Evakuierungshelfer

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  • Moin,

    nachdem mir die Forensuche nicht weitergeholfen hat, benötige ich mal wieder Hilfe: Stimmt das? Müssen Evakuierungshelfer tatsächlich speziell ausgebildet werden oder ist es ausreichend, den Personenkreis ordentlich zu unterweisen und ihnen die entsprechenden Hilfsmittel (z.B. evac chair, Signalweste, Megaphon, whatever) zur Verfügung zu stellen? Da ich nahrzu fast alles neu aufbauen muss, habe ich das Problem, dass ich anfangs Ersthelfer gesucht habe (sehr große Resonanz), dann Brandschutzhelfer (Begeisterung der Freiwilligen hielt sich in Grenzen), und jetzt komme ich schon wieder und rufe nach Evakurierungshelfern. Langsam wird es den Leuten lästig, dass andauernd Freiwillige für unbezahlte Aufgaben gesucht werden. Von den stillen Beobachtern für eine Evakuierungsübung habe ich noch gar nichts verlauten lassen. :whistling:

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Hallo,

    die BGN hat dazu ein ganz interessantes Seminar, das zusammen mit dem VDS durchgeführt wird.

    Trainer für Evakuierungshelfer

    • Gesetzliche Bestimmungen
    • Verbrennungs- und Löschlehre
    • Evakuierung
    • Evakuierungshelfer (Ausbildung und Aufgaben)
    • Zu erwartendes Verhalten von Mitarbeitern
    • Verhalten von Menschen im Schadensfall
    • Evakuierungsübung (Planung, Durchführung, Umsetzung)
    • Beispiele, Praxishinweise

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Zunächst würde ich die Frage stellen ob wirklich Evakuierungshelfer von nöten sind. Die sind in der Regel (nach Gefährdungsbeurteilung) bei sehr
    gefährlichen Arbeiten , großer Personalstärke oder bei der
    regelhaften Anwesenheit von hilfsbedürftigen Menschen erforderlich.

    Die erforderliche Qualifikation ergibt sich wiederum aus der Gefährdungsbeurteilung, denn die ist bei einem 2500betten krankenhaus anders als bei einem 500 Personen Bürotrakt.

    Meines Wissens nach ist gibt es keine speziellen Vorgaben zur Ausbildung von Evakuierungshelfer, z.B. eine BGG. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren :) .

    viele grüße
    kuddel

  • Hallo,

    kommt darauf an, um was für eine Betriebsart es sich handelt.
    In einzelnen Bundesländern gibt es z.B. ergänzende Erlasse (z.B. für Behinderteneinrichtungen),
    wo die Anforderungen (Ausbildung etc.) an Brandschutzbeauftragte/ Brandschutzhelfer/
    Evakuierungshelfer, in Absprache mit der Brandschutzdienststelle festgelegt werden.
    Muss man daher im Einzelfall sehen, ob entsprechende Anforderungen formuliert sind.

    Auf entsprechende Ausbildungsangebote u.a. Trainer für Evakuierungshelfer,
    wurde ja bereits verwiesen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • ...aber ich dachte, dass Brandschutzhelfer (BSH) und Evakuierungsbeauftragte (EBA) sinnvollerweise nicht der gleiche Personenkreis sind. Während die BSH im besten Fall ja auch Entstehungsbrände bekämpfen, sollten doch die EBAs zur gleichen Zeit dafür sorgen, dass die gefährdeten Personen möglichst schnell aus dem Gebäude zum Sammelpunkt kommen. Insgesamt dreht es sich um mehrere Gebäude unterschiedlichster Nutzung (Verwaltungsgebäude 5 Stockwerke ca. 150 Mitarbeiter -Publikumsverkehr Eltern mit Säuglingen bis hin zum gehbehinderten Greis | Kindergärten | Öffentliche Bibliothek usw.).

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • ja sehe ich auch so das Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer verschiedene Mitarbeiter sein sollten ......genauso wie Ersthelfer...doch das kommt auch auf den Betrieb an

    Größe des Betriebes, Mitarbeiterzahl, Gefahren usw.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Hallo,

    kann sowohl als auch sein.... ;)
    Was letztendlich erforderlich ist und in welchem Umfang, muss im Einzelfall
    gesehen werden. Daher wäre es interessant zu Wissen, um welche Betriebsart/
    Personenkreis es sich handelt.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • - Verwaltungsgebäude 5 Stockwerke ca. 150 Mitarbeiter -Publikumsverkehr von Eltern mit Säuglingen bis hin zum gehbehinderten Greis

    - div. Kindergärten

    - Öffentliche Bibliothek

    - Verwaltungsgebäude mit integriertem Kinderhort und Beratungsstelle für ältere Mitmenschen

    - Versammlungsstätten (Sporthallen, Bürgerhäuser) unterschiedlichster Größe

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Und hier ...was z.B. Aufgaben von Evakuierungshelfer sein können und auf die Sie Ausgebildet sein sollten.


