Kündigungsgrund ja o. nein

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  • Mahlzeit zusammmen,

    hab mal eine Frage. allerdimgs möchte ich erst den Hintergrund kurz beschildern. Ich bin in einem Ing. Büro als FaSi angestellt. Das seid einem 3/4 Jahr. Allerdings betreute ich bis heute jekeine Kunden und keine Baustellen. Bin als nur als Referent unterwegs und das deutschlandweit. Ich habe schon mehr fach das 4 Augen Gespräch mit meinem Arbeitergeber geführt und ihm ganz klar mitgeteilt das ich nicht nur Seminare halten möchte und dafür auch nicht eingestellt wurde. Ihm auch klar gemacht das ich dafür nicht das viele Geld in die Hand nehmen gebraucht hätte für die Ausbildung zum Meister und zur Fasi. Da ich nun die Faxen dicke hab, habe ich ihm meine Kündigung mitgeteilt. Habe ihm dann noch einmal meinen Standpunkt ans Herz gelegt, doch wie erwartet es passierte nix. Am gleichen Abend kam dann eine Email mit dem Inhalt das ich die FaSi ausbilden soll. Ich habe ihm dies abgesagt, mit der Begründung das ich selber das System noch nicht einmal praktisch vollzogen habe und keinerlei Erfahrung diesbezüglich besitze. Habe Ihm auch mitgeteilt das die Theilnehmer sehr viel Geld dafür bezahlen und das Recht haben eine SifA o. Referenten vor sich zu haben der weiß wovon er spricht und ich außerdem nicht die Qualität der Sifa Ausbildung herabsetzen möchte.

    Nun kam prombt eine Mail das mein Arbeitsvertrag bis zum Tag X geht und ich als ausgebildete FaSi das können muss. Ich sehe das anders, bin nun kurz davor mich für den Rest bis zum Ablauf des A-vertrages krankschreiben zu lassen. Ist eigentlich nicht meine Art u. Weise.

    Nun zu meiner Frage: Kann er mich während der Krankschreibung bzw. meiner schon ausgeschriebenen Kündigung noch fristlos kündigen?

    Gruß aus dem schönen sächsichen, Leipziger Landkreis

    Jens

    Einmal editiert, zuletzt von jepi1 (7. Mai 2013 um 20:18)

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  • Hi Jepi,

    ersma mein Beileid zu Deinem Pech.

    Zu Deiner Frage: Eine fristlose Kündigung kann nur ausgesprochen werden, wenn eine weitere Zusammenarbeit dem Arbeitgeber nicht zuzumuten ist. Krankheit gehört da meines Wissens nicht zu.

    Wie kommt er denn auf das dürre Brett, Dich zur Ausbildung von Sifa verpflichten zu wollen? Oder habe ich da was falsch verstanden, geht es um eine praktische Anleitung?
    Oder seid Ihr eine zugelassene Ausbildungsstätte?

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • nein wir sind nicht zugelassen, haben einen Rahmenvertag (als Suppi) mit einer Ausbildungstätte (dieser mit den blau weißen 6 eckigen Emplem). Er und ein weiterer kollege mach das schon länger allerdings arbeiten diese auch praktisch als Sifa und haben demzufolge den Paxisbezug. Ich dergleichen habe garnix davon. weder Sifa ausgebildet und ganz geschweige Erfahrung. Woher auch wenn ich alles andere mache als die eigentliche Sifa Arbeit.

    Nein nicht praktisch anleiten, das könnte ich selber noch gebrauchen. Die ganze Theorie ist gemeint.

    Gruß aus dem schönen sächsichen, Leipziger Landkreis

    Jens

  • Hallo,

    es wurde doch schon gekündigt, welchen Zweck soll dann die fristlose Kündigung haben?
    Mit Krankschreibung da wäre ich vorsichtig, sollte dein Chef Zweifel an der
    Erkrankung haben, kann er eine ärztliche Begutachtung verlangen.

    Siehe hier: http://www.bwr-media.de/personal-arbei…it-untermauern/

    Bezüglich der Durchführung von Ausbildungen, so würde ich dieses ablehnen.
    Vielleicht hilft Dir auch die Berufsgenossenschaft, wenn Du denen den Sachverhalt
    schilderst. Insbesondere da keinerlei Erfahrungen etc. vorhanden sind.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo Jens,

    tut mir wirklich leid für dich. Es entsteht bei mir immer mehr der Eindruck, dass solche Arbeitsbedingungen Standard werden in Deutschland.

    Zur Sache:
    Du hast doch schon gekündigt? Ich halte es für unwahrscheinlich, dass ein Arbeitgeber mit einer fristlosen Kündigung vor Gericht "durchkommt", wenn der Arbeitnehmer bereits fristgerecht gekündigt hat.
    Aber die Antwort kann dir nur ein Richter geben. Und dazu brauchst du einen Rechtsanwalt beziehungsweise jemand Befugtes zur Rechtsberatung.
    Zumindest kannst du es nicht verhindern, wenn der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung ausspricht. Du musst dann entsprechende Rechtsmittel einlegen.

    Die Ausbildung zur Sifa darfst du nicht durchführen. Außer du hast eine staatliche Anerkennung dazu.
    Entsprechende Infos bekommst du voraussichtlich bei der BAuA.
    BAuA - Ausbildung
    BAuA - Anerkennung

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • Hallo jepi,
    so ganz blick ich bei Deiner Schilderung nicht durch. Deshalb korrigiere mich, wenn ich falsch liege.

