Berechnung Anzahl Feuerlöscher

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  • Hallo zusammen,

    gibt es ein Berechnungsprogramm zur Ermittlung der Anzahl Feuerlöscher /Löscheinheiten das die Vorgaben der ASR A2.2 berücksichtigt, vielleicht in Excel?
    Hintergrund ist, ich möchte einen bestimmten Bereich überprüfen. (Verpackungsbereich einer Behindertenwerkstatt)
    Zweiter Teil der Frage: Ist die Berechnung eigentlich Sifa-Aufgabe oder wer wäre eigentlich zuständig?

    Danke und Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von derkoenig (19. März 2013 um 11:51)

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  • Hallo,

    zwar nicht Excel, siehe aber hier: http://www.baulinks.de/webplugin/2013/0001.php4

    Wenn die Sifa sich dazu berufen fühlt, ferner wenn die Fachkunde vorhanden ist
    sehe ich darin eigentlich kein Problem. Oftmals machen es die Feuerlöscher-
    Servicefirmen, denen ihre Berechnungen würde ich aber stets nachprüfen ;)
    Ansonsten machen es meist BS-SV oder manchmal auch BSB bei der Aufstellung
    vom BSK/ Nutzungsänderung etc..

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Moin,

    http://www.vbg.de/forschung/arbhilf_security/notf/feuer.htm ist ein Berechnungsprogramm der VBG. In wie weit es Verwendet werden kann weiss ich nicht.

    Die Berechnung wird in der Regel vom Brandschutzbeauftragten oder vom Architeckten mit gemacht. (Ist zumindest mein Kenntnisstand).

    Wenn du ein Konzept für die Behindertenwerkstatt aufbauen willst, vergesse nicht die entsprechenden Brandmelder, RWA´s und Brandabschnitte. Ist eine schöne Aufgabe zur Übung.

    Ich habe in der Vergangenheit die Berechnung per Hand gemacht, ging genauso schnell.

    Gruß

    Andreas :thumbup:

  • Hallo,

    Moin,
    http://www.vbg.de/forschung/arbhilf_security/notf/feuer.htm ist ein Berechnungsprogramm der VBG. In wie weit es Verwendet werden kann weiss ich nicht.

    Das ist aber noch nach BGR 133 und nicht nach ASR A 2.2.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Hallo,

    ist aber auch nach BGR 133, die wird ja aber nicht gesucht.
    Ich glaube auch nicht, dass es aktuell schon einen solchen Rechner (mit der einen
    Ausnahme), für die ASR A2.2 gibt.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,

    auf der Seite der BGN befindet sich auch ein Berechnungsprogramm für die Löschmitteleinheiten bzw. Feuerlöscherbedarf, und für Unterwegs gibt es von Minimax eine gute App zur Berechnung!

    Gruß
    Marcus

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  • Hallo,

    Fürs Android- Handy, um die Löscheinheiten zu bestimmen nach der ASR A2.2:

    auf der Seite steht aber folgende Beschreibung der App:

    Zitat
    "Die Minimax App macht Brandschutzplanung einfach: -
    Mit dem Löschmitteleinheiten-Berechner können je nach Grundfläche
    leicht die benötigten Löschmitteleinheiten zur Ausrüstung von
    Arbeitsstätten mit Feuerlöschern nach BGR 133 ermittelt werden."

    Also auch diese App arbeitet nach der BGR 133.

    Gruß

    Michael
    :v:

  • Hallo,

    auf der Seite steht aber folgende Beschreibung der App:

    Zitat
    "Die Minimax App macht Brandschutzplanung einfach: -
    Mit dem Löschmitteleinheiten-Berechner können je nach Grundfläche
    leicht die benötigten Löschmitteleinheiten zur Ausrüstung von
    Arbeitsstätten mit Feuerlöschern nach BGR 133 ermittelt werden."

    Also auch diese App arbeitet nach der BGR 133.


    Ne ne, die arbeitet schon nach der ASR A2.2 Damals war es nach der BGR 133, nach nem Update zeigt sie die neue Berechnung an. Scheint noch nicht aktualisiert in der Beschreibung zu sein.

    ---

    „Willst du, dass einer in der Gefahr nicht zittert, dann trainiere ihn vor der Gefahr.“


    Lucius Annaeus Seneca (4 v.Chr. – 65 n.Chr.), röm. Philosoph u. Dichter

  • Hallo liebe Brandschützer!

