Beiträge von FaSi1712

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    Hallo Michael,

    es geht da nicht um mich, sondern um die Teilnehmer. Die Frage war eigendlich so gemeint, ob der Bildungsträger Maßnahmen ergreifen muss um den Teilnehmern ein der Gesundheit zutäglichen Lernugebung zu schaffen. So wie er es bei seinen Mitarbeitern machen muss z.B. durch bereitstellen von Getränken usw.

    Zählen die Teilnehmer im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes bei dem Bildungsträger als Mitarbeiter und sind entsprechend so zu berücksichtigen oder nicht? Ich habe da so meine Probleme, da die Teilnehmer zwar einen Bildungsvertrag mit dem Bildungsträger haben, aber keine Lohn oder Gehaltszahlungen erhalten. Sie bekommen Ihre Leistungen vom Jobcenter weiter.

    Hallo Kollegen und Kolleginen,

    mir ist ja bekannt, dass die Temperaturen am Arbeitsplatz 26° C nicht überschritten werden sollen und vom Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen getroffen werden müssen um dieses so gut wie möglich zu verhindern. Dies gilt aber nur den Mitarbeitern gegenüber.

    Wie sieht dieses jetzt aber für Teilnehmer einer Weiterbildungsmaßnahme aus welche durch das Jobcenter bezahlt wird? Im Klassenraum (Liegt unter dem Dach) herschten heute wirklich extreme Temperaturen (ich hatte kein Messgerät dabei um die Teperatur genau festzustellen) und selbst ich als Dozent hat schon Probleme. Die Frage der Teilnehmer ob sie Hitzefrei bekommen wurde verneint. Lediglich ein Wentilator für 24 Schüler wurde bereitgestellt.

    Fallen die Teilnehmer unter das Arbeitsschutzgesetz und ist dafür der Bildungsträger also die Bildungseinrichtung zuständig? Oder gibt es da besondere Vorschriften bzw. Regeln?

    Wäre wirklich toll, wenn mir dazu jemand ziehmlich schnell eine ausführliche Antwort geben könnte, da ich in der selben Klasse morgen wieder Unterricht habe.

    Vielleicht hilft dir das auch weiter.

    Vielleicht hilft dir das auch weiter.

    Vielen Dank für diese HAndlungshilfe, die hilft mir schon etwas weiter, jedoch suche ich eine Muster Gefährdungsbeurteilung für den privaten Krankentransport, wäre prima wenn du sowas etwas eventuell hast. Jetzt brauche ich auch noch eine Musterberurteilung für die Freiwillige Feuerwehr. Kannst Du mir auch dabei helfen.

    Vielleicht hilft dir das auch weiter.

    Alternativ (sollte bei DRK-Kreisverbänden vorhanden sein):
    "Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung", über die Unfallkasse des Bundes (-> klick), speziell Abschnitt 4.2.6
    Nach der Installation bitte das Update 2011 manuell herunterladen und installieren (-> klickStück runter scrollen)

    Ach so, bei der BG Verkehr gibt es noch den "Sicherheitscheck Krankentransporte und Rettungsdienst" -> klick

    Hallo,

    vielen Dank für die Infos, jedoch suche ich diese Infos bzw. eine Musterbeurteilung für den Krankentransport als kostenlose Ausgabe und nicht Kostenpflichtig.