G20 für alle Werkstattmitarbeiter

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  • Guten Abend,

    ich habe heute einen Anruf einer unserer Arbeitsmedizinerinen bekommen, da sie noch übrige Stunden für die Grundbetreuung hat. Sie meinte, ob sie diese nicht für eine G20 der Werkstattmonteure verwenden solle. Ich habe ihr erklärt, dass es in keiner Werkstatt aller Niederlassungen einen Lärmbereich gebe und dies in meinen Augen nicht zwingend notwendig sei. Ich empfehlte ihr, sich die Stunden besser für die G25 der Stapler- und Kranbdiener zu reservieren, da hier noch Nachholbedarf besteht.
    Wie vermutet kam natürlich der Einwand, dass die G25 eine freiwillige Untersuchung und die G20 eine Pflichtuntersuchung sei. Zudem ist sie der Auffassung, dass der G20 kein Lärmbereich zugrunde liegen müsse, da es genügt, wenn ab und dann mal durch Hämmern o.ä. Lärm entsteht.
    Ich habe ihr nochmals zu erklären versucht, dass nur Arbeitsbereiche, in denen einer der oberen Auslösewerte für Lärm (LEX,8h, LpC,peak) überschritten werden kann, als Lärmbereiche zu kennzeichnen seien und es erst dort sicher Sinn macht, die Pflichtuntersuchung nach G20 durchzuführen aber nicht doch, wenn mal jemand hämmert. Sie sagte dann nur noch, dass die vom TÜV Life Service das offensichtlich immer so machen und sie sich nun auch nicht mehr sicher sei.

    Ist schon klar, dass man es dem unwissenden Unternehmer so verkaufen kann, dass er alle Werkstattmitarbeiter untersuchen lassen muss, da es sich ja schließlich um eine "Pflichtuntersuchung" handelt aber ist das noch seriös? :rolleyes:

    Gruß Martin

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  • Ist schon klar, dass man es dem unwissenden Unternehmer so verkaufen kann, dass er alle Werkstattmitarbeiter untersuchen lassen muss, da es sich ja schließlich um eine "Pflichtuntersuchung" handelt aber ist das noch seriös? :rolleyes:

    Meiner Meinung nach ist das unseriös, denn die
    Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Anhang, Teil 3, gibt die Meinung Deiner Betriebsmedizinerin nicht her, sondern belegt Deine Aussage.
    Ich würde die Betriebsmedizinerin zu einer schriftlichen Stellungnahme aufforden (die Aufforderung mit "cc:" an den GF) und ggf. dann mit Deinem Geschäftsführer über den Vertrag mit dem frag(würdig)lichen Unternehmen sprechen ...

    Über die G25 haben wir hier an anderer Stelle schon reichlich diskutiert.
    Dazu nur ein Gedanke: wenn Deine Betriebsmedizinerin nicht in der Lage ist, zu erkennen, dass die G25 eine Eignungsuntersuchung ist - und es vielleicht genau das ist, was Du brauchst, dann ist sie ohnehin nicht als Betreuerin Deines Betriebes tragbar ... X(
    (wenn Ihr den Vertrag nicht ändern wollt, dann lass Dir wenigstens jemand anderes als Betreuer/in zuordnen!)

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Guten Morgen,

    in dem geschilderten Fall sollte ernsthaft darüber nachgedacht werden, ob die "Arbeitsmedizinerin" tatsächlich die Befähigung hat sich in
    der Arbeitsmedizin auszutoben. Ich würde bei der Erstellung einer Vorsorgematrix (wo und bei wem ist welche Pflicht- Angebotsuntersuchung durchzuführen/anzubieten),
    bei der der Arbeitsmediziner beratend tätig werden sollte, die Richtigkeit, Vollständigkeit und Sinnhaftigkeit in Frage stellen. Hier scheint nicht mehr der Mensch, sondern
    der finanzielle Rahmen im Vordergrund zu stehen, und das ist definitiv nicht seriös.

    MfG

    Jürgen

  • Hallo,

    ich gebe Euch recht.

