Gefährdungsanalyse für AZUBI`s

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  • ...was denn einen Azubi vom Sachbearbeiter unterscheidet - also im Sinne vorliegender gefaehrdungen im Buero?!?

    Das Jugendschutzgesetz ist ja im weitesten Sinne bereits als "Gefaehrdungsanalyse" bezogen auf diese besondere Personengruppe zu betrachten. Diese sollte ich mit meinen bestehenden Regelungen ersteinmal abgleichen. Ein Drucker bietet grundsaetzlich die gleichen Gefaehrdungen fuer Azubis wie fuer "Altgediente"; notwendige Untersuchungsintervalle muss ich bei beiden Gruppen ueberwachen, etc. pp... "Gefaehrdungsanalysen fuer Azubis" halte ich in diesem Fall definitv nicht fuer erforderlich. In meinen existierenden Gefaehrdungsanalysen sollte auf den besonderen Fall der Taetigkeitsdurch- und/oder -ausfuehrung durch Auszubildende eingegangen werden. Im Buerobereich sehe ich hier bei Azubis keinen Unterschied zu beispielsweise neuen Mitarbeitern.

    Wenn es darum geht Sicherheitskultur oder -philosophie zu vermitteln kann ich bestimmt auch noch ein etwas anderes Mass ansetzen, aber ansonsten - wuerde ich hier keinen Aufriss machen.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • MichaelD

    Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist gesetzlich durch JuArbSchG vorgeschrieben.

    § 28a Beurteilung der Arbeitsbedingungen
    Vor Beginn der Beschäftigung Jugendlicher und bei wesentlicher Änderung der Arbeitsbedingungen hat der
    Arbeitgeber die mit der Beschäftigung verbundenen Gefährdungen Jugendlicher zu beurteilen. Im übrigen gelten
    die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes.


    Darin liegt ja m. E. die Problematik.

    Die Gefährdungen für den jugendlichen AZUBI unterscheiden sich nicht wesentlich von denen eines Sachbearbeiters.

    Sie müssen aber aufgrund des Maßgabe des JuArbSchG als gesonderte Risikogruppe betrachtet werden.

    Die Gefahrenquelle ist natürlich die gleiche, aber die Gefährdung des Jugendlichen wird aufgrund des Alters und der mangelnden Erfahrung größer, sprich ohne entsprechend intensivere und häufigere Unterweisung verunfallt er häufiger.

    Dem muß die Gefährdungsanalyse Rechnung tragen, daher lege ich auf diesen Teil so großen Wert und suche nach entsprechenden sinnvollen Formulierungen.

    Auch psychische Überforderungen (sprich ständige bewährungs- und Prüfungssitution) müssen m. E. durch geeignete Maßnahmen vermieden werden.

    VG

    Gloucester11

  • ...das kann ich doch in bestehenden GA's beruecksichtigen.

    Beispielsweise:
    Nehmen wir mal den Kopierer. Als Ergebnis der GA schreibt die BA eine Unterweisung fuer die MA vor. Jetzt weiss ich, dass ich auch Azubis habe, die u.U. das erste mal in ihrem Leben vor einem solchen Geraet stehen. Das kann ich doch aufnehmen und als "besondere" oder "zusaetzliche" Massnahme vorgeben, dass Azubis eine intensivere Einweisung mit bestimmten Inhalten bekommen und in den ersten Tagen ausschliesslich unter Anleitung kopieren duerfen, gut oder?!?! Ja, auch wenn das jetzt etwas konstruiert ist, ist mein Ansatz einfach der, bestehende Werkzeuge so gut wie moeglich zu nutzen und dazu gehoert eben fuer mich, wenn ich mit einem Hammer auskommen kann - warum soll ich mir dann fuenf in die Kiste legen und mit mir rumschleppen?!?!?!

    in diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • ... natürlich kann man es so machen. Eine Formerfordernis für die Gefährdungsbeurteilung gibt es ja nicht.

    Ich mache es für mich so, dass ich immer den gesamten Katalog abarbeite, um möglichst sicherzustellen, dass nichts vergessen wurde.

    In diesem Falle ist es für mich dann relativ einfach darzulegen, dass ich den gesetzlichen Anforderungen nachgekommen bin.

    Diese spezielle Gefährdungsbeurteilung für jugendliche AZUBI`s kann ich dem Ausbildungsleiter und den betroffenen Instanzen recht einfach kommunizieren, diese müssen die Anforderungen ja dann letztendlich umsetzen.