    als Orientierungskraft (wenn viele Ortsunkundige im Gebäude sind)• als Transportkraft (für Kranke, Behinderte) als Weiterleitungskraft (aus den Entfluchtungssektoren, zum Sammelplatz) •als Kontrollkraft für die abgeschlossene Räumung •als Regulierer, zur Weiterleitung der Personenströme in offene Verkehrsräume • als Sicherungskraft (Sicherung spezieller Wege, wie Aufzüge usw.)• als Aufsichtskraft (am Sammelplatz)
    Standortbezogener Stellplatz: Verhinderung der Aufzugbenutzung Variabler
    Stellplatz: Kontrolle der abgeschlossenen Räumung

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Hallo,

    und wieviel Publikumsverkehr ist das am Tag?
    150 Mitarbeiter incl. Mitarbeiter von Kindergarten etc.?

    Aus dem Bauch heraus:

    - Bestellung von einem Brandschutzbeauftragten
    - 5% Brandschutzhelfer während Arbeitszeit (Urlaub, Krankheit etc. berücksichtigen)
    - ggfs. pro Stockwerk einen Evakuierungsbeauftragten (ggfs. mit Stellvertreter)
    - Versammlungsstätte, Größe/ Bühneaufbauten? (würde ich unter Umständen
    nicht beachten, da eventuell die VStättVO Anwendung findet und somit unter
    Umständen auch die Pflicht zur BSW etc. besteht). Dementsprechend die Evakuierung
    etc. anderweitig sichergestellt ist.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Jeder Spiegelstrich bedeutet wieder ein neues oder mehrere Gebäude. z.B. Erster Spiegelstrich = ein Gebäude mit 150 Mitarbeitern Publikumsverkehr lässt sich schlecht schätzen. Ich würde mal tippen maximal noch zusätzlich 50 Besucher gleichzeitig anwesend. Über den Tag verteilt liegt die kumulierte Anzahl natürlich höher. Versammlungsstätten sind da erst einmal aussen vor (ab einer gewissen Größe), da wie bereits geschrieben dort BSW (Brandschutzwache) besteht.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • In einzelnen Bundesländern gibt es z.B. ergänzende Erlasse (z.B. für Behinderteneinrichtungen),
    wo die Anforderungen (Ausbildung etc.) an Brandschutzbeauftragte/ Brandschutzhelfer/
    Evakuierungshelfer, in Absprache mit der Brandschutzdienststelle festgelegt werden.
    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    auch für NRW? Hast du eine Link?
    Das ist mir so als Erlass nicht bekannt!

    Danke und Gruß

  • Hallo,

    sofern die Gebäude nicht zusammenliegen, muss jedes Gebäude einzeln bewertet
    werden. Ausgenommen davon die Versammlungsstätten, hier müssten Sie prüfen ob
    die VStättVO formal überhaupt Anwendung findet.

    Ich würde wie folgt vorgehen:

    Grundsätzlich: Bestellung eines Brandschutzbeauftragten

    - Verwaltungsgebäude 5 Stockwerke ca. 150 Mitarbeiter -Publikumsverkehr von Eltern mit Säuglingen bis hin zum gehbehinderten Greis
    5% Brandschutzhelfer, ggfs. Evakuierungsbeauftragte pro Stockwerk.
    Ob das notwendig ist, würde ich von der Übersichtlichkeit/Ausdehnung Gebäude/
    Sicherheitsausstattung (z.B. Brandmeldeanlage) abhängig machen.

    - div. Kindergärten
    sämtliche Erzieherinen jährlich im Brandschutz etc. schulen, gesondert Brandschutzhelfer
    würde ich keinen Bedarf sehen. Im Höchstfall vielleicht die Leiter/in vom
    Kindergarten als Brandschutzhelfer/in, um sozusagen ein "Auge" auf den
    Brandschutz vor Ort zu haben.

    - Öffentliche Bibliothek
    gleiches wie beim Kindergarten.

    - Verwaltungsgebäude mit integriertem Kinderhort und Beratungsstelle für ältere Mitmenschen
    ggfs. wie beim ersten Verwaltungsgebäude oder wie beim Kindergarten.
    Abhängig würde ich das ganze von Anzahl, Ausdehung vom Gebäude usw. machen.

    Ergänzend sollte natürlich der Brandschutzbeauftragte darauf hinarbeiten, dass regelmäßige
    Übungen durchgeführt werden. Ferner Begehungen, aktuelle Brandschutzordnungen, Sammelplätze
    und unter Umständen F+R Pläne je nach Lage vorhanden bzw. durchgeführt sind.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,


    auch für NRW? Hast du eine Link?
    Das ist mir so als Erlass nicht bekannt!

    Müsste ich jetzt erst nachschauen, ggfs. mal über Google suchen.
    Damit wir uns aber nicht Missverstehen, ich meine keinen grundsätzlichen
    Erlass sondern meist konkretisierende Vorgaben zu bestimmten Einrichtungen.
    Für RLP fällt mir auf Anhieb z.B. das Schreiben zum LWTG "Brandschutz-
    anforderungen oder brandschutztechnische Anforderungen zum
    Zwecke der Pflege und Betreuung" ein. Nach diesem Schreiben hat zum Beispiel
    in solchen Einrichtungen im Einvernehmen mit der BS-Dienststelle, die Ausbildung
    und Aufgaben von Brandschutzbeauftragten, Selbsthilfekräften usw. zu erfolgen.

    Das Schreiben aus RLP, hatte ich Rahmen einer Diskussion hier auf Sifaboard
    auch mal verlinkt.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Um jetzt mal (ich geh jetzt mal von gesetzl. Voraussetzungen runter) der gesamten Diskussion Einhalt zu gebieten!
    Ein Evakuierungshelfer wird ORTSBEZOGEN ausgebildet. Dieser weiß wo entsprechende Hilfsmittel stehen und ist i.d.R. auch darüber informiert, wer, wie und wo ist oder sein könnte... Rücksprachen verlaufen schnell und unkompliziert. Dafür ist ein EvacHelfer/-in da. Ein Brandschutzhelfer wird, genau wie ein Ersthelfer, allg. eingesetzt. Da sind besondere Bedingungen vorhanden... Hier ist es wichtig, dass ALLE Personen auch regulär miteinander Kontakt haben, vllt Ausbildungen oder Übungen zusammen... hilft vielen.. vllt nicht allen ... aber eben vielen.
    Ein EvacHelfer darf, meiner Ansicht nach, NIEMALS als ein anderer Helfer ausgebildet werden... Er/ Sie soll die Leute rausbringen und in keinen Konflikt geraten.
    EvacHelfer sind entsprechend etwas gesondert zu behandeln... aber immer überall mit einzubeziehen, weil sie wichtig sind. Vllt sogar wichtiger, als der Brandschutzhelfer... und etwas weniger, als der Ersthelfer...
    Ich bin zwar Ersthelfer und vieles mehr aber ich bin SiFa/ FASI etc... und das größte Problem nach einem Unfall oder Brand ist, das wir auch mal etwas beurteilen müssen, entsprechende Ermittlungen anstellen und viele Sachen mehr machen... Deswegen lass ich mich nicht in die gesetzl. geforderte Liste der Ersthelfer/ Höhenretter/ Lotse/ Einweiser etc. eintragen. Das gibts bei mir auch net... entweder hat jeder seine Aufgabe oder wir lassen es bleiben. Ich bin SiFa/ SiGeKo und nischt anderes. Meine Arbeit beginnt, wenn die Ersthelfer noch voll im Stress stehen... und bevor der Staatsanwalt kommt (Absperren etc)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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  • Hallo,


    Ein Evakuierungshelfer wird ORTSBEZOGEN ausgebildet. Dieser weiß wo entsprechende Hilfsmittel stehen und ist i.d.R. auch darüber informiert, wer, wie und wo ist oder sein könnte...

    Sehr richtig, die Praxis sieht aber leider anders aus und das nicht nur im Hinblick auf
    Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer, Feuerwehreinweiser- beauftragter und sonstige
    Funktionen, die es in einem Betrieb geben kann.

    Nur am Beispiel Brandschutzbeauftragter: Würde man dem Gesetzgeber folgen,
    würde es z.B. die Brandschutzbeauftragten-Ausbildung wie wir sie kennen, es gar
    nicht geben....(ich war 2010 in BaWü einer der Beteiligten in einem Verfahren im
    Landtag), höchst interessant welche Ansicht da vertreten werden, auch im Hinblick
    auf die Fachkraft für Arbeitssicherheit und deren Aufgaben im Brandschutz.

    Trotzdem haben wir mind. 3 Richtlinien und Empfehlungen...und aktuell plant
    die DGUV erneut an der Ausbildungs- und Qualifikationsschraube zu drehen,
    die konstituierende Sitzung dazu, gab es schon :S

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Danke für die vielen Antworten. Natürlich werden die Evakuierungshelfer ortsbezogen eingesetzt, alles andere würde ja auch keinen Sinn machen. Zu meiner Eingangsfrage nochmals: Reicht für die Evakuierungshelfer eine ordentliche Unterweisung, um ihnen ihre Aufgabe klar zu machen oder müssen diese wirklich eine spezielle Schulung durchlaufen?

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo Guudsje,

    meiner Meinung nach langt keine Unterweisung.

    Jeder Räumungshelfer hat meistens etwas andere Aufgaben, diese sollte schriftlich festgelegt worden sein und der Räumungshelfersollte sie genau kennen.

    Darauf sollten die Evakuierungshelfer auch geschult sein, diese Schulung kannst du auch selber ausführen ......und ich würde diese Schulung

    theoretisch und auch praktisch machen.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken: