Jährliche Schulung

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  • Moin zusammen,

    ich soll ab diesem Jahr die Arbeitssicherheitsschulungen machen für unsere Unternehmen.
    Wir hatten sonst immer von der externen FASI für jedes Unternehmen einen Termin im Oktober-September.

    Jetzt habe ich das System umgestellt. Ich habe einen geigneteren Termin jetzt gewählt die ich mit den Betriebsleitern abgesprochen habe. Das ist der Februar bei einem Unternehmen.

    Jetzt steht ja das man mindestens einmal im Jahr schulen muss aber wenn ich den Termin jetzt im Februar mache sind die Mitarbeiter NICHT mindestens einmal im Jahr geschult. Sondern einmal etwas später.

    Ich finde da mann das gut Argumentieren kann mache ich einfach und fertig.

    Jetzt habe ich doch ein bisschen unsicherheit, was ist wenn dann was größeres passiert. Das Problem die haben definitiv kein Bock drauf das ich im September oder Oktober schule und dann im Februar wieder.


    Was würdet ihr machen?

    DAnke und Grüße

    Jan

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  • ich soll ab diesem Jahr die Arbeitssicherheitsschulungen machen für unsere Unternehmen.

    Hallo Jan,
    herzlichen Glückwunsch. Damit kannst du dein betriebliches Netzwerk ausbauen.
    Und der Arbeitssicherheitsschulung "neuen Schwung" geben. Je nach Qualität der externen Sifa kann eine Schulung durch betriebsinterne Fachleute besser und effektiver sein.

    ..Ich habe einen geigneteren Termin jetzt gewählt die ich mit den Betriebsleitern abgesprochen habe...

    Perfekt.

    ...Jetzt steht ja das man mindestens einmal im Jahr schulen muss...

    Und WER muss schulen? Zuerst einmal der direkte Vorgesetzte! Und wenn du mit denen den Termin abgestimmt hast... Siehe oben...

    ...Jetzt habe ich doch ein bisschen Unsicherheit, was ist wenn dann was größeres passiert...

    Ja, was ist dann? WER hat denn die Verantwortung? Schau doch mal in das Arbeitsschutzgesetz...
    Denkbar ist natürlich, dass eine fehlende Schulung bzw. fehlende Kenntnisse als unfallursächlich angesehen werden. Aber auch für die Auswahl, die Qualifikation und die Aufrechterhaltung bzw. Auffrischung der Fertigkeiten und Kenntnisse ist zuerst einmal der direkte Vorgesetzte zuständig.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Was ist nicht so ganz verstehe bei diesem Thema:

    Warum zum Teufel will jeder auf Biegen und Brechen die Sicherheitsunterweisung einmal im Jahr machen und die Mitarbeiter an diesem einen, einzigen Termin mit allen notwendigen Themen einschläfern oder erschlagen?

    Auch mit mehreren kurzen (10 - 15 Minuten) "Sicherheitsgesprächen" (von den jeweiligen Vorgesetzten entsprechend dem Bedarf der Abteilung selbst organisiert) können problemlos die geforderten Unterweisungspflichten erfüllt werden und alle, wirklich alle Mitarbeiter im Laufe des Jahres mehrfach(!) erreicht werden. Zudem lassen sich die notwendigen Inhalte deutlich effektiver vermitteln, die "Verinnerlichung" durch wiederholtes, häufigeres "ins Gedächtnis rufen" steigt.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Was ist nicht so ganz verstehe bei diesem Thema:

    Warum zum Teufel will jeder auf Biegen und Brechen die Sicherheitsunterweisung einmal im Jahr machen und die Mitarbeiter an diesem einen, einzigen Termin mit allen notwendigen Themen einschläfern oder erschlagen?

    Auch mit mehreren kurzen (10 - 15 Minuten) "Sicherheitsgesprächen" (von den jeweiligen Vorgesetzten entsprechend dem Bedarf der Abteilung selbst organisiert) können problemlos die geforderten Unterweisungspflichten erfüllt werden und alle, wirklich alle Mitarbeiter im Laufe des Jahres mehrfach(!) erreicht werden. Zudem lassen sich die notwendigen Inhalte deutlich effektiver vermitteln, die "Verinnerlichung" durch wiederholtes, häufigeres "ins Gedächtnis rufen" steigt.

    Sehe ich eigentlich ganz genauso :thumbup:

    Nur ist es halt meistens leider in der Praxis so, dass die Vorgesetzten (bei uns machen es die Vorgesetzten) dieses Thema versuchen so schnell und so einfach wie möglich hinter sich zu bekommen.
    Nach dem Motto einmal im Jahr kurz was reden und gut ist.
    Hab schon oft den Vorschlag gebracht dies zu ändern. Stoße aber leider auf taube Ohren.

  • Genau das ist das Problem. Frage mal deine BG, ob sie bereit wären einen Inhouse-Führungskräfteschulung durchzuführen zu diesem Thema.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

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  • Hallo!

    Ja, ich kenne das Problem.
    Eine Unterweisung im Jahr scheint in den meisten Fällen nicht ausreiched.
    Der Gesetzgeber spricht ja auch davon, dass bei jeglichen Änderungen neu unterwiesen werden muss.

    In meiner Nachbarschaft ist ein großer Gasspeicher. Unterweisungen geschehen dort für den einzelnen mindestens zweimal im Monat.
    Bei der jährlichen Unterweisung, wäre ja das Thema Leitern erst wieder im Jahr 2025 dran.

    Gruß
    Flügelschraube

  • Moin zusammen,

    ich soll ab diesem Jahr die Arbeitssicherheitsschulungen machen für unsere Unternehmen.


    Wer soll da geschult werden und worüber? Die Vorgesetzten, damit sie ihrer Pflicht zur Unterweisung nachkommen können oder die Mitarbeiter? Da ist man schnell in einem Bereich, der so gesetzlich überhaupt nicht vorgesehen ist.

    ...Jetzt steht ja das man mindestens einmal im Jahr schulen muss aber wenn ich den Termin jetzt im Februar mache sind die Mitarbeiter NICHT mindestens einmal im Jahr geschult. Sondern einmal etwas später....


    Sag jetzt aber nicht, dass es bei Dir ein mal im Jahr eine allumfassende Unterweisung für die Mitarbeiter gibt, denn das glaube ich nicht. Sollte es so sein, ist sie mit großer Wahrscheinlichkeit nicht rechtskonform. Es gibt ja eine ganze Palette an zu unterweisenden Themen. Weiterhin hat eine Unterweisung tätigkeitsbezogen zu erfolgen, sowas ist mit einer "Generalveranstaltung" nicht abzudecken.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Das leidige Thema jährliche Sicherheitsunterweisungen.



    Wer soll da geschult werden und worüber? Die Vorgesetzten, damit sie ihrer Pflicht zur Unterweisung nachkommen können oder die Mitarbeiter


    Ich habe unsere Vorgesetzten geschult das diese die Mitarbeiter schulen können. Allerdings kam da auch das Argument wo es denn steht das sie das machen müssen? Sie sind ja nicht der Unternehmer und es steht nirgendwo das es der direkte Vorgesetzte machen muss. Ich als Sicherheitsmensch hingegen bin ja für Sicherheit zuständig deshalb muss ich das doch machen....bei der SIFA Ausbdilung wurde uns aber gesagt das wir das nicht machen sollen da wir nicht weisungsbefugt sind.

    Ausserdem kam ja das Argument das man als Vorgesetzter ja gar nicht alles weiss und was wenn man was falsches erzählt - etwas das nicht rechtlich, gesetzlich richtig ist. Ich habe gesagt ich bin dabei und unterstütze - und dann kam - ja aber dann kann ich es doch gleich machen.

    Sag jetzt aber nicht, dass es bei Dir ein mal im Jahr eine allumfassende Unterweisung für die Mitarbeiter gibt, denn das glaube ich nicht. Sollte es so sein, ist sie mit großer Wahrscheinlichkeit nicht rechtskonform. Es gibt ja eine ganze Palette an zu unterweisenden Themen. Weiterhin hat eine Unterweisung tätigkeitsbezogen zu erfolgen, sowas ist mit einer "Generalveranstaltung" nicht abzudecken.

    Was meinst Du damit dann ist es nicht rechtskonform, es gibt doch keine Pflichtthemen soweit ich weiss?

  • Allerdings kam da auch das Argument wo es denn steht das sie das machen müssen? Sie sind ja nicht der Unternehmer und es steht nirgendwo das es der direkte Vorgesetzte machen muss...

    Hallo Anna,

    das steht z.B. hier.
    Zusammengefasst:
    - Der Arbeitgeber ist verpflichtet zur regelmäßigen (min. jährlich) Unterweisung zum sicherheits- und gesundheitsgerechten Verhalten am Arbeitsplatz. (§12 ASchG)
    - Diese Unterweisung ist eine Anweisung, die spezifisch auf den Arbeitsplatz und Aufgabenbereich durchzuführen ist (§12 ASchG). Damit darf diese Unterweisung zuerst einmal nur durch Weisungsbefugte und Zuständige für den Arbeits- und Aufgabenbereich durchgeführt bzw. organisiert werden. Das ist normalerweise der direkte Vorgesetzte und wird auch meines Wissens juristisch so gesehen.
    - Ein Vorgesetzter mit Personalverantwortung steht in der Linienverantwortung des Arbeitgebers/Unternehmers. Dies ist in einer Pflichtenübertragung (Idealfall), dem Arbeitsvertrag (wenn die Vorgesetztenaufgabe dort enthalten ist) oder der "betrieblichen Übung" (kritisch) festgelegt. Wenn ein Vorgesetzter das nicht so sieht, sollte man ihn/sie einmal zu einer Schulung der BG/UK schicken. ;)


    ....bei der SIFA Ausbdilung wurde uns aber gesagt das wir das nicht machen sollen da wir nicht weisungsbefugt sind.

    Und das ist auch richtig so. Keine Bange. :thumbup:
    Nur in der Praxis halt schwer umzusetzen.


    Ausserdem kam ja das Argument das man als Vorgesetzter ja gar nicht alles weiss und was wenn man was falsches erzählt - etwas das nicht rechtlich, gesetzlich richtig ist...

    Muss er auch nicht. Aber es ist in seiner Verantwortung, die entsprechenden Schulungsinhalte festzulegen. Idealerweise auf Basis seiner Gefährdungsbeurteilung. Und dafür, dass er das wissen oder organiseren muss, bekommt er ja auch ein bißchen mehr Gehalt.
    Für die Themenbereiche, wo er sich nicht sicher fühlt, darf er Fachleute hinzuholen (dich). Siehe dazu z.B. §13(2) ASchG oder §6(9) GefStoffV (indirekt).

    Gruß, Niko

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • ...Ich habe unsere Vorgesetzten geschult das diese die Mitarbeiter schulen können. Allerdings kam da auch das Argument wo es denn steht das sie das machen müssen? Sie sind ja nicht der Unternehmer und es steht nirgendwo das es der direkte Vorgesetzte machen muss.


    Als Führungskraft übernimmt man auch gewisse Arbeitgeberpflichten. Wenn es sauber in einer Pflichtenübertragung geregelt ist, dürfte eigentlich alles klar sein. Nicht umsonst sind die Posten der Führungskräfte in der Regel auch höher entlohnt.

    ...Ich als Sicherheitsmensch hingegen bin ja für Sicherheit zuständig deshalb muss ich das doch machen....bei der SIFA Ausbdilung wurde uns aber gesagt das wir das nicht machen sollen da wir nicht weisungsbefugt sind.


    Dir fehlen mehrere Komponenten.
    Du bist nicht weisungsbefugt, somit kannst Du nur beraten. Die Weisung erteilt der Vorgesetzte.
    Du hast in der Regel kein Budget für den Arbeitsbereich. Über die Budgetverantwortung verfügen in der Regel auch die Führungskräfte und so manche Sicherheitsanforderung muss eben z.B. durch entsprechende technische Maßnahmen abgesichert sein, die üblicherweise auch Geld kosten.
    Zudem kennt wohl der Vorgesetzte am ehesten den konkreten Arbeitsplatz seiner Mitarbeiter und auch die persönlichen Verhaltensweisen dieser Personen. Dies ist relevant um eine passende Unterweisung abzuhalten.

    ...Ausserdem kam ja das Argument das man als Vorgesetzter ja gar nicht alles weiss und was wenn man was falsches erzählt - etwas das nicht rechtlich, gesetzlich richtig ist.


    Dazu kann man sich ja den fachlichen Rat einholen und das ist das wofür auch eine SiFa einstehen muss.

    ...Was meinst Du damit dann ist es nicht rechtskonform, es gibt doch keine Pflichtthemen soweit ich weiss?


    Natürlich gibt es Pflichtthemen. Man hat über alle auftretenden Gefährdungen und entsprechenden Schutzmaßnahmen zu unterweisen. Klar wird man in der Praxis nicht jährlich jeden Handgriff unterweisen können, da ist dann den Vorgesetzten überlassen hier eine passende Auswahl zu treffen. Man kann sich ja an Unfällen oder beinahe Unfällen orientieren und solche Themen auf den Tisch bringen. Ich persönlich befrage auch immer mal wieder einzelne Mitarbeiter, wo sie denn Probleme und Risiken sehen. Manch Mitarbeiter kennt die Risiken ganz genau, beachtet sie aber nicht, da die Arbeit unter Missachtung diverser Schutzmaßnahmen eben bequemer und schneller von der Hand geht. Da muss man eingreifen und entsprechend sensibilisieren. Klar wird man da oft ungläiubig angesehen oder als Spassbremse und ewiger Nörgler tituliert. Spätestens wenn einmal jemand gerade noch mal Glück hatte oder im schlechtesten Fall, jemand wegen solch einer Missachtung zu Schaden kommt, wird man als SiFa dann wieder ernst genommen (bis auf ein paar unverbesserliche).

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.