Weiterbildung wie oft und wieviel?

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  • Hallo SiFa Gemeinde.

    Die Personalabteilung möchte wissen, wieviel/wieoft Weiterbildung eine SiFa braucht.

    Meine Ausführung, dass ein 363tägiger Lehrgang in der Karibik mich für das laufende Jahr fachlich fit halten würde, stieß aus mir unerfindlichen Gründen auf Skepsis. Im ASig steht nur...notwendige Weiterbildung zu ermöglichen...

    Aber nun Mal Spaß beiseite: Gibt es irgendwo halbwegs belastbare Aussagen dazu? evtl. Gerichtsurteile? Wer etwas weiß darf sich hier ein :138: oder wahlweise auch :49: nehmen. Geht dann aufs Haus.

    Gruß aus dem Sauerland

    Politik und Wahrheit verhalten sich zueinander wie Ebbe und Flut.

    Wo das eine hinkommt, tritt das andere zurück!

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  • Moin zusammen,

    in Audits (SCC, AMS Bau) wird regelmäßig die Fortbildung der SiFa abgefragt. Die Auditoren erwarten mindestens einen Fortbildungsnachweis. Weitere zusätzliche Fortbildungen sind sicherlich nicht schädlich, aber ob das machbar ist (immerhin muss der MA ja immer wieder freigestellt werden), hängt von der Sichtweise des jeweiligen Chefs ab.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Tach.
    Es gibt ja viele Interpretationen. Hab auch schon 2 Tage/ Jahr gehört. Ich denke auch mal, dass es von der Stufe der Ausbildung/ Weiterbildung abhängig ist. Wenn der Unternehmer größere Bauprojekte starten möchte, wäre mit Sicherheit die Ausbildung zum SiGeKo net schlecht aus. Die dauert aber ne Woche ;)
    Wenn Ihr viel PSA gegen Absturz im Betrieb habt, wäre die Sachkunde nach BGG 906 net schlecht. Damit könnte der Unternehmer ja auch Kosten sparen ;)
    Ich kann auch die Teilnahme an besonderen Veranstaltungen der BAUA oder der DGUV empfehlen... oder vllt Kongresse. Was ich auf jeden Fall empfehlen kann, ist der Besuch der A+A. Dieses wird sogar durch Verbände als Weiterbildung anerkannt. Der VDSI vergibt auch Weiterbildungspunkte dafür.
    Habt Ihr besondere Zulieferer von Gefahrstoffen oder Maschinen, wäre eine Weiterbildung in derem Haus (mit entsprechendem Nachweis und Inhalt) auch möglich.
    Es gibt viele Möglichkeiten und auch Zeitansätze. Das hängt aber immer von Dir und dem Vorteil des Unternehmers ab.... und natürlich Deiner Überzeugungskraft.
    Wenn Deine Personalabt. unbedingt Zeitansätze haben möchte, dann sach eine Woche (fünf Werktage).

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Ich nehme am VDSI Weiterbildungssystem teil und sehe dies als Minimum, welches an Weiterbildung erforderlich ist. Bei uns im Betrieb wird dies so (zähneknirschend) akzeptiert. Im Zweifelsfall wird einfach mal die REACH und CLP Verordnung mit Anhängen einseitig auf DIN A4 ausgedruckt und dem Chef auf den Tisch geknallt, dann der Hinweis: "Das was da drin steht sollte ich alles wissen, können Sie mir das mal erklären?" Für manche preiswertere Veranstaltung nehme ich auch mal Gleitzeit in Anspruch und hake dies als Privatvergnügen ab, hebt schließlich meinen Marktwert und das Finanzamt kann man an den Kosten auch beteiligen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo zusammen


    Ich bin ja noch nicht so lange SiFa aber ich bekomme 2 Lehrgänge bei der BG Jährlich das sind ja immer 3 oder 5 Tage pro Lehrgang.

    Zählt das Tägliche lesen hier im Forum auch zur Fortbildung ?( :D


    Gruß aus dem Ruhrgebiet

    Gesundheit ist ein Zustand des umfassenden körperlichen,
    seelischen und sozialen Wohlbefindens. 8)

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  • Alles oben gesagte ist natürlich irgendwo richtig, aber eben nicht belastbar durch Fakten.

