Hallo Michael,
es geht da nicht um mich, sondern um die Teilnehmer. Die Frage war eigendlich so gemeint, ob der Bildungsträger Maßnahmen ergreifen muss um den Teilnehmern ein der Gesundheit zutäglichen Lernugebung zu schaffen. So wie er es bei seinen Mitarbeitern machen muss z.B. durch bereitstellen von Getränken usw.
Zählen die Teilnehmer im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes bei dem Bildungsträger als Mitarbeiter und sind entsprechend so zu berücksichtigen oder nicht? Ich habe da so meine Probleme, da die Teilnehmer zwar einen Bildungsvertrag mit dem Bildungsträger haben, aber keine Lohn oder Gehaltszahlungen erhalten. Sie bekommen Ihre Leistungen vom Jobcenter weiter.