Ist Blut ein Biologischer Arbeitsstoff

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Ahoi..

    ich habe jetzt schon wenig durch's Forum geklickt aber noch keine definitive Aussage zu meiner Frage gefunden.. Ist Blut ein biologischer Arbeitsstoff? HIntergrund ist eine GB für einen Blutspendedienst und die sich ergebende Frage gezielte vs. nicht gezielte Tätigkeit..

    meine Argumentation zur Tätigkeit Blutentnahme: Blut ist biologischer Arbeitsstoff und da der Status des Probanden meist unklar ist (also möglichweise enthält sein Blut verschiedene Ereger) -> ungezielte Tätigkeit.. nun argumentiert der Kunde, Blut ist kein biologischer Arbeitsstoff also ist die Diskussion ob gezielt oder nicht gezielt hinfällig..

    TRBA 250: "Zu den Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen zählt der berufliche Umgang mit Menschen [...] wenn bei diesen Tätigkeiten biologische Arbeitsstoffe freigesetzt werden können, z. B. auch durch Bioaerosole oder Blutspritzer, und dabei Beschäftigte mit diesen direkt in Kontakt kommen können, z. B. durch Einatmen, Haut-/Schleimhautkontakt oder Kanülenstichverletzungen. Dies sind nicht gezielteTätigkeiten nach der Biostoffverordnung."

    das unterstreicht ja meine Argumentation aber die Biostoffverordnung beschreibt bloß Mikroorganismen, Viren, Pilze, Ektoparasiten usw. als biologische Arbeitsstoffe was ist aber mit Körperflüssigkeiten die diese biologischer Arbeitsstoffe / Erreger enthalten können..

    bin gerade bissl verwirrt..

    [edit] Gemäß TRBA 250 fällt die Tätigkeit Blutentnahme sogar unter Schutzstufe 2, weil es regelmäßig und in größerem Umfang zum Kontakt mit Körperflüssigkeiten kommen kann. Damit ist meine Frage ja eigentlich schon beantwortet.. oder? .. ach gott diese Gesetzgeber... die wissen schon warum sie alles mit den Worten "könnte und sollte" schmücken, damit manch findiger Unternehmer (wie derjenige in meinem Fall) irgendwo immer 'ne scheinbare Möglichkiet finden sich ihrer Verantwortung zu entziehen.. [/edit]

    besten Gruß
    Chris

  • ANZEIGE
  • Die Argumentation "Blut kein biologischer Arbeitsstoff" kann ich nicht nachvollziehen, weder für den Bereich der Entnahme noch für den Bereich der Aufarbeitung (z.B. Fraktionentrennung, PCR - und Antikörpertest, etc ...)
    Das Blut der Patienten / Blutspender kann sehr wohl mit Erregern kontaminiert sein, so das eine entsprechende Gefährdung angenommen werden muss.
    In jedem Fall handelt es sich um eine ungezielte Tätigkeit, da nicht alle Kriterien nach § 2 Biostoffverordnung erfüllt sind.
    In Bezug auf die Schutzstufe 2 sind, denke ich, auch keine Diskussionen notwendig. Zwar ist die Wahrscheinlichkeit des Kontakts geringer als z.B. in der Notfallrettung, ist aber dennoch, so meine Erfahrung als Helfer bei Entnahmeterminen seit vielen Jahren, in jedem Fall gegeben.

    Ich denke, das du dich bereits mit den entspechenden Unterlagen der BGW (z.B. Klick) vertraut gemacht hast, interessant sind auch die zum Thema passenden OSHA -E-facts, z.B. klick.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Guten Abend Udo,

    zunächst danke für die schnelle Antwort und die Bestätigung meiner Annahme. Die Unterlagen der BGW habe ich noch nicht zur Hand genommen, also auch danke dafür...

    Die "Argumentation" des Kunden ist für mich insofern nachvollziehbar, als das er sagt in der BiostoffVO steht nicht "Blut ist ein biologischer Arbeitsstoff." sondern da steht nur was von Viren und Bakterien und so. Ich habe ihm versucht klar zu machen das in dem Moment wo der Beschäftigte einen Hep. B oder HIV-Patienten vor sich sitzen und Kontakt zu seinem Blut hat, die Infektionsgefahr durchaus gegeben ist. Das nächste Stichwort war "Nadelstichverletzung" eine ja durchaus ernst zunehmende Verletzungsart im Gesundheitswesen.

    Ich werde mir mir mal die von dir zur Verfügung gestellten Unterlagen ansehen, die E-facts sehen sehr interessant aus. Sollte ich am Ende eine verbindliche Aussage formulieren können werde ich sie mit euch teilen.

    schönen Abend und besten Gruß
    Chris

    besten Gruß
    Chris

  • Meine Definition wäre diese:

    Biolog. Arbeitsstoffe sind Viren, Pilze, Bakterien, usw.
    Blut ist ein Trägermedium für biolog. Arbeitsstoffe.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Ahoi Hardy..

    ich habe heut schon versucht mein bestes in der ASA-Sitzung zu geben.. Aber vor mir sitzt der QM-Manager, dem von ganz oben gesagt wurden ist das in der BioStoffVO nichts von Blut steht.. und bei beratungsresistenten Menschen höre ich nach dem dritten "aber" auf zu diskutieren.. Dann kommt mein beliebstes Hilfsmittel zur Anwendung, das Protokoll..

    besten Gruß
    Chris

  • ANZEIGE
  • Ahoi Hardy..

    ich habe heut schon versucht mein bestes in der ASA-Sitzung zu geben.. Aber vor mir sitzt der QM-Manager, dem von ganz oben gesagt wurden ist das in der BioStoffVO nichts von Blut steht.. und bei beratungsresistenten Menschen höre ich nach dem dritten "aber" auf zu diskutieren.. Dann kommt mein beliebstes Hilfsmittel zur Anwendung, das Protokoll..

    Das ist doch genau der Punkt auf den ich Raus wollte:

    Biologische Arbeitsstoffe im Sinne der Biostoffverordnung sind Viren, Pilze, Bakterien, Endoparasiten, Zellkulturen, Agentien,..
    Blut ist kein biologischer Arbeitsstoff, er enthält aber ggf. biologische Arbeitsstoffe.

    Diese Betrachtungsweise ist auch definitiv sinnvoll. Denn bei einem gesunden, infektionsfreien Erdenbürger sind im Blut keine Bakterien zu finden. Er hat zwar fakultative Keime, z.B. e.coli im Darm, aber die sind da ok, nicht aber im Blut. Mit der Mund- und sonstigen Darmflora ist das nichts anderes.

    Jetzt verständlicher?

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • jop.. verständlich und nachvollziehbar..

    ich werde es ihm auch so nahe bringen.. was die vorschriften anbelangt stütze ich mich auf §2 Abs. 7 Satz 2 BiostoffVO sowie die Aussagen der TRBA 250 (Abs. 1.1 Satz 2, Abs. 3.2.3) und TRBA 400
    da ist unter Abs. 4.2.3 ein Fallbeispiel aufgeführt in dem die untersuchung von humanem Probenmaerial als nicht gezielte Tätigkeit beschreiben wird, spätestens damit sollte ich Ihn überzeugen..

    aber so wie ich den Mann einschätze, erklärt er mir dann das eine nicht gezielte Tätigkeit nur bei den Erstspendern besteht.. weil man den Status der anderen Spender ja kennt..

    ich hoffe dieser Schlussgedanke gibt einen kleinen Einblick in die denk- und argumentationsweise meines Gegenübers

    besten Gruß
    Chris

  • Hallo und guten Morgen,

    wenn Ihr das im ASA diskutiert habt, würde mich interessieren, was der Betriebsarzt dazu gesagt hat. Der sollte Deiner Argumentation doch eigentlich folgen bzw. vorangehen.
    Ich folge der Argumentation von Udo.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Moin,

    ... würde mich interessieren, was der Betriebsarzt dazu gesagt hat.

    das wäre auch meine Anmerkung gewesen - wir SiFas kümmern uns (gutgemeint) um viel zu viel ... wir sollten ruhig öfter Aufgaben trennen - und Aussagen über Blut, Inhaltsstoffe und Gültigkeit der Biostoffverordnung ist Sache des Betriebsmediziners (es sei denn, man hat die Qualifikationen von Udo, Snoopy oder Hardy) ...

    wouwbagger (wg. Zusatzbuchstaben vermutlich nicht "unendlich verlängert"): schreib das alles ins Protokoll mit dem Hinweis auf Klärung durch den Betriebsmediziner. Halt Dich da am Besten raus.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • ANZEIGE
  • Guten morgen Mick,

    dazu bleibt mir nur zu sagen das der Betriebsarzt leider nicht anwesend war.
    Ich werde mich heute aber mit Ihm in verbindung setzen und das Thema nochmal mit Ihm zu besprechen bevor ich mein Protokoll verfasse. Immerhin würde ich gern dem Kunden gegenüber eine schlüssige Aussage machen können. Ohne das der Arzt am Ende eine andere Meinung hat und wir uns besten Falles noch widersprechen.

    Ich danke schonmal allen Beteiligten für diese Runde. Ich glaube das Thema ist dann soweit besprochen. Sollte der Arzt doch eine andere Meinung haben lass ich es euch wissen.
    Schönen tag

    besten Gruß
    Chris

  • Moin moin,

    Blut allein ist natürlich kein Biologischer Arbeitsstoff, aber die im Blut enthaltenen Viren, Bakterien sind biologische Arbeitsstoffe und stellen möglicherweise eine Gefahr dar.
    Da man ja nie weiß, welche Mikroorganismen im Blut der Probanden/Patienten vorkommen, ist jeglicher Umgang mit Blut eine "nicht gezielte Tätigkeit" .
    Sollte auch der Arbeismedizer in seiner Argumentation scheitern, kann man ja noch den zuständigen TAB der BGW oder die zuständige Behörde mit hinzuziehen.

    Christian

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"

    Werner von Siemens, Zitat von 1880

  • ... aber so wie ich den Mann einschätze, erklärt er mir dann das eine nicht gezielte Tätigkeit nur bei den Erstspendern besteht.. weil man den Status der anderen Spender ja kennt ...

    Nur kurz zur Erinnerung: Das diagnostische Fenster bei HIV beträgt (dank des PCR-Tests) "nur" noch 15 Tage, der übliche Spendenabstand bei Blut 56 Tage, bei Plasma 3 Tage.
    Den Spenderstatus kennen? :D

    Klar, und danke für den Hinweis, liebe Kollegen, der Betriebsarzt hat hier durchaus ein gewichtiges Wörtchen mitzureden.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Hallo

    § 2 Abs.1 sagt, dass biologische Arbeitsstoffe Mikroorganismen sind

    was Mikroorganismen sind sagt auch Abs.2

    (2) Mikroorganismen sind alle zellulären oder nichtzellulären mikrobiologischen Einheiten, die zur Vermehrung oder zur Weitergabe von genetischem Material fähig sind.

    Blut ist eine zelluläre Einheit so geschrieben bei Wikipedia:

    Blut besteht aus zellulären Bestandteilen (Hämatokrit, ca. 44 %) und Plasma (ca. 55 %), einer wässrigen Lösung (90 % Wasser) aus Proteinen, Salzen und niedrig-molekularen Stoffen wie z. B. Monosacchariden (Einfachzuckern). Weitere Bestandteile des Blutes sind Hormone, gelöste Gase sowie Nährstoffe (Zucker, Lipide und Vitamine), die zu den Zellen, und Stoffwechsel- und Abfallprodukte (z. B. Harnstoff und Harnsäure), die von den Zellen zu ihren Ausscheidungsorten transportiert werden.

    Gruß

    Knöthig

  • ANZEIGE
  • Ich verwende Wikipedia auch gern, vor allem weil man sagen muss das selbst wissenschaftliche Beiträge mittlerweile eine recht hohe Qualität vorweisen.
    Im Artikel steht aber "Blut besteht aus zellulären Bestandteilen".. nicht IST ..

    Die Gesundheitsberichterstattung des Bundes schreibt, zur Definition von Blut, (-> http://bit.ly/17ZPXvL) "Blut ist eine wässrige Lösung, in der Zellen suspendiert sind." und das ist auch meine Auffassung. Denn Blut ist lediglich eine Körperflüssigkeit die unter anderem zelluläre Bestandteile enthält.

    Die Biostoffverordnung ist also insofern nicht einfach anwendbar (das hat Hardy schon geschrieben) das Blut Träger von infektiösen Mikroorganismen und ähnlichem (z.B.: Viren) sein kann. Aber nicht zwangsläufig ist. Wiederum beschreibt die BiostoffVO im §2 zum Thema Tätigkeiten, die berufliche Arbeit mit Menschen, wenn aufgrund dieser Arbeiten Biostoffe
    auftreten oder freigesetzt werden
    und Beschäftigte damit in Kontakt kommen können. Damit ist der Umgang mit Körperflüssigkeiten also auch Blut als potentieller Träger von biologischen Arbeitsstoffen eine Tätigkeit im Sinne der BiostoffVO.

    besten Gruß
    Chris

  • Acha ja der Betriebsarzt sieht es genauso wie wir ;)

    Seine Aussage war gleich dass es diesbezüglich keiner Diskussion bedarf, auch wenn Blut kein biologischer Arbeitsstoff nach BioStoffVO ist, so kann er diese enthalten. Wenn man jetzt auf die Tätigkeit der Blutentnahme zurückkommt, um die es ja ursprünglich ging, reden wir vom Umgang mit potentiell infektiösen Körperflüssigkeiten und einer Tätigkeit mit Verletzungs- und Infektionsgefahr. Damit ist es eine Tätigkeit nach BiostoffVO und eine nicht gezielte Tätigkeit.

    besten Gruß
    Chris

  • Na siehste, geht doch! Warum nicht gleich so?
    :thumbup:

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • ...Wenn man jetzt auf die Tätigkeit der Blutentnahme zurückkommt, um die es ja ursprünglich ging, reden wir vom Umgang mit potentiell infektiösen Körperflüssigkeiten und einer Tätigkeit mit Verletzungs- und Infektionsgefahr. Damit ist es eine Tätigkeit nach BiostoffVO und eine nicht gezielte Tätigkeit.


    Sehe ich genau so. Achtung in einer HIV Ambulanz wird daraus schnell eine gezielte Tätigkeit.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ANZEIGE

  • Sehe ich genau so. Achtung in einer HIV Ambulanz wird daraus schnell eine gezielte Tätigkeit.


    Einspruch Euer Ehren!
    Es wird höchstens in Bezug auf HIV zur gezielten Tätigkeit, bleibt aber ungezielte Tätigkeit, weil $Keime im Blut sein können.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)


  • Einspruch Euer Ehren!
    Es wird höchstens in Bezug auf HIV zur gezielten Tätigkeit, bleibt aber ungezielte Tätigkeit, weil $Keime im Blut sein können.

    Hardy


    Da stimme ich Hardy zu. Meines Verständnis nach bleibt es in Hinblick auf die Blutentnahme eine nicht gezielte Tätigkeit.

    In der TRBA 250 , welche die Anforderungen an Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen im Gesundheitswesen konkretisiert, liest man unter Punkt 1.3 (Anwendungsbereich) unter anderem "Abnahme von Körperflüssigkeiten oder sonstigem Untersuchungsgut". Des Weiteren beschreibt die TRBA (Punkt 3.1) "alle Tätigkeiten im Anwendungsbereich dieser TRBA [als] nicht gezielte Tätigkeiten nach der Biostoffverordnung" und unter Punkt 3.2.3 wird die Blutentnahme sogar explizit erwähnt und als Tätigkeit der Schutzstufe 2 kategorisiert.

    besten Gruß
    Chris

  • ...Des Weiteren beschreibt die TRBA (Punkt 3.1) "alle Tätigkeiten im Anwendungsbereich dieser TRBA [als] nicht gezielte Tätigkeiten nach der Biostoffverordnung" und unter Punkt 3.2.3 wird die Blutentnahme sogar explizit erwähnt und als Tätigkeit der Schutzstufe 2 kategorisiert.


    Für eine gewöhnliche Blutentnahme trifft dies natürlich zu. Mein Einwand mit der HIV Ambulanz zielt allerdings in eine andere Richtung. HIV ist nach TRBA 462 in Risikogruppe 3** eingestuft. Dort wird auch auf TRBA 100 verwiesen und in Kapitel 4.3.2 steht dann:

    Zitat von TRBA100

    (2) Ist der Infektionsstatus des Probenmaterials bekannt und liegt eine Infektion mit HIV bzw. HBV, HCV oder sonstigen durch Blut übertragbaren Hepatitiserregern vor, so ist zu prüfen, ob in Abhängigkeit vom Expositionsrisiko bei den zu verrichtenden Tätigkeiten eine mit gezielten Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe
    3** vergleichbare Gefährdung vorliegt. Trifft dies zu, so sind die Sicherheitsmaßnahmen der Schutzstufe 3 entsprechend Abschnitt 5.4.2 anzuwenden.


    In einer HIV Ambulanz dürfte der Erregerstatus bekannt sein.
    Unter Abschnitt 5.4.2 steht dann:

    Zitat von TRBA100

    Die für gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 3** notwendigen Maßnahmen sind im Folgenden
    zusammengefasst. Diese gelten auch für nicht gezielte Tätigkeiten, wenn diese aufgrund des Ergebnisses der Gefährdungsbeurteilung unter Bedingungen der
    Schutzstufe 3 durchgeführt werden müssen.
    (1) Grundsätzlich sind die Sicherheitsmaßnahmen der Schutzstufe 3 entsprechend Abschnitt 5.4.1 einzuhalten, wobei auf folgende Maßnahmen verzichtet werden kann:...


    Man kommt in einer HIV Ambulanz somit wohl kaum um Schutzstufe 3 herum, wobei durch die Einschränkungen von Abschnitt 5.4.2 der TRBA 100 kaum ein erhöhter Aufwand gegenüber Schutzstufe 2 besteht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.