    Nun ging es ja einige Male hier hin und her mit neuer ASR oder alter BGR.
    Dass es sich um zwei verschiedene Berechnungsverfahren handelt ist mir klar.
    Dass dabei durchaus verschiedene Ergebnisse herauskommen ist mir auch klar.

    Frage an die Experten:
    Gibt es signifikan abweichende Ergebnisse bei der Berechnung der Anzahl von Feuerlöschern?
    Bislang kenne ich den 6 kg Pulverlöscher als Standard. Muss ich deren Anzahl grundsätzlich verändern?
    Die Frage soll mal auf Feststoffbrände beschränkt sein.

    Grüße
    Flügelschraube

    Einmal editiert, zuletzt von Flügelschraube (19. März 2013 um 23:59) aus folgendem Grund: Rechtschreibung

  • Hallo,

    was Feuerlöscher betrifft, würde ich nicht unbedingt von signifikanten
    Änderungen sprechen.


    Bislang kenne ich den 6 kg Pulverlöscher als Standard.

    Pulverlöscher als Standart, sehe ich nicht mehr. Mit ein paar Ausnahmen, ist
    die Verwendung von Pulverlöschern in meinen Augen, ein Ausdruck von Fehlplanung
    oder Faulheit.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Pulverlöscher als Standart

    begegnen mir leider immer wieder in zahntechn. Laboren
    Hier ist immer noch ein Riesenmanko bei den Feuerlöscherdiensten und den Betriebsinhabern.
    Ich frage mich auch immer wieder wie einer nach 2 Tagen Blitzbesohlung die Situation beurteilen will. Es geht einfach nur nach altem Standard. Hier fehlt die Weiterbildung.
    Drück ich in einem Labor nen P6 ab, so kann der Inhaber ne Pleite anmelden!!

    Gruß Fritz 8) ;)

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

    Einmal editiert, zuletzt von Dental (19. März 2013 um 07:24)

  • Hallo Simon,
    Das sehe ich auch so, meistens würde ein Wasserlöscher schon reichen oder ein Schaumlöscher. In vielen Verwaltungsgebäuden findet man leider noch ausschließlich Pulverlöscher...
    LG Pellchen

  • Hallo zusammen,
    zur Berechnung der Löscheinheiten möchte ich noch folgendes anmerken:
    Auch vor der Aktualisierung wurde die Berechnung der LE nach ASR 13 1,2 und BGR 133 durchgeführt.
    Die Wahl des Löschmittels bedarf m.E. nach etwas intensivere Kenntnisse.

    Wer jetzt Löscheinheiten bestimmen soll und ein Berechnungsprogramm nach BGR 133 hat, kann dies problemlos einsetzen.
    Besonders nach ASR 2.2 ist lediglich, dass bei Arbeitsstätten >400 m2 vorhandene Wandhydranten mit 27 LE eingerechnet werden können. Diese wurden früher lediglich mit 18 LE bewertet........
    Darüber hinaus soll die maximale Weglänge nur noch 20 m zwischen den Löschmittel betragen.
    Die Brandgefährdung wird nur noch in 2 Klassen angegeben - normale und erhöhte Brandgefährdung gemäß Gefährdungsbeurteilung (früher 3 Klassen).

    Also werde seine Berechnung macht und die Änderungen entsprechend berücksichtigt liegt innerhalb des Regelwerkes.
    Schönen Abend
    J.J.M.

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Hallo liebe Experten und liebe Laien!

    Wir reden anscheinend etwas aneinander vorbei.
    Das eine ist die vorgefundene Realität mit Pulverlöschern.
    Das andere ist der Stand der Technik, mit der Löscherauswahl.

    Als FASI finde ich bestimmte Gegebenheiten vor. Die FASI ohne spezielle Brandschutzausbildung kann doch nur schauen ob alles in Ordnung ist.
    Das so krasse Fälle wie Dentallabor, Serverstation und Elektronikwerkstatt mit Pulverlöschern, auffallen, ist wohl so. Andere Situationen sind da unklarer.
    Obwohl ich den Wasserlöscher aus der Feuerwehr kenne, ist mir der Einsatz etwas unklar. Ein Pulverlöscher besitzt bei einem Holzstapel einfach eine durchschlagende Löschwirkung.

