Arbeiten machen sich keine Gedanken

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  • Fotos wurden im letzten Urlaub gemacht. Es werden Kabel und Wasserschläuche verlegt über Köpfe von Gäste. Fahrer verläßt sogar seinen Sitzplatz.


    Wer haftet eigentlich in so einem Fall, vor allem wenn Gäste zu schaden kommen?

    Sehe dieses schon als fahrlässig von den Mitarbeitern an. Diese hätten eigentlich den Bereich absperren müssen, das sich niemand darin befindet. Des weiteren hätte man besser eine Hubarbeitsbühne oder einen Korb einsetzten müssen, wobei der Fahrer das Fahrzeug solange jemand oben ist nicht verlassen darf.

    Grüße aus Neuwied

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  • Es wäre vielleicht ganz geschickt, wenn du die Gesichter der Arbeiter unkenntlich machst ...

    Die Haftungsfrage wird im Schadensfall sicherlich letztendlich ein Richter klären.

    Nachtrag:
    In derartigen Fällen (in DE) schicke ich meistens ein entsprechendes Bild mit den notwendigen Angaben an den zuständigen Unfallversicherungsträger oder, wenn es sich um einen Konzern handelt, an dessen Geschäftsführung ... *Pfeif*

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

    Einmal editiert, zuletzt von Safety-Officer (20. März 2013 um 11:32)

  • Wer haftet eigentlich in so einem Fall, vor allem wenn Gäste zu schaden kommen?

    Hallo Charlie,

    Haftung ist eigentlich klar und doch wieder unendlich kompliziert.
    Es wird wohl zuerst einmal das Verursacherprinzip angesetzt werden. Der/Diejenige, die einen Schaden verursacht, muss haften.
    Und damit fängt die (Juristen-)Mühle an zu mahlen.

    Und heute bin ich mal wieder zum provozieren aufgelegt:

    Sehe dieses schon als fahrlässig von den Mitarbeitern an.


    Woher weißt du, dass dies Mitarbeiter sind? Vielleicht ist es ja der Musikverein? Da gibt es nur Mitglieder und keine Mitarbeiter?
    Fahrlässig? Hm. Das ist deine Meinung und meine Meinung. Aber das sind nur zwei. Und der Staatsanwalt und der Richter sind auch nochmal zwei...

    Diese hätten eigentlich den Bereich absperren müssen.


    Warum? Ich kenne keine Vorschrift, die dies fordert.
    Die Arbeit muss sicher durchgeführt werden. Und wie man sich das gedacht hat, steht in der Gefährdungsbeurteilung. :D

    Des weiteren hätte man besser eine Hubarbeitsbühne oder einen Korb einsetzen müssen, wobei der Fahrer das Fahrzeug solange jemand oben ist nicht verlassen darf.


    Woher weißt du, dass das Fahrzeug nicht verlassen werden darf? Wahrscheinlich ja aus der BG-Vorschrift. Und die gilt nur für den Unternehmer und seine Mitarbeiter im Mitgliedsbetrieb. ;(
    Was immer gilt, ist die Bedienungsanleitung. Und dort wird es hoffentlich auch drin stehen.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Mitarbeiter hatten den Firmennamen auf den T-Shirt´s. Davon sind 5 Mann auf dem Platz gewesen inkl. Firmenfahrzeug.

    Das verlassen von Stablern usw. wird schon auf dem Lehrgang hingewiesen. Steht aber auch so in den BG-Vorschriften drin.

    Umkippen kann er nett :D dafür wird ja gesorgt.

    Grüße aus Neuwied

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  • Hallo Niko,Hallo Zusammen,

    welche Gefährdungsbeurteilung!!!!!!! ????????? :whistling:

    Mir sagte mein AP der BG ETEM und auch ein AP der BG Holz Metall das 40-50% der deutschen Unternehmen gar keine Gefährdungsbeurteilung haben bzw. kennen und das kann ich auf Grund meiner Erfahrungen als FaSi auch bestätigen. Das wird sich vielleicht in naher Zukunft durch Systemprüfungen der Ordnungsämter und der BG,en ändern aber große Hoffnungen habe ich da nicht. :wacko:

    Ich bin sogar der Meinung die Leute auf den Bildern wurden noch nicht mal unterwiesen, vom Besitz des Staplerscheins für den Fahrers ganz zu schweigen.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • Mir sagte mein AP der BG ETEM und auch ein AP der BG Holz Metall das 40-50% der deutschen Unternehmen gar keine Gefährdungsbeurteilung haben bzw. kennen


    Hallo Sturm, (Sturm -> bei mir hier ist das: siehe hier)

    am 28.02. (dieses Jahr ;) ) habe ich von einem Referenten die Zahl von 75% gehört. Und nur 5% (der verbleibenden 25%) wissen auch, was sie da tatsächlich tun. :D (Das sind die User der sifapage :thumbup: )

    Bestätigt wurde mir aber auch, dass für 2013 (und voraussichtlich länger) die Überprüfung der GefBeUrt ein Schwerpunkt der behördlichen Überwachung ist bzw. sein wird.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Bestätigt wurde mir aber auch, dass für 2013 (und voraussichtlich länger) die Überprüfung der GefBeUrt ein Schwerpunkt der behördlichen Überwachung ist bzw. sein wird.

    Gruß, Niko.

    Welche behördliche Überwachung? Den letzten staatlichen Arbeitsschützer habe ich, wenn ich mich nicht irre, im Jahre 2006 gesehen.
    Als ich noch im Norden arbeitete, habe ich mal den für uns zuständigen Aufsichtsbeamten in den Betrieb beten wollen. Die Antwort war, geht dies Jahr nicht mehr, das Reisekostenbudget ist aufgebraucht, das war im April 8|
    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Welche behördliche Überwachung? Den letzten staatlichen Arbeitsschützer habe ich, wenn ich mich nicht irre, im Jahre 2006 gesehen.


    Hallo awen,

    wow. Immerhin schon eine 2 an erster Stelle. Da besteht ja noch Hoffnung. 8)

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • ..............also,

    die haben doch extra unter dem Arbeitsbereich einen Schirm gespannt.
    Was können die armen Arbeiter nun dafür, wenn sich dort trotz Ermahnung irgendwelche Leute niederlassen? :rolleyes::rolleyes::rolleyes:


    Duck und weg............. :D

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)