Freiwillige Vereinbarung zur Tolerierung von Tabakrauch am Arbeitsplatz ist nichtig

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  • Hallo Sifas,

    habe ich heute gefunden: Klick mich

    Nach meiner Interpretation heißt das, dass der Arbeitgeber auch dann Maßnahmen zum Schutz vor Tabakrauch umsetzen muss, wenn alle Mitarbeiter sich einig sind, dass geraucht werden darf.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • Hi Niko,

    Nach meiner Interpretation heißt das, dass der Arbeitgeber auch dann Maßnahmen zum Schutz vor Tabakrauch umsetzen muss, wenn alle Mitarbeiter sich einig sind, dass geraucht werden darf.


    Das würde ich auch so interpretieren. Nur, wo kein Kläger, da kein Richter.

    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Grüß Dich, Niko,

    Nach meiner Interpretation heißt das, dass der Arbeitgeber auch dann Maßnahmen zum Schutz vor Tabakrauch umsetzen muss, wenn alle

    ... so interpretiere ich das auch und halte diese Vorgabe auch für richtig, denn man weiß schließlich nicht, ob ein Mitarbeiter sein Einverständnis nur gegeben hat, weil es "Gruppendruck" gibt ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • ... so interpretiere ich das auch und halte diese Vorgabe auch für richtig, denn man weiß schließlich nicht, ob ein Mitarbeiter sein Einverständnis nur gegeben hat, weil es "Gruppendruck" gibt ...

    Das würde ich auch so interpretieren. Nur, wo kein Kläger, da kein Richter.

    Hallo,

    damit hat dann aber der Arbeitgeber ein Problem.
    Wenn jemand heute sein Einverständnis dazu gibt und in 20 Jahren krank wird - dann ändert sich oft die Einstellung und der Klageweg wird begangen. Das Einverständnis wird zwar wahrscheinlich strafmildernd für den Arbeitgeber gewertet werden. Aber ein Organisationsverschulden bleibt.
    Naja. Spekulation und Zukunftsmusik. Aber die EU hat ja heute entschieden...

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • ...Aber ein Organisationsverschulden bleibt.....


    Ich sehe darin eher einen Versuch, ein Gesetz per betrieblicher Regelung außer Kraft zu setzen und das geht eben nicht. Hier ist eindeutig Vorsatz im Spiel. Ein Grundrecht auf Rauchen egal wo, gibt es nun mal nicht, allerdings eines auf körperliche Unversehrtheit (Art 2 Abs.2 GG).
    Das Rumgeeiere der EU in Sachen Tabak ist ja ein Trauerspiel, welches nun schon einige Jahre so hin und her geht. Offensichtlich werden da gewaltige Geldmengen verschoben.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • E- Zigaretten Raucher auch in die Raucherräume verbannt.


    Warum wurden E-Zigarettenraucher in die Raucherräume verband, diese E-Zigaretten geben doch garkeinen rauch ab und können doch somit keinen gefährden ?( ?(

    Arbeitsschutz ist eine Gewissensfrage

  • Moin

    Zitat von »a.r.ni« ... so interpretiere ich das auch und halte diese Vorgabe auch für richtig, denn man weiß schließlich nicht, ob ein Mitarbeiter sein Einverständnis nur gegeben hat, weil es "Gruppendruck" gibt ...

    Ja, man darf den Gruppendruck nicht unterschätzen: Im Freundeskreis hat YZ dafür gesorgt, dass der Aschenbecher vor dem Bürofenster versetzt wurde, da der Rauch immer reinzog (nun kein Rauchen unterm Vordach mehr möglich). Leider hat ein Zuständiger dann ausgeplauder, wer sich beschwert hat ("sag mal AB, zieht bei dir auch immer Rauch ins Bürö wie bei YZ?" Erst dann stimmte AB auch zu, dass es dort genauso ist.) Aber somit war bekannt, dass YZ sich beschwert hatte, was die Beliebtheit bei den Rauchern, die nun weiter laufen müssen, nicht gerade gefördet hat:

    Die "boß nicht beschweren" und "lieber alles hinnehmen" Metalität ist doch sehr ausgeprägt, da die Angst vor sozialen oder betrieblichen Konsequenzen groß ist.

    Und vor Lärm in der Umgebung schütz man ja ebenfalls die MA, auch wenn es erstmal als gar nicht so schlimm wahrgenommen wird, da die Schäden ggf. erst Jahre später auftauchen.
    Genauso muss man Nichtraucher vor Tabakrauch schützen, auch wenn sie es erstmal als gar nicht so schlimm wahrnehmen, damit diese ebenfall Jahre später keien Schaden nehmen.

    Grüßle
    de Uil

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Warum wurden E-Zigarettenraucher in die Raucherräume verband, diese E-Zigaretten geben doch garkeinen rauch ab und können doch somit keinen gefährden ?( ?(


    Ach, und was ist das, was in der E-Zigarette verdampft wird? => Minimierungsgebot nach GefStoffV.
    Leider haben die Gerichte die Einstufung der E-Zigaretten als Arzneimittel verneint. Da war wohl die Lobbyarbeit erfolgreich.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Ich wusste gar nicht, dass es an dem Sachverhalt was zu rütteln gab... Rauchen außerhalb des Raucherbereichs im Unternehmen ist nicht. (Mehr als drauf hinweisen kann ich aber nicht.)

    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Es kann als strafbare Körperverletzung gewertet werden.

    Uiiiiiiii.... DAS ist mal interessant. Ich stell das ganze mal in die Rubrik Urteile, wenn das ok ist.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

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  • Hallo Sifas,

    und für die, die bei Global Playern arbeiten:
    Siehe hier
    Glycol war ja auch schon im Wein... :D Da wurde dann die Zusetzung verboten, nicht der Wein. 8)

    Also alles nur eine Frage der Zeit...
    Jetzt kommen mal die Bildchen (die es in anderen Ländern schon seit Jahren gibt).
    Dann kommt die Einheitsverpackung.
    Und dann?
    :?:

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Ich wusste gar nicht, dass es an dem Sachverhalt was zu rütteln gab... Rauchen außerhalb des Raucherbereichs im Unternehmen ist nicht. (Mehr als drauf hinweisen kann ich aber nicht.)

    Das Problem ist, dass Raucherbereiche oft nach den örtlichen Begebenheiten ausgewählt werden, ohne darauf zu achten, dass sich später der Rauch auch ausbreitet.

    Bei YZ haben die Raucher zwar in ihrem zugewiesenen Bereich geraucht, aber der lag genau vor dem Bürofenster von YZ. Wenn der sicher schon verdünnte Rauch ins Büro zog, war es zu spät das Fenster zu schließen, zumal man, sobald man den Rauch riecht, auch dessen Giftstoffe abbekommt (Nebenstrom hat sogar mehr Giftstoffe als Hauptstrom: http://www.allum.de/stoffe-und-ausloeser/tabakrauch). Und die Toxine setzen sich schnell an den Wänden ab und kumulieren (http://www.lungenaerzte-im-netz.de/lin/linaktuell…=1789&nodeid=18 ).

    Daher sollte man nach dem Zuweisen des Raucherbereiches auch mal überprüfen, ob es zu keiner Belästigung von (Nicht-)Rauchern kommt.

    Wenn sich erst ein Nichtraucher beschweren muss, ist das suboptimal

    Grüßle
    de Uil

    Grüßle
    de Uil

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  • Moin, Niko,

    Und dann?

    denen muss noch einiges einfallen, wenn Tabakanbau wieder subventioniert wird ... ?(
    http://www.derwesten.de/staedte/nachri…-id7716195.html

    Und das Thema Rauchen beschäftigt auch Personalabteilungen:
    ein US-Unternehmen, das hier in Deutschland eine Fabrik übernommen hat, wollte in neue Arbeitsverträge aufnehmen, dass ein neuer Mitarbeiter Nichtraucher sein muss ... in den USA sei das zulässig ... :S

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)