Hitzefrei bei Weiterbildungsmaßnahmen durch das Jobcenter in der Bildungseinrichtung

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  • Hallo Kollegen und Kolleginen,

    mir ist ja bekannt, dass die Temperaturen am Arbeitsplatz 26° C nicht überschritten werden sollen und vom Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen getroffen werden müssen um dieses so gut wie möglich zu verhindern. Dies gilt aber nur den Mitarbeitern gegenüber.

    Wie sieht dieses jetzt aber für Teilnehmer einer Weiterbildungsmaßnahme aus welche durch das Jobcenter bezahlt wird? Im Klassenraum (Liegt unter dem Dach) herschten heute wirklich extreme Temperaturen (ich hatte kein Messgerät dabei um die Teperatur genau festzustellen) und selbst ich als Dozent hat schon Probleme. Die Frage der Teilnehmer ob sie Hitzefrei bekommen wurde verneint. Lediglich ein Wentilator für 24 Schüler wurde bereitgestellt.

    Fallen die Teilnehmer unter das Arbeitsschutzgesetz und ist dafür der Bildungsträger also die Bildungseinrichtung zuständig? Oder gibt es da besondere Vorschriften bzw. Regeln?

    Wäre wirklich toll, wenn mir dazu jemand ziehmlich schnell eine ausführliche Antwort geben könnte, da ich in der selben Klasse morgen wieder Unterricht habe.

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  • ...gibt es "Hitzefrei" in der Arbeitswelt nicht. Also wirst Du hier keine "offizielle" Regelung finden, die Dir diese Entscheidung abnimmt. Wenn Du, wie ich bei einer gefoerdeten Maßnahme annehme, Deine Mindeststunden innerhalb eines gegebenen Zeitraums abzuleisten hast, dann musst Du da wohl durch...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo Michael,

    es geht da nicht um mich, sondern um die Teilnehmer. Die Frage war eigendlich so gemeint, ob der Bildungsträger Maßnahmen ergreifen muss um den Teilnehmern ein der Gesundheit zutäglichen Lernugebung zu schaffen. So wie er es bei seinen Mitarbeitern machen muss z.B. durch bereitstellen von Getränken usw.

    Zählen die Teilnehmer im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes bei dem Bildungsträger als Mitarbeiter und sind entsprechend so zu berücksichtigen oder nicht? Ich habe da so meine Probleme, da die Teilnehmer zwar einen Bildungsvertrag mit dem Bildungsträger haben, aber keine Lohn oder Gehaltszahlungen erhalten. Sie bekommen Ihre Leistungen vom Jobcenter weiter.

  • Hi...

    wenn man sich die Definition der Arbeitsstättenregeln anschaut, steht da ja, dass diese den "Stand der Technik" wiedergeben. Unter Einhaltung der ASRs kann also davon ausgegagen werden, dass den Mitarbeitern keine Gefahr droht.

    Den Stand der Technik würde ich, (aber das ist meine persönliche Meinung) auch auf die Fortbildungsmaßnahmen übertragen.
    Vor allem, und jetzt werde ich einmal ganz pragmatisch, weil unter den Bedingungen die Konzentrationsfähigkeit enorm leidet.
    Das kennt ja auch jeder von sich selbst - unter diesen Bedinungen ist effiktives lernen (und auch lehren) kaum möglich.

    Aber: ob das rein rechtlich so einfach übertragbar ist, kann ich nicht beurteilen.
    Vielleicht kennt sich ja jemand mit den rechtl. Regelungen rund um Ausbildung etc. aus.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • ...aber das kann man ja korrigieren. Danke fuer die Klarstellung.

