbeiten wie Brennholzschneiden usw.. Also nicht wirklich die Thematik die in unserem Falle zutreffend bzw. zielorientiert ist.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen :D