Hallo Kollegen und Kolleginen,
mir ist ja bekannt, dass die Temperaturen am Arbeitsplatz 26° C nicht überschritten werden sollen und vom Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen getroffen werden müssen um dieses so gut wie möglich zu verhindern. Dies gilt aber nur den Mitarbeitern gegenüber.
Wie sieht dieses jetzt aber für Teilnehmer einer Weiterbildungsmaßnahme aus welche durch das Jobcenter bezahlt wird? Im Klassenraum (Liegt unter dem Dach) herschten heute wirklich extreme Temperaturen (ich hatte kein Messgerät dabei um die Teperatur genau festzustellen) und selbst ich als Dozent hat schon Probleme. Die Frage der Teilnehmer ob sie Hitzefrei bekommen wurde verneint. Lediglich ein Wentilator für 24 Schüler wurde bereitgestellt.
Fallen die Teilnehmer unter das Arbeitsschutzgesetz und ist dafür der Bildungsträger also die Bildungseinrichtung zuständig? Oder gibt es da besondere Vorschriften bzw. Regeln?
Wäre wirklich toll, wenn mir dazu jemand ziehmlich schnell eine ausführliche Antwort geben könnte, da ich in der selben Klasse morgen wieder Unterricht habe.