Nahrungsmittel in Werkstatt

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  • Hallo,

    Heute habe ich eine Frage an Euch Menschenschützer......

    Folgende Situation Werkstatt mit etwa 150qm und etwa 4 Mitarbeiter anwesend (3 Schicht)

    es wird geschweißt, gebohrt, gereinigt und geschraubt......Werkstatt halt.

    Wie seht Ihr das mit Essen und Nahrungsmittellagerung in einem Kühlschrank in diesen Bereich?


    Bin mal gespannt was Eure Meinung dazu ist.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Moin,

    solange außer den Nahrungsmitteln nix anderes im Kühlschrank gelagert wird, halte ich die Lagerung an sich und den Standort des Kühlschranks für unproblematisch (es sei denn, es gibt eine nennenswerte Staubbelastung auch in den Pausenzeiten).

    Aaaaaber: Waschen sich alle die Hände zu Pausenbeginn, bevor sie an den Kühlschrank gehen? Und haben die MA keinen separaten Pausenraum, in dem sie ihre Pause verbringen können und das auch tun (und wo man vielleicht auch den Kühlschrank unterbringen könnte?

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hallo,

    haben bei uns im Werk ebenfalls Kühlschränke in der Produktion stehen. Bei der letzten ASA-Sitzung habe ich da mal unsere Betriebsärztin angesprochen ob dieses so OK ist oder nicht, oder ab was zu beachten ist. Diese sagte wäre so OK. Sollten nur keine Gefahrstoffe offen darin gelagert werden (z.B. Sekundenkleber).

    Haben das so zur Kenntnis genommen. Was mich stört, ist das trotzdem Staub usw. hier in den Kühlschrank zieht. Da aber von Seiten der Betriebsärztin kein Handlungsbedarf in dieser Richtung gesehen wird wird es wohl in Ordnung sein.

    Schöne Grüße aus Neuwied

  • Moin,

    da würde ich als normaldenkender Mitteleuropäer einfach mal zu einem feuchten Tuch greifen und den Kühlschrank regelmäßig auswischen. Klappt zu Hause ja auch wunderbar. 8)

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Guten Morgen,

    ich hätte ganz sicher etwas gegen Kühlschränke in Werkstatt oder Produktion. In einer Werkstatt in der geschweißt wird sind ganz sicher auch Gefahrstoffe vorhanden.

    § 8 Abs. 3 der GefstoffV sagt



    "Der Arbeitgeber hat gemäß den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 sicherzustellen, dass die Beschäftigten in Arbeitsbereichen, in denen sie Gefahrstoffen ausgesetzt sein können, keine Nahrungs- oder Genussmittel zu sich nehmen. Der Arbeitgeber hat hierfür vor Aufnahme der Tätigkeiten geeignete Bereiche einzurichten."

    Da steht zwar nix von Kühlschränken, aber wenn der Kühlschrank vor Ort ist, werden die Leute dort auch essen.

    haben bei uns im Werk ebenfalls Kühlschränke in der Produktion stehen. Bei der letzten ASA-Sitzung habe ich da mal unsere Betriebsärztin angesprochen ob dieses so OK ist oder nicht, oder ab was zu beachten ist. Diese sagte wäre so OK. Sollten nur keine Gefahrstoffe offen darin gelagert werden (z.B. Sekundenkleber).


    Merkwürdioge Ansicht eurer Betriebsärztin. Lebensmittel und Gefahrstoffe haben ganz sicher nichts im gleichen Kühlschank zu suchen, ob nun offen oder verschlossen.

    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • Ja ich danke Euch ...so sehe ich das auch allerdings unser OMB (Qualitätsmanagement- Beauftragter) hat was dagegen .....

    bisher hat er nur gemeint in allen Werken wo er bisher war ....war das Lagern und Essen von Nahrungsmitteln in der Werkstatt untersagt auch aus Sicht der Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutzes.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Nichts gegen QM-Beauftragte - das sind Fachleute auf ihrem Gebiet. Aber nur auf ihrem Gebiet.

    Wenn der keine SiFa-Ausbildung hat, kann er die Situation doch gar nicht richtig einschätzen. (auch wenn er hier auf der sicheren Seite liegt)

    Ich denke, der wäre schwer begeistert, wenn Du ihm in seine Arbeit reinreden würdest.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Na ja,

    ich sags mal so. § 8 Abs. 3 der GefstoffV steht dem Kühlschrank erst einmal nicht entgegen. Es geht um den Verzehr. Insofern greift § 8 Abs. 3 der GefstoffV nur dann, wenn awens Annahme der Realität entspricht, d.h. wenn man aus dem Vorhandensein des Kühlschranks ableitet, dass in diesem Bereich auch gegessen wird. Ergo kann der Kühlschrank bleiben wenn sichergestellt ist, dass in diesem Bereich keine Lebensmittel verzehrt werden.

    Gruß Frank

    SET KORINTHENKACKMODE=OFF :D

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Moin !
    Kühlschrank erlauben und Verzehr verbieten, damit sind wir auf der untersten Stufe der Maßnahmenhierarchie und erwarten, dass sich der MA an' s Verbot hält. Zu erörtern, ob und warum die Aufstellung im Werkstattbereich erlaubt ist, kann man sich sparen, denke ich. Wenn man verhindern will, dass in der Werkstatt verzehrt wird, fliegt das Ding raus, oder denke ich da zu preussisch ?

    Gruss vom Thomas

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"

  • Hallo .....

    danke für Eure Gedanken und Meinungen zu diesen Thema.

    Ich habe unseren Betriebsleiter auf die GefStoffV. hingewiesen ......und er bedankte sich freundlich und sagte das nehme ich auf meine Kappe

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Hi,

    Das würde ich mir auch schriftlich geben lassen. Vielleicht solltest du den GF auch noch auf den § 22 der GefStoffV hinweisen:

    "(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 26 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe b des Chemikaliengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

    ......

    1. entgegen § 8 Absatz 3 Satz 2 einen Bereich nicht oder nicht rechtzeitig einrichtet" ....


    Wenn der GF sagt " Das nehm ich auf meine Kappe" ist er doch eher schon im Bereich des Vorsatzes.

    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • Na ja. Ist schwer etwas zu argumentieren, wenn der Betriebsarzt das voll ok findet 8|
    Aber jetzt mal unabhängig von der GefStoffV... wie sieht es mit der Hygiene allgemein aus? Gibt es einen Reinungsplan und -anweisung? Wer ist dafür verantwortlich? Oder ist das so ein Ding, wo ieiner alle 2 Wochen die alten Stullen der Kollegen entsorgt?
    Sind dort nur Getränke (z. B. für die Sommerzeit) drin gelagert oder ist dort auch Verderbliches drin?
    Jetzt fangt nicht an, dass jeder MA dafür selbst verantwortlich ist ;)... Bsp. Ein MA packt da sein Essen rein und hat einen Unfall oder wird plötzlich krank... Warten dann die anderen Kollegen mit dem Entsorgen, bis das Essen unter das Artenschutzabkommen fällt? ;)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)