...was denn einen Azubi vom Sachbearbeiter unterscheidet - also im Sinne vorliegender gefaehrdungen im Buero?!?
Das Jugendschutzgesetz ist ja im weitesten Sinne bereits als "Gefaehrdungsanalyse" bezogen auf diese besondere Personengruppe zu betrachten. Diese sollte ich mit meinen bestehenden Regelungen ersteinmal abgleichen. Ein Drucker bietet grundsaetzlich die gleichen Gefaehrdungen fuer Azubis wie fuer "Altgediente"; notwendige Untersuchungsintervalle muss ich bei beiden Gruppen ueberwachen, etc. pp... "Gefaehrdungsanalysen fuer Azubis" halte ich in diesem Fall definitv nicht fuer erforderlich. In meinen existierenden Gefaehrdungsanalysen sollte auf den besonderen Fall der Taetigkeitsdurch- und/oder -ausfuehrung durch Auszubildende eingegangen werden. Im Buerobereich sehe ich hier bei Azubis keinen Unterschied zu beispielsweise neuen Mitarbeitern.
Wenn es darum geht Sicherheitskultur oder -philosophie zu vermitteln kann ich bestimmt auch noch ein etwas anderes Mass ansetzen, aber ansonsten - wuerde ich hier keinen Aufriss machen.
In diesem Sinne
Der Michael