abseilen aus hochregalstapler

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  • ne passt nicht so ganz ... das soll an die bgr 199 angelehnt sein ... es geht um das richtige anlegen des gurtes und das richtige abseilen vom man up stapler ......brauche da bilder usw am besten nen kleines filmchen oder so

  • Abseilen aus Hochregalstapler?
    Willst du dich aus dem Stapler abseilen? So ein Stapler ist doch nicht so hoch?
    Willst du dich aus einem Korb des Staplers abseilen?
    Willst du dich hochgehoben aus dem Regal abseilen?

    Ich brauchte mehr Infos. Kann mir das Problem nicht recht vorstellen.

    Grüße
    Flügelschraube

  • es geht da rum Still mx hochregalstapler : diese typen besitzen schon vom werk her eine notabseilvorrichtung , falls der mal aus techn.gründen irgendwas ausfällt und der fahrer oben "gefangen" wäre kann er sich damit aus 15 m höhe abseilen....
    nun muss ich eine ppt erstellen wo bereiche angesprochen werden wie zb .die BGR 199 , pflege und wartung des geschirrs , richtige anschlagpunkte am stapler, richtiger umgang mit der abseilvorrichtung .....zum schluss würde ich noch einen pratischen teil einbauen ....

    gruß der ralf

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  • Guten Morgen,

    wir haben bei uns im Hochregallager ETX Stapler von Jungheinrich, und haben uns bei unserer letzten Abseilübung direkt von Jungheinrich hilfe geholt.
    Ich denke wenn du bei Still nachfragst wirst du sicherlich auch etwas bekommen Unterweisungsunterlagen oder ein Ausbilder von denen kommt zu Euch und macht eine Schulung. Grade was das Thema abseilen aus dieser Höhe angeht sollte man sich doch schon gut auskennen mit den Vorrichtungen.

    Gruß Patrick

    Man kann niemanden überholen, wenn man in seine Fußstapfen tritt!
    (François Truffaut)

  • Guten Morgen Ralf,

    ich betreue seit diesem Jahr eine Firma mit Hochregellager und stehe ebenfall vor diesem Problem. Innerbetrieblich mussten eineige Leute eine Ausbildung (Absturzsicherung-Höhenretuung) bei der BG machen und die örtliche Feuerwehr muss ebenfalls ausgebildet werden. Regelmäßige Ausbildung und Unterweisung der Angestellten muss also folgen. Wenn du in dieser Sache etwas finden tust, währe es net, wenn du es hier mal veröffentlichen kannst.

    Gruß
    Marcus

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  • Na bei dem Thema kann ich doch net anders ;)
    Mal kurz zum Abgleich der Infos:
    Hochregalstapler mit max. 15 Höhe. Notablasseinrichtung, Anschlagpunkt (oder fest angebracht) ist vorhanden und die Abseil-... ähhh Höhenrettungseinrichtung ist der "zweite Rettungsweg", richtig?
    Prüfung von Gurten etc steht in der BGR 198, sowie in den Herstellerangaben. Rettung aus Höhen und Tiefen in der BGR 199.
    Wie weit willst Du denn gehen? Ich meine... rechnest Du auch damit, dass die Rettungseinrichtung versagt? Dann würde ich mal noch die BGI 8699 hinzuziehen.
    Das Thema kannst Du sehr schnell sehr umfangreich gestalten, was für die MA in diesem Bereich nicht ratsam wäre.
    Brauch darüber mal mehr Infos, Spezifikationen und wenns geht, Fotos. Gerne auch per PM.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • bilder hab ich leider nicht ..
    aufgabe ist es den ma den umgang mit der höhenrettungseinrichtung näher zu bringen .... ggf auch zu zeigen ... aber ... ich bin sifa und kein höhenretter :)
    ich habe empfohlen das beim hersteller zumachen ....

  • Wenn diese Möglichkeit besteht ist das die beste Variante.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

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  • Eine ppt in dem Bereich bitte nur zur Vorbereitung.
    Geh mal mit den MAn an eine 15m-Kante und jetzt sachst Du