    Was angemessen ist, liegt stets im Auge des Betrachters. Jedenfalls solange, bis in einer Verordnung o.ä. feste Vorgaben gemacht worden sind. Manchmal gibt es ja auch Urteile von oberen Gerichten an denen man sich orientieren kann.Wenn sich in einem Jahr in 5 Fachbereichen wesentliche Neuerungen ergeben, werde ich mich notfalls zu allen 5 Themen schulen lassen.

    Ich habe hier mit einer neuen Personalreferentin zu tun, die von mir auf den € genau wissen möchte, was ich 2014 in Puncto Weiterbildung ausgeben muss/möchte.

    Dabei wertet sie Aussagen wie : "sollte" , "könnte" oder "angemessen", sehr im vermeintlichen Sinne des Arbeitgebers.


    Grüße aus dem Sauerland

    Politik und Wahrheit verhalten sich zueinander wie Ebbe und Flut.

    Wo das eine hinkommt, tritt das andere zurück!

  • ...Ich habe hier mit einer neuen Personalreferentin zu tun, die von mir auf den € genau wissen möchte, was ich 2014 in Puncto Weiterbildung ausgeben muss/möchte.


    Dann nenn doch einfach 100000.-€ und 20 Arbeitstage als "Hausnummer". Wenn die Personalreferentin dann dicke Backen macht, kann sie Dir ja bestimmt genau erklären, was der Gesetzgeber 2014 so an Änderungen die Dich tangieren vorgesehen hat.

    ...Dabei wertet sie Aussagen wie : "sollte" , "könnte" oder "angemessen", sehr im vermeintlichen Sinne des Arbeitgebers....


    Und genau deshalb verwende ich das VDSI System als Mindestmaß. Nimmt man an diesem System teil, so erhält man jährlich eine entsprechende Urkunde, welche als Dokumentation seiner Weiterbildung anzusehen ist. Dieses Dokument wird in der Regel auch bei Audits akzeptiert. Eine Falschberatung aufgrund mangelnden Wissens, da eine Weiterbildung verweigert wurde, kann durchaus als Organisationsverschulden des AG gesehen werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • DAS, also mit Deinem Weiterbildungsbedarf unter Beruecksichtigung der innerbetrieblichen und ausserbetrieblichen Anforderung incl. Kostenkalkulation, herauszufinden, ist orginaere Aufgabe der Personalabteilung. Reib' ihr das doch mal unter die Nase. Leider verstehen sich gerade diese Abteilungen nicht wirklich als innerbetrieblicher Dienstleiter, der sie ja eigendlich sind...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Moin,

    kannst Du denn jetzt schon überhaupt selbst so genau wissen, welche Fortbildung in 2014 für Dich erforderlich sind (geschweige denn, was die Kurse kosten)?

    Vielleicht ergeben sich ja Fortbildungsschwerpunkte ja auch erst im Lauf der Zeit?

    Geh doch mal mit dieser Argumentation (falls das für Deine Situation zutrifft) zu dieser Erbsenzählerin. Ansonsten biete ihr an, dass sie Deine Fortbildungskurse festlegen soll, denn dann weiß sie auch gleich, was das Ganze kostet.

    Naja - und dass dann natürlich die Verantwortung für mögliche Wissenslücken auf Grund falscher Fortbildung bei ihr liegt, weil Du das Ergebnis Eures Gesprächs mit einer Aktennotiz an die Geschäftsführung (die Du als SiFa ja richtig beraten sollst) weitergibst, würde ich auch noch so nebenbei erwähnen.

    Vielleicht geht´s ja so.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Natürlich sage ich der Tante, dass ich noch nicht so genau wissen kann, wo es demnächst Änderungen in Vorschriften geben wird, die uns hier tangieren. Und natürlich fehlt auch der Hinweis nicht, dass mangelnde Weiterbildung böse Folgen haben kann. Ich bin seit 1993 als SiFa tätig,und ich kann mich glaub ich auch recht gut verkaufen.

    Wenn ich z.B. das VDSI-System zugrunde lege (was mir durchaus sinnvoll erscheint) wird die Antwort der Personaltante sein: " und wo bitte steht, dass wir ihnen 6 VDSI-Punkte im Jahr ermöglichen müssen?" >das meine ich mit belastbaren Aussagen! Es fehlt hier ein: "der Unternehmer MUSS...".

    Ich kann, wenn ich von neuen oder geänderten Vorschriften, Normen etc. lese, entscheiden ob ich mir das selber aneigne oder ob eine Schulung sinnvoll bzw. vorgeschrieben ist. Und natürlich ist eine Schulung durch die BG nahezu kostenlos während es bei anderen Anbietern auch mal richtiges Geld kostet. Daher könnte ich selbst dann, wenn ich genau wüsste was ich 2014 lernen möchte, erst Preise nennen wenn ich weiß, wer dann 2014 zur richtigen Zeit diese Kurse anbietet. Den "Zahn" mich festnageln zu wollen werde ich der Dame schon ziehen.

    Und mir ist klar, dass diese Problem früher oder später jede angestellte SiFa betrifft. Ich hatte halt gehofft, dass irgendwer etwas wirklich greifbares hat. Soetwas in Richtung: Das OLG soundso hat einen Unternehmer zu xx Jahren verknackt, weil er seine SiFa nicht zur Weiterbildung gelassen hat. Aktenzeichen 2013/OLG/dingsbums

    Aber trotzdem mein Dank an alle Beteiligten.


    Gruß aus dem Sauerland

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  • Moin Stefan,

    hört sich so an, als wäre ich Dir auf den Schlips getreten. Das hatte ich nicht vor, ich wollte nur helfen.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Und mir ist klar, dass diese Problem früher oder später jede angestellte SiFa betrifft. Ich hatte halt gehofft, dass irgendwer etwas wirklich greifbares hat. Soetwas in Richtung: Das OLG soundso hat einen Unternehmer zu xx Jahren verknackt, weil er seine SiFa nicht zur Weiterbildung gelassen hat. Aktenzeichen 2013/OLG/dingsbums

    Das wäre einerseits schön, wenn wir so etwas greifbar hätten, andererseits auch schlecht für den/ die Betroffenen. Daher gibts ja auch diese Plattform hier. Damit wir uns erkundigen, austauschen und auch mal etwas "weiterbilden" können. Aber sifaboard is ja keine rechtliche Grundlage dafür.
    Ich könnte höchstens zu Deiner Argumentation beisteuern, dass Du iwann Deinen Job (also den Unternehmer soweit beraten, dass er rechtlich sauber ist) nicht mehr nachgehen kannst, da Du über Änderungen nicht informiert wirst, was Euren Bereich betrifft. Dass Weiterbildungen eine wichtige Grundlage dafür sind.... aber mal so überhaupt? Was diskutierst Du denn mit der "Tante"?
    Besprech das mit dem Unternehmer und er soll entscheiden. Du bist hier immerhin keine Kraft am Band, sondern unterstehst (weisungsfrei in Deinem Job) der Geschäftsführung. Du gehörst somit in einen Stabsbereich und bist dispositives Personal. Eine Weiterbildung gehört zu Deinem Job (Arbeitscharakteristik)... somit Arbeitszeit. Oder muss die GF ihre Tage für Weiterbildungen, Kongresse, Messebesuche, Geschäftsessen etc. auch bei ihr angeben? Ich glaube wohl nicht. Besprech das mit dem Unternehmer. Meistens drängen solche Tanten darauf, weil Du in einem Programm falsch geführt wirst und sie unbedingt ihre Felder vollmachen muss. Da interessiert eben nur das Feld, was ausgefüllt werden muss. Nix anderes.
    Du denkst zwar schon richtig, dass die Weiterbildungen und Schulungen bei der BG kostenlos sind..... aaaaaaber für die musst Du Dich auch für eine Anmeldung extrem schnell beeilen. Wenn die Lehrgänge voll sind und sich bei Dir etwas ändert, dass Du gewisse Schulungen benötigst, bekommst Du die nur über externe Träger. Dann wirds eben auch mal teuer. Ich würde erstmal pauschal 20k€ nennen. Was Du nicht ausgibtst, bleibt ja eh im Unternehmen und dann ließe sich das Jahr drauf entsprechend (mit Puffer) neu berechnen.
    Was bin ich froh, dass ich diese Sorgen nicht habe. Hast mein Mitgefühl. NEIN. Ich bin nicht verwöhnt, sondern arbeite für einen Konzern, der fast nur Prüfer, Sachverständige, Gutachter etc. hat ;)
    PS: Ich bin aber net beim TÜV ;)

    Quäl Dich da mal durch: http://www.dguv.de/inhalt/praeven…fa_langzeit.pdf

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

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