    Doch bei mir im Betrieb lass ich die bei den Werkstatt Mitarbeitern ne G20 machen....da Sie auch im Lärmbereich Ihre Arbeit machen müssen.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Nur die kollektive arbeitsmedizinische Beratung der Beschäftigten gehört zur Grundbetreuung. Alle individuellen Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge, wie insbesondere die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen, sind jedoch Gegenstand der betriebsspezifischen Betreuung.
    Unabhängig von der Thematik:
    Ein Angebot der G 20 kann aber sicherlich grundsätzlich nicht schaden
    Gruss

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  • Hallo,
    natürlich darf die Betrsärztin nach der geschilderten Situation nicht einfach die G 20 "verordnen".....
    Ich kenne diese Praxis auch von Betribesärzten mit dem Ziel die Vollzeitstelle zu begründen. :thumbdown:
    BA und Sifa haben einen gesetzlichen Berterauftrag nach ASiG - das hier wäre ein Falschberatung des Unternehmers. (Kein Lärm - keine G 20).

    Hierüber gibt es bei der baua ein sehr hilfreiche Veröffentlichung:
    Festlegungen von Anlässen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen müssen begründet werden, da Untersuchungen Kosten verursachen, Risiken für die Beschäftigten beinhalten könnten, im Falle von Pflichtuntersuchungen in Persönlichkeits- und Grundrechte eingreifen und durch ihre schiere Masse den Betriebsarzt bei der Wahrnehmung eines modernen Rollenverständnisses behindern können. Die Höhe der Gefährdung (Gefährdungspotenzial) ist ein wichtiger, aber nicht der einzige Bezugspunkt für die Begründung von Untersuchungsanlässen.

    "Verfahren zur wissenschaftlichen Begründung von Anlässen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen" als Anlage beigefügt, kannst Du deiner Betriebsärztin weitergeben, bin mal gespannt wie das Ergebnis aussieht. ?(

    Viele Grüße
    AL_MTSA

  • Tach Martin.
    @all: Verteufelt die BAin mal net so. Jeder hat sein Päckchen zu tragen und wenn sie iwo im AMD arbeitet und ne Leistungsbesoldung hat... so what. Würdet Ihr auch machen.
    AL_MTSA: Danke für das pdf. Sehr informativ :thumbup: Ich habe so eine Argumentation bis jetzt noch net gebraucht, aber wenn es dann soweit is.... :thumbup:
    Also wenn Deine BAin genug Zeit hat... Begehungen im Betrieb, Analysen vor Ort... hat sie das schon einmal abgelehnt? Dann wirds ja mal Zeit das nachzuholen ;)
    Sonst stimme ich Dir zu und auch dem Vorschlag von jstoe. Vorsorgematrix erstellen. Bei der ASA mit GF und ihr mal abstimmen und dann umsetzen. Und wenn dann wirklich noch sooooooooo viel Zeit übrig is....
    Wie sieht es denn mal mit einer Beratung von MAn aus, die z. B. in ein besonderes Land in den Urlaub fliegen wollen? Impfstatus etc... Das muss natürlich auch von GF-Seite genehmigt sein, wegen der Kosten. Nicht, dass es nachher heißt, die wären unbegründet. Bei uns bietet der BA so etwas an. Der führt sogar die Impfungen durch. Alles im Leistungsvertrag mit meinem AG abgedeckt. Weil der möchte ja auch, dass ich nach meinem Urlaub wieder gesund nach Hause komme und keine Kollegen anstecke. Impfstoff muss ich teilw. selber bezahlen (ich flieg eben net nach Malle) aber ich kann mir solche Impfkosten eben sparen. Und der MA merkt, dass der AG da auch ein gewisses Bewusstsein hat :thumbup:
    Also. Wenn die Stunden übrig hat... ich nehme die gerne ;)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Globetrotter
    ....Deine BAin genug Zeit hat... Begehungen im Betrieb, Analysen vor Ort... hat sie das schon einmal abgelehnt? 8o

    Wo denkst Du hin?? Betriebsärzte machen doch keine (regelmäßigen) Begehungen, Analysen vor Ort, Beratungsprotokolle usw, usw......
    Betriebsärzte UNTERSUCHEN! X(
    und die Grundbetreuungsstunden sind einfach sooooo schön :49::49::49:

    Schönes WE
    AL_MTSA

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),