Was machen Feuerwehrkameraden von der Postbank???

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  • Tja so kann man natürlich auch seinen Kundenstamm erweitern....
    Nur wenn der Feuerwehmensch auch SPK-Kunde ist unterschreiben"darf " er auch löschen....

    Liebe Grüße, Susi :002:
    Für (Schreib-)Fehler ist mein Handy verantwortlich..... 8)

    Vernunft ist manchmal nichts anderes als der Mut zur Feigheit. (G. B. Shaw)

  • Morgen,

    also das ist ja mal ein schöner Schilder Wald. Dannach müssen alle Feuerwehrangehörigen jetzt bei der Sparrkasse sein :)

    Gruß
    Marcus

  • Morgen,

    also das ist ja mal ein schöner Schilder Wald. Dannach müssen alle Feuerwehrangehörigen jetzt bei der Sparrkasse sein :)

    Gruß
    Marcus


    ... und dürfen auch net (oben rechts) mit den Löschfahrzeugen einfahren :D Aber daran brauchen die sich ja eh nicht halten. Kommen ja eh nicht mit der Karte vonner Volksbank rein. Mmmhhh... Zählen denn eigentlich auch Kreditkarten? :D

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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  • Hallo,

    kann irgendwie über das Schild nicht lachen. Da sie alle Sinn haben.
    Die Feuerwehr kommt mit einem Schüssel daran, sonst wäre die Schranke nicht zulässig.

    Mit einem Löschfahrzeug darf man zur Gefahrenabwehr reinfahren, siehe §35 StVO.

    Entschuldigt für die Besserwisserei, aber es verbreiten sich nur so halbwahrheiten und es ist schwer dann "Leser" vom gegenteil zu überzeugen.

    Finde die Kennzeichnung vorbildlich.

    Gruß

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • kann irgendwie über das Schild nicht lachen. Da sie alle Sinn haben. ...Finde die Kennzeichnung vorbildlich.


    Hallo,

    für mich ist die Frage nicht, ob es Sinn macht. Sondern ob die Botschaft, die durch die Kennzeichnung gegeben werden soll, auch verstanden wird.
    Das sind zwei völlig unterschiedliche Betrachtungsweisen.

    /Besserwissermodus AN
    Bei der Kommunikation zwischen Menschen (und dazu gehören auch Schilder) gibt es immer einen Sender und einen Empfänger. Und der Sender kann noch so gut, so sinnvoll, so perfekt sein - wenn die Information beim Empfänger nicht ankommt, funktioniert die Kommunikation nicht.
    /Besserwissermodus AUS

    Und dafür, dass die Information (hier die Schilder) nicht von (einigen, vielen) Empfängern verstanden wird, gibt es mannigfaltige Beispiele. Einschließlich der Diskussion hier.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo,

    generell macht die Feuerwehr eine Prüfung von ihren Einsatzorten.
    und es sollten fsd Schlüssel Schalter vorhanden sein.

    Vom Grundsatz richtig, so pauschal entspricht es aber nicht der Realität.


    Mit einem Löschfahrzeug darf man zur Gefahrenabwehr reinfahren, siehe §35 StVO.

    Aus §35 StVo soll sich das ergeben?, vielleicht können Sie das mal näher ausführen- Danke.
    Ich würde das ganze eher über die LBO/VwV Feuerwehrflächen angehen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • [...]


    Aus §35 StVo soll sich das ergeben?, vielleicht können Sie das mal näher ausführen- Danke.
    Ich würde das ganze eher über die LBO/VwV Feuerwehrflächen angehen.

    Gruß
    Simon Schmeisser


    Entschuldig mein Post war leider nicht ausreichend mit Zitaten belegt.

    Auf dem Bild ist in der rechten Ecke das Verbotsschild Nr. 30 Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) StVO zu sehen. Dies stellt das Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zlGG über 3,5 Mg dar (ausnahme Personenkraftwagen und Kraftomnibusse).

    § 35 StVO befreit u.a. die Feuerwehr von diesem Verbot.

    Zitat

    § 35 Sonderrechte
    (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

    Die Gefahrenabwehr zält ja zu den hoheitlichen Aufgaben.

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Auf dem Bild ist in der rechten Ecke das Verbotsschild Nr. 30 Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) StVO zu sehen. Dies stellt das Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zlGG über 3,5 Mg dar (ausnahme Personenkraftwagen und Kraftomnibusse). § 35 StVO befreit u.a. die Feuerwehr von diesem Verbot.

    Würde nur gelten, wenn es sich um einen öffentlichen Verkehrsraum handelt.
    Und selbst dann könnte es sinnvol sein, sich an die Vorgabe zu halten ... Es sollen schon Fahrzeuge auf Parkdecks und so eingebrochen sein .... :)

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Hi,

    Brand? --> keine Sparkassencard im roten Auto? --> dumm gelaufen.

    Also, ich würde dann wieder umdrehen, schon aus Prinzip.
    Wer nicht will, der hat schon. :thumbup::thumbup::thumbup:

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Es sollen schon Fahrzeuge auf Parkdecks und so eingebrochen sein .... :)


    Und nicht nur da. Z. B. bei sog. UIWn (Unterirdische Wirtschaftseinrichtungen) z. B. Rohre, Kanäle oder auch mal Zisternen.
    Dann steckt der Bomber plötzlich in nem Loch ;) Aber ich schätze mal, dass dieses Schild dazu da ist, entsprechend Freiraum zu gewährleisten. Da war nämlich net viel Platz ;)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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