    Hast Du die Ausbildung wirklich selbst bezahlen müssen? Wie auch immer: Erfahrung als SiFa kann Dein Chef von Dir nicht abfordern, wenn er Dir nicht die Möglichkeit gibt, praktische Erfahrungen zu sammeln. Aber diese ist meines Erachtens wichtig, wenn ich anderen Menschen in Seminaren fundiertes Wissen vermitteln soll. Die Einstellung des Chefs ist - nun sagen wir mal vorsichtig - nicht von besonderer Kompetenz gekennzeichnet. Ich unterstelle ihm sogar, mittels geringem Aufwand, nämlich Dir (bitte nicht falsch verstehen), einen maximalen finanziellen Reibach zu machen, weil er Dich für teures Geld der Kunden die Seminare machen lässt.

    In meinen Augen passt da Vieles nicht zusammen.

    Zum Thema Kündigung mein persönlicher Rat (der allerdings nicht fundiert ist): Gib dem Chef keinen Angriffspunkt bis zum Ende Deines Vertrages, damit er keine Munition findet, Dir ein schlechtes Zeugnis auszustellen.

    Alles Gute

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hallo Jens,

    wenn Du die Arbeit verweigerst, kann Dir auch fristlos gekündigt werden. Also erst mal weitermachen...
    Halte dich an den Tipp von Simon und kontaktiere Deine BG.

    Niko
    Als Sub darf er die Ausbildung durchführen... das machen leider viele Ausbildungsträger so...

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo jepi,
    so ganz blick ich bei Deiner Schilderung nicht durch. Deshalb korrigiere mich, wenn ich falsch liege.

    Hast Du die Ausbildung wirklich selbst bezahlen müssen?

    Zum Thema Kündigung mein persönlicher Rat (der allerdings nicht fundiert ist): Gib dem Chef keinen Angriffspunkt bis zum Ende Deines Vertrages, damit er keine Munition findet, Dir ein schlechtes Zeugnis auszustellen.

    Ja ich habe diese selber bezahlt, da ich zu dem Zeitpunkt keine Firma hatte.

    Zum Angriffspunkt kann bloß da sch... ich auf das Zeugniss. Selbst der Ausbildungsträger möchte das nicht das ich dieses Seminar übernehme.

    Gruß aus dem schönen sächsichen, Leipziger Landkreis

    Jens

  • dann ist doch für dich alles noch einfacher: wenn der kunde dich nicht als ausbilder eingesetzt haben möchte kann dein chef nicht von dir verlangen, dass du es trotzdem machst!?

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Zitat

    Ich habe schon mehr fach das 4 Augen Gespräch mit meinem Arbeitergeber geführt und ihm ganz klar mitgeteilt das ich nur Seminare halten möchte und dafür auch nicht eingestellt wurde.

    Hallo jepi1,

    kann es sein, dass in Deinem Satz ein "nicht" fehlt? Ansonsten macht die Aussage für mich keinen Sinn. :?:

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo jepi,

    zum eigentlichen Thema: Ob Du nur Seminare machen musst oder weitergehende Tätigkeiten, sollte sich aus Deinem Arbeitsvertrag bzw. Deiner Tätigkeitsbeschreibung ergeben. Wenn dort nur auf Referenten-/Ausbildungstätigkeit abgestellt wird, dann ist das halt so. Wenn Du auch die "normalen" SiFa-Aufgaben wahrnehmen sollst, dann hat Dein Arbeitgeber recht, wenn er darauf besteht, dass Du diese Aufgaben erfüllst. Dazu gehört definitiv nicht die Ausbildung Deines Nachfolgers (Niko hat es ja bereits deutlich erläutert :thumbup: ). Gegen ein "Einarbeiten" einer bereits ausgebildeten SiFa wirst Du Dich nicht wehren können und solltest Du auch nicht, um Deinem evtl. Nachfolger den Start nicht zu erschweren.

    Zur Kündigung: Selbstverständlich kann Dein Arbeitsgeber nach Vorliegen bestimmter Voraussetzungen fristlos kündigen, auch wenn Du bereits ordentlich gekündigt hast. Wenn Du die Arbeit verweigerst und er Dich erfolgreich abgemahnt hat, kann er auch fristlos kündigen. Kleiner Tipp noch von einem alten EDVler. Wenn Du im Internet bereits angekündigt hast, Dich krankschreiben zu lassen, wäre ich seeeeehr vorsichtig das ganze dann auch in die Realität umzusetzen. Das web vergisst nichts und anonym im web ist eine Mär.

    Gruß Frank

    Tante Edit sagt: Nach drei Minuten durchs web kreiseln, könnte ich Dich sogar auf der Arbeit anrufen. Also noch vorsichtiger, was Deine Taktik angeht. ;)

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin

    Im Arbeitsvertrag bin ich als FaSi einegstellt und nicht als Referent. Ich soll nicht meinen Nachfolger ausbilden, das wäre auch nicht das Problem sondern 15 Teilnehmer unterschiedlichster Firmen welche Ihre Ausbildung bei einem externen Träger absolvieren.
    Werde das ganze durchziehen, kann aber nicht garantieren das die teilnehmer besonders viel mitnehmen und davon verwenden können bei der LEK 1. Es ist traurig aber war

    Gruß aus dem schönen sächsichen, Leipziger Landkreis

    Jens

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  • Welche Kündigungsfrist hast Du? 6 Wochen zum Quartalsende , 4 Wochen zum Monatsende....?

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Mit bischen Resturlaub/Überstunden sind es vielleicht nur noch 2 Wochen.... Warum noch mit irgendwelchen Wenns und Abers unnütz Zeit und Energie verschwenden. Schau dich lieber schon nach was neuem um.....

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

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  • Moin jepi,

    vielleicht ergibt sich ja nach Aushändigung Deines Zeugnisses noch ein Gespräch mit Deinem ehemaligen Chef. Dann, aber erst dann würde ich ihm gehörig die Meinung geigen. :38: :38: :38:

    Alles Gute im neuen Job :47:

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.