    Also in diesem Falle sehe ich die Umsetzung unterstuetzender Maßnahmen primaer beim Durchfuehrenden. Er hat dem Jobcenter ja entsprechende Raeumlichkeiten zur Verfuegung gestellt und laesst sich dafuer, wharscheinlich fuerstlich, bezahlen. Dementsprechend hat er in jedem Fall die Verpflichtung, entsprechende Raeumlichkeiten zur Verfuegung zu stellen, also beispielsweise fuer Sonnenschutz zu sorgen. Des Weiteren liegt die Durchfuehrung der Massnahmen ebenfalls in seinen Haenden. Damit hat er also auch die Organisation, z.B. zusaetzliche Arbeitspausen, zu regeln. last but not least sollten auch entsprechend Getraenke bereitgestellt werden. Alles MAßnahmen gem. ArbStaettV fuer die der "Eigner" der Arbeitsstaette verantwortlich zeichnet. In diesem fall also der Bildungstraeger.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Also in diesem Falle sehe ich die Umsetzung unterstuetzender Maßnahmen primaer beim Durchfuehrenden. Er hat dem Jobcenter ja entsprechende Raeumlichkeiten zur Verfuegung gestellt und laesst sich dafuer, wharscheinlich fuerstlich, bezahlen. Dementsprechend hat er in jedem Fall die Verpflichtung, entsprechende Raeumlichkeiten zur Verfuegung zu stellen, also beispielsweise fuer Sonnenschutz zu sorgen. Des Weiteren liegt die Durchfuehrung der Massnahmen ebenfalls in seinen Haenden. Damit hat er also auch die Organisation, z.B. zusaetzliche Arbeitspausen, zu regeln. last but not least sollten auch entsprechend Getraenke bereitgestellt werden. Alles MAßnahmen gem. ArbStaettV fuer die der "Eigner" der Arbeitsstaette verantwortlich zeichnet. In diesem fall also der Bildungstraeger.


    Tach.
    Also die ArbStättV gilt nur für die Dozenten, nicht für die Teilnehmer an solchen Kursen. Es steht außer Frage, dass Maßnahmen gem. der ArbStättV sinnvoll sind, jedoch nicht verpflichtend.
    Die Teilnehmer sind im Sinne des Gesetzes KEINE Arbeitnehmer des Veranstalters. Der Dozent wiederum schon.
    Nehmt als Beispiel mal eine Hochschule/ Uni. Da gilt weder die Schulbaurichtlinien der Länder, noch alle gesetzl. Grundlagen aus dem Arbeitsstättenrecht für die Studenten.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hallo und guten Morgen,

    als Dozent gilt die ArbStättVO und die ASR leider nur für Dich. Hitzefrei gibt es in der Arbeitswelt nicht. Du kannst aber den Klassenraum wechseln. Unsere Ausbilder im Haus gehen mit den Auszubildenden nach draussen. Wir haben um unsere Gebäude einige Grünflächen. Die werden dann genutzt. Finde ich prima. Besteht für dich diese Möglichkeit?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • ... Unsere Ausbilder im Haus gehen mit den Auszubildenden nach draussen. Wir haben um unsere Gebäude einige Grünflächen. Die werden dann genutzt. Finde ich prima. ...


    Was wird dor draußen gemacht?
    In Jahrzehnten Ausbildung habe ich noch nie gescheiten Theorieunterricht auf dem Rasen gesehen.
    -Es geht um Unterricht wie Mathe, der im Klassenraum vorgesehen ist, nicht um Unterweisungen z.B. der Botanik, Umweltchemie usw. -

    Natürlich kenne ich die Verlagerung an einen anderen Ort. Der Rasen ist dabei in der Regel nur Alibi.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Ich habe die Teilnehmer bei solchen Gelegenheiten immer auf die Sache mit dem Ponyhof verwiesen.
    Hitzefrei ? Ich glaube, es hackt, willkommen im richtigen Leben !
    Solange es einfach nur warm ist und niemand ein gesundheitliches Problem hat, wird durchgezogen. Wer meutert oder zickt, darf sich gerne bei seinem (Job-) Börsenmakler beschweren.
    Was bin ich froh, diesen Zurkus hinter mir gelassen zu haben...


    Gruss vom Thomas

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