Verlust des Versicherungsschutzes

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo,

    wieder mal ein Beispiel eines Newsletters.

    Achtung: Neue Sicherheitsschilder anbringen!


    Seit März 2013 gilt in Europa ein einheitlicher Standard für die Sicherheitskennzeichnung an Arbeitsstätten. Firmen, die noch nicht auf die neue Beschilderung umgestellt haben, riskieren ihren Versicherungsschutz.

    hierzu der Link:

    http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/nachri…r-anbringen%21/

    Gruß

    Michael
    :v:

    Einmal editiert, zuletzt von Biker-Mike (18. Juni 2013 um 07:26)

  • ANZEIGE
  • Moin

    das ist so nur bedingt richtig zitiert. Im Link heißt es korrekt:

    Zitat

    Firmen, die weder neue Schilder aufhängen, noch zur Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation übergehen, setzen - beispielsweise im Brandfall - ihren Versicherungsschutz aufs Spiel.

    Das heißt: die alten Schilder können bleiben, wenn damit nachweislich die gleiche Sicherheit erreicht wird. Und das dürfte in der Regel der Fall sein.

    LG A

  • Sorry... da könnt ich schon wieder....

    "Hinweis: Gemischtes Aushängen von alten und neuen Schildern ist nicht möglich!"

    Das ist doch Schwachsinn.... Sorry. Aber bei sowas geht mir echt der Hut hoch.

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Mike

  • Korrigiert mich, wenn ich falsch liege....

    Ich hab mir jetzt die "neue" ASR A1.3" durchgelesen. http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16486/5_A1_03.pdf

    Da steht in Punkt 4.7 explizit drin:
    Verschiedene Kennzeichnungsarten dürfen gemeinsam verwendet werden,wenn im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgestellt wird, dass eine Kennzeichnungsart allein zur Vermittlung der Sicherheitsaussage nicht ausreicht. Bei gleicher Wirkung kann zwischen versch iedenen Kennzeichnungsarten gewähltwerden.

    Also wenn ich das so in die GB reinschreibe, ist dann doch die "Kennzeichnung alt und neu" im Unternehmen zulässig, oder?

    Dann stimmt aber ner tolle Newsletter nicht.

    Gruss

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Mike

  • @ Amaranth: ich wollte nicht den ganzen Text zitieren. Es ging mir nur darum, wie wieder einmal mit der Verängstigung einiger Unwissenden, durch den Begriff des Versicherungverlustes, hausiert wird. Für den ganzen Text hatte ich den Link mit angegeben. Es ist, wie Präfix angeklickt nur eine "Info" des aktuellen Newsletter des Verlages.

    Gruß

    Michael
    :v:

  • ANZEIGE
  • Hallo,

    ich hatte bereits im Rahmen einer anderen Diskussion schon auf ein älteres Schreiben
    vom zuständigen Normenausschuss verwiesen, nach dem ist eine Misch-Kennzeichnung
    nicht zulässig. Sicherlich sind die Änderungen bei den Rettungszeichen nicht so
    gravierend, sodass man über eine Misch-Kennzeichnung hinweg sehen könnte.
    Hinsichtlich den Brandschutzzeichen würde ich dies aber anders sehen.

    DIN: http://www.din.de/sixcms_upload/media/2896/DIN_ISO_23601.pdf

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,

    danke für den Hinweis, ist mir bekannt und ändert aber trotzdem nichts
    an den Ausführungen in diesem Schreiben ;)
    Wie das dann in der Praxis auch im Hinblick auf die ASR ausschaut, steht
    wieder auf einem anderen Blatt...

    Im übrigen erklärt sich dadurch vielleicht auch der Inhalt in diesem
    Newsletter hinsichtlich der Misch-Kennzeichnung.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Seit März 2013 gilt in Europa ein einheitlicher Standard für die Sicherheitskennzeichnung an Arbeitsstätten. Firmen, die noch nicht auf die neue Beschilderung umgestellt haben, riskieren ihren Versicherungsschutz.


    Hallo Sifas,

    im Text wird explizit der Versicherungsschutz im Brandfall genannt:
    Firmen, die weder neue Schilder aufhängen, noch zur Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation übergehen, setzen - beispielsweise im Brandfall - ihren Versicherungsschutz aufs Spiel.

    Falls einer der Kollegen Daten und Fakten zum Verlust des Versicherungsschutzes bei Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen hat (BG/UK Pflichtversicherung), wäre ich sehr dankbar, wenn diese hier veröffentlicht werden.
    Ich halte dies nämlich für eine dieser nicht ausrottbaren Fehl- bzw. Halbinformationen.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • ANZEIGE
  • Niko: So sehe ich dies auch. Ich wollte mit dem Link nur nochmal darauf hinweisen, dass viele "Arbeitsschutzfirmen" die Unwissenheit von einigen Unternehmen, immer noch schamlos ausnutzen wollen. Bestes Beispiel der Eingangstext und die versuchte Relativierung weiter hinten im Text. Es ging hier nicht um eine doppelte Diskussion loszutreten bzgl. einer Zweifachkennzeichnung, da dies schon in einem anderem Beitrag ausgiebig diskutiert wurde.

    Gruß

    Michael
    :v:

  • Moin zusammen,

    das ist doch wieder mal das typische Vorgehen für die Arbeitssicherheitsindustrie. Erstmal Angst verbreiten mit einer blödsinnigen Überschrift um das Produkt an den (unwissenden) Mann zu bringen. Hauptsache abkassiert. :cursing: :cursing:

    Die hier waren wenigstens so clever den Blödsinn aus der Überschrift im anschließenden Text zu relativieren. Ich schließe aus dem Vorgehen eines Anbieters immer auf die restliche Qualität der von ihm angebotenen Informationen.

    Wenn jemand schon mit falschen Überschriften nur Geld verdienen will - wie seriös sind dann seine sonstigen Leistungen? (Ich hoffe, hier liest jemand aus dem betroffenen Verlag heimlich mit)

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Ich hol das Thema jetzt nochmal hoch...


    Wie macht ihr das mit den Betriebsanweisungen? Klar; die Piktogramme die neu sind ersetzen. Aber jetzt gibt es z.B. kein Piktogramm für "Staubschutzmaske benutzen" gem. ASR A1.3
    Das alte beibehalten?


    Und hier; ich hab nochwas gefunden...
    http://www.kroschke-blog.eu/arbeitsschutzg…herheitszeichen

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Mike

  • ...also in Deinem angehaengten Link hast Du zumindest das aufgeworfene Problem geloest - schau einfach mal rein und Du wirst das von Dir gesuchte Piktogramm finden :)

    Bei einer BA Revision kannst Du die Piktos dann sicher austauischen. Allerdings gibt es ja mittlerweile einen ganzen Haufen sog. "praxisbewaehrter" Zeichen. Diese sind weder in der ASR, noch in der ISO definiert, beispielsweise "Anstosskappe tragen". Selbstverstaendlich kannst Du auch solche Zeichen verwenden.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • ANZEIGE
  • ICH HABS GEFUNDEN!!!!! Sogar von oberster Stelle. Von der BAUA

    http://www.baua.de/de/Themen-von-…-3_content.html

    Letzter Satz:
    "Wendet der Arbeitgeber die geänderten Sicherheitszeichen beim Betreiben
    von bestehenden Arbeitsstätten nicht an, so hat er mit der
    Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob die in der Arbeitsstätte
    verwendeten Sicherheitszeichen nach ASR A1.3 (GMBl 2007, S. 674)
    weiterhin angewendet werden können.""


    So. Und schon ist die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert....

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Mike

  • Und jetzt nochmal ich.

    Ich habe grade mit einem für Sicherheitskennzeichnung zuständigen der BG Bau telefoniert. Er sagt auch das mit der Gefährdungsbeurteilung und hat mir nen Tipp für die Praxis gegeben.

    Er hat mir das so erklärt:
    Die ASR können ja, wie viele wissen unbeachtet liegengelassen werden (das ist jetzt etwas überspitzt ausgedrückt), wenn ich den gleichen Sicherheitsstandart andersweitig gewährleisten kann. Ich muss dass dann nur in der Gefährdungsbeurteilung so darstellen.
    Stark geändert haben sich Brandschutz- und Rettungszeichen. Es ist wohl so, dass bei einem Brand mit Rauchentwicklung, Versuche gezeigt haben, dass diese nur sehr schlecht zu unterscheiden sind. Durch die Änderungen (Flammen etc) auf den Piktogrammen stellt dies einen erhöhten Sicherheitsgewinn dar, der, so sieht er das, nicht mit einem anderen Verfahren die Sicherheit gewährleisten. Diese würde er austauschen und in den Flucht und Rettungswegeplänen ändern (Anmerkung noch von mir; auch in den Betriebsanweisungen etc.)

    Die "alte" Kennzeichnung in Bezug auf Verbots-, Gebots-, und Warnzeichen kann beibehalten werden, wenn das in der Gefährdungsbeurteilung so steht. Die Piktogramme unterscheiden sich nur minimalst, und stellen keinen spürbaren Sicherheitsgewinn dar.
    Weiterhin kann man auch dann gleich die Gefährdungsbeurteilung durch die "Sicherheitskennzeichnung aus der Praxis" (sowas wie: Durchsturzgefahr, Nicht hinter Schwenkarm treten, Meldestelle etc.) ergänzen. Diese gibt es zwar gem. ASR A1.3 nicht, aber sie erhöhen die Sicherheit im Unternehmen, da sie eindeutig verständlich sind.

    Anmerkung wieder von mir: Eine Durchmischung kann also stattfinden, wenn sie ausreichend dokumentiert ist.


    So. Jetzt ihr.

    Mike

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Mike