    VG

    Gloucester11

  • Der Unterschied zwischen den Azubis und den anderen Mitarbeitern ist doch einfach, dass die Azubis Tätigkeiten verrichten, die sie noch nie vorher verrichtet haben und daher über keine Erfahrung verfügen. Ein 25jähriger Quereinsteiger hat mit Sicherheit schon einmal kopiert (um bei dem konstruierten Beispiel zu bleiben). Die Gefährdungen und die Unterweisungen beider Gruppen sind fast identisch. Jugendliche Azubis müssen einfach intensiver und öfters unterwiesen werden.

    Krasses Beispiel zur Verdeutlichung (hat nix mit Arbeitschutz oder Gefrährdung zu tun). Ich hatte einen Azubi im IT-Bereich, der fachlich wirklich sehr clever war und auch über eine sehr gute Auffassungsgabe verfügte. Zur Vorbereitung eines Termins fragte ich ihn, ob er eine Kanne Kaffee kochen könnte. Er sagte "Ja" und ich kümmerte mich nicht weiter darum. Kaffee kochen war für ihn: Wasser aus der Kanne in die Maschine, Kaffeefilter obendrauf Kaffee rein, Maschine an - fertig. So weit so gut. Der Kaffee kam, der Kaffee war okay, aber mein Kollege war stinksauer, dass der Azubi sämtliche Pads seiner Senseo aufgeschnitten und den Inhalt in den Kaffeefilter gekippt hatte. :thumbup:
    Pads waren für ihn ein unbekanntes Wesen, aber er hat seinen Auftrag erfüllt, wenn auch mit fragwürdigen Mitteln.

    Jugendliche erleben manche Situationen im Berufsleben zum ersten mal und dem muss man Rechnung tragen. Dabei muss man manchmal um die Eckem denken. Was für uns "alte Säcke" selbstverständlich ist, ist für die jungen Berufseinsteiger Neuland.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Sie halten das aber jetzt nicht für einen wirklich fachlich qualifizierten Beitrag.
    Ganz ehrlich, mit einem derartigen Geschreibsel werde ich mich nicht beschäftigen.
    Ihre pseudopsychatrischen Fernanalysen können sie sich sparen.
    Sie können übrigens ganz beruhigt schlafen, die AZUBI`s unterliegen nicht meiner Zuständigkeit.
    Ab und zu mal eIn Bier weniger ist übrigens ganz gut für die Gesundheit.


    Aber irgendwie empfinde ich Ihr Auftreten und Ihre Schreibweise sehr "bescheiden".
    Den Rest erspare ich mir......... :thumbup:

    **Wer rund geboren ist, kann nicht eckig sterben**

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Irgendwie beginnen Sie, mich zu langweilen.

    Haben Sie denn so gar nicht Fachliches, was Sie beitragen könnten?
    Schließlich geben Sie doch in Ihrem Profil an, Dozent zu sein.

    Sie langweilen mich nicht, soviel Überheblichkeit gepaart mit Du....... ist mal ne nette Abwechslung.
    Aber wenn es Sie hier langweilt, dann melden Sie sich doch ab. :thumbup:
    Genau ich bin Dozent u.a. und ICH habe eine technische Ausbildung nach ASiG - Sie auch?? :sleeping:

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

    Einmal editiert, zuletzt von AL_MTSA (15. Juni 2013 um 23:09)

  • Nabend.
    Ich komm jetzt mal wieder aufs Kernthema zurück. Hier kommt nicht nur das JugArbSchG zum Tragen, sondern auch spezifische Beschäftigungsverbote, z. B. beibestimmten Maschinen, Methoden oder Gefahrstoffe. Da ist also noch etwas mehr zu prüfen. Vllt muss sogar bei bestimmten Tätigkeiten oder Orte zusätzlichdie Genehmigung der Eltern eingeholt werden.

    Da gehört also noch etwas mehr zu prüfen.

    Auch Azubis für Bürokaufmann/-frau können nicht nur im Büro unterwegs sein. Die können sich im Rahmen ihrer Ausbildung auf dem Werksgelände, Baustellen etc... aufhalten.
    Die Gefährdungsbeurteilung muss also personengruppenbezogen erstellt werden. Dazu sind die grundlegenden GFBn heranzuziehen und durch entsprechende Punkte zu ergänzen. Wird bei Schwangeren ebenfalls so gemacht.

    gloucester11:
    Dieses Fachforum dient uns hier nicht nur zum fachlichen Austausch, sondern auch Kontakt untereinander zu halten. Und wenn ein user mal nen lockeren Spruch/ Beitrag mit einbringt, kann dieses nicht nur das Gemeinschaftsgefühl stärken, sondern durch einige vermeintlich unqualifizierte Beiträge sind hier auch schon Denkrichtungen aufgekommen, die uns im fachlichen Bezug schon oft in eine andere aber wichtige Richtung gedrückt haben. Und sei es nur als methodischen Einstieg in eine Präsentation... grade für Azubis. 8)
    Ich fand den Verlauf des Themas, grade am Anfang sehr unpassend und erschreckend 8| User nehmen sich die Zeit, um anderen zu helfen.
    Wer rein qualifizierte Antworten haben möchte, soll in die Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Informationen und andere Quellen schauen. Da steht es klar und nüchtern (und sogar rein qualifiziert) drin. Wobei die ersten Beiträge doch qualifiziert waren und ich solch eine Reaktion auch nicht einfach mir gegenüber oder den anderen usern so einfach dulde. Und wenn sich jemand in den Pixeln vergreift und mehrere dieses nicht so einfach hinnehmen, dann heißt das nicht, dass sich jemand vor den anderen wirft, sondern zeigt erst die Qualität dieses Forums und das Sozialverhalten der user untereinander. Deswegen verstehen wir uns auch so gut und viele untereinander kennen sich persönlich.
    Ich, als Sachverständiger, Dozent, und vieles mehr... kann auch nicht nachvollziehen, wie DU Dir überhaupt anmasst entsprechende Kommentare zu bewerten. Du schreibst selbst in Deiner Vorstellung, dass Du Dich hier schon länger rumtreibst. Damit weißt Du über die Umgangsformen hier im Forum bescheid. Du stellst hier ne Frage, machst es als Thema auf, und beleidigst die Leute, die Dir helfen.
    Ich gebe keinen weiteren Kommentar dazu ab... außer : Du bist für mich subzero! Komm erstmal von Deinem hohen Ross runter... sonst bricht der sich iwann die Hufe! Und dann kannste den erschießen und mit Deinem ganzen Gepäck allein weiterlaufen!

    Gruß lass ich jetzt weg! :cursing::cursing::cursing:

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

    8 Mal editiert, zuletzt von Globetrotter (16. Juni 2013 um 18:55)

  • Guten Morgen zusammen,

    die Frage die mir noch nicht ausreichend beantwortet scheint, lautet: Welche zusätzlichen Gefährdungen betreffen den "besonders schützenswerten Personenkreis (Azubi unter 18 Jahre)" im Gegensatz zu einem Sachbearbeiter?
    Unter der Prämisse, dass diese Personen in den meisten Fällen in einen kompletten neuen Wirkungskreis kommen.
    Also welche Gefährdungen bzw. zusätzlichen Schutzmaßnahmen muss vor Arbeitsaufnahme und/oder Arbeitsbeginn in der neuen Abteilung/Ausbildungsstätte betrachtet bzw. durchgeführt werden?
    Daher würde ich als erstes schauen was darf die besonders schützenswerte Person nicht oder nur im Rahmen ihrer Ausbildung.

    Beispiele:
    Uni Düsseldorf Jugendliche

    Uni Osnabrück

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

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  • Ich würde eine normale Gefährdungsbeurteilung von Bürokaufleuten als Grundlage heranziehen und dann um den Bereich der für Azubis zutrifft erweitern wie z.B. den Jugendschutz.


    Mangelndes Gefährdungsbewußtsein würde ich einem Auszubildenden nicht pauschal unterstellen. Unwissenheit über potentielle Gefährdungen schon eher. Für einen Büroberuf dürfte die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes sehr wichtig sein, somit ist einem Büroarbeiter (auch Azubi) beizubringen, wie ein solcher korrekt ausgeführter Arbeitsplatz auszusehen hat und wie man z.B. den Schreibtischstuhl optimal einstellt. Auch die relativ lange Sitzhaltung führt potentiell zu Schäden und hier kann man auch entsprechende Informationen liefern. Abwechslung von Bildschirmarbeit mit anderen Bürotätigkeiten. förderung der aktiven Bewegung z.B. nur im stehen telefonieren, damit man nicht den ganzen Tag sitzt usw.


    Drucker und Kopiergeräte sind ja schon erwähnt und dies sind für mich durchaus Gefahrenquellen. Die Hitze im Inneren bei z.B. Papierstau wurde ja schon angesprochen, aber auch in Sachen Feinstaub sind dies ernst zu nehmende Gefahrenquellen die immer mehr in den Fokus rücken, da dürfte sich in den nächsten Jahren einiges bewegen.


    Erhöht sich die gesundheitliche Gefährdung, wenn ein Untersuchungsintervall nicht eingehalten wurde? Primär wohl eher nicht, allerdings können Schäden durch Einhaltung der Untersuchungsintervalle rechtzeitig erkannt und notwendige Maßnahmen eingeleitet werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.