    Wenn fälschlicherweise in Verwaltungsgebäuden Pulver statt Schaum ausgerüstet wird, haben dass in der Regel die Brandschutzexperten verbrochen und nicht die FASI.
    Eine schlagartige Umrüstung ist mir noch nie genehmigt worden.


    Grüße
    Flügelschraube

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  • Und dann war da noch das Labor, das mit 40 CO2 Löschern ausgerüstet war. Der Lieferant hatte diese vorgeschlagen, weil sie so sauber löschen.....

    Feine Sache, aber den vorhandenen Brandklassen irgendwie nicht angemessen, es war zumindest keiner der 40 Löscher für die doch überwiegend vorhandene Brandkalsse A (Feststoffe) geeignet. Das Argument konnte er dann irgendwie nicht mehr wechseln.....

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

  • Hallo,


    Obwohl ich den Wasserlöscher aus der Feuerwehr kenne, ist mir der Einsatz etwas unklar. Ein Pulverlöscher besitzt bei einem Holzstapel einfach eine durchschlagende Löschwirkung.

    Und wie oft brennt ein Holzstapel im Büro, im Krankenhaus etc.? :D
    Sicherlich hat der Pulverlöscher seine Vorteile und seine Berechtigung in
    bestimmten Bereichen, flächendeckend halte ich den Pulverlöscher aber
    für ein ungeeignetes Löschmittel.


    Die FASI ohne spezielle Brandschutzausbildung kann doch nur schauen ob alles in Ordnung ist.

    Und welche Parameter nehmen Sie dafür? Prüfdatum?


    Wenn fälschlicherweise in Verwaltungsgebäuden Pulver statt Schaum ausgerüstet wird, haben dass in der Regel die Brandschutzexperten verbrochen und nicht die FASI.Eine schlagartige Umrüstung ist mir noch nie genehmigt worden.

    Teilweise Zustimmung, nicht wenige Kollegen führen in Ihren BSK nur die notwendigen
    Löschmitteleinheiten auf. Habe ich in der Vergangenheit auch schon gemacht, gerade
    bei "schwierigen Kunden". Den Rest (Auswahl der Löscher) machen oftmals dann die Feuerlöscher-
    Servicefirmen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Wenn fälschlicherweise in Verwaltungsgebäuden Pulver statt Schaum ausgerüstet wird, haben dass in der Regel die Brandschutzexperten verbrochen und nicht die FASI.
    Eine schlagartige Umrüstung ist mir noch nie genehmigt worden.

    Grüße
    Flügelschraube

    Hallo,
    es gibt hier keine pauschale richtige oder falsche Auswahl.
    Nehme ich Ihr Beispiel der Verwaltung sehe ich persönlich ein Pulverlöscher unkritisch - ich erläutere Ihnen auch weshalb:
    Die Berechnung der Löscheinheiten ist der eine Teil der Aufgabe. Die Auswahl des richtigen Löschmittels eine andere. Hier ist genau wie beim Arbeitsschutz, Fachwissen, Erfahrung und Weitsichtigkeit gefragt.
    Natürlich kann ein Löschmittel effektiv sein, je nach örtlichen Gegebenheiten, wie z.B. Serverraum, Dentallabor, OP-Saal u.ä. wäre auch Pulver ggf. ein sehr gutes Löschmittel.
    Wenn es aber um solch sensible Bereiche geht ist es Aufgabe der Fachleute (auch Fasi) im Rahmen Ihrer Tätigkeit auf mögliche Kollateralschäden hinzuweisen. Haben Sie mit fachlicher Beratung nicht den gewünschten Erfolg,
    können Sie den Sachversicherer erwähnen. Es ist bekannt, dass Sachversicherer den eigentlichen Brandschaden reguliert haben, jedoch die o.g. Kollateralschäden an Geräten, Servern, Lüftungsanlagen u.v.m. nicht übernommen haben.
    Grund: bei einem anderen Löschmittel wären diese Betriebsmittel nicht beschädigt worden. 8o
    Wenn ich in einer Verwaltung mit Bildschirmarbeitplätzen einen Pulverlöscher abziehen ist i.d.R. auch der PC unbrauchbar, weil das Pulver überall verbreitet.
    Was ist schon ein PC? Nichts - von daher ist der Einsatz durchaus denkbar..... :D
    Also Weitsichtigkeit bei der Betrachtung und ggf. einen Fachmann fragen der auch noch Tipps geben kann.
    Viele Grüße
    J.J.M.

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),