Guten Abend,
ich habe heute einen Anruf einer unserer Arbeitsmedizinerinen bekommen, da sie noch übrige Stunden für die Grundbetreuung hat. Sie meinte, ob sie diese nicht für eine G20 der Werkstattmonteure verwenden solle. Ich habe ihr erklärt, dass es in keiner Werkstatt aller Niederlassungen einen Lärmbereich gebe und dies in meinen Augen nicht zwingend notwendig sei. Ich empfehlte ihr, sich die Stunden besser für die G25 der Stapler- und Kranbdiener zu reservieren, da hier noch Nachholbedarf besteht.
Wie vermutet kam natürlich der Einwand, dass die G25 eine freiwillige Untersuchung und die G20 eine Pflichtuntersuchung sei. Zudem ist sie der Auffassung, dass der G20 kein Lärmbereich zugrunde liegen müsse, da es genügt, wenn ab und dann mal durch Hämmern o.ä. Lärm entsteht.
Ich habe ihr nochmals zu erklären versucht, dass nur Arbeitsbereiche, in denen einer der oberen Auslösewerte für Lärm (LEX,8h, LpC,peak) überschritten werden kann, als Lärmbereiche zu kennzeichnen seien und es erst dort sicher Sinn macht, die Pflichtuntersuchung nach G20 durchzuführen aber nicht doch, wenn mal jemand hämmert. Sie sagte dann nur noch, dass die vom TÜV Life Service das offensichtlich immer so machen und sie sich nun auch nicht mehr sicher sei.
Ist schon klar, dass man es dem unwissenden Unternehmer so verkaufen kann, dass er alle Werkstattmitarbeiter untersuchen lassen muss, da es sich ja schließlich um eine "Pflichtuntersuchung" handelt aber ist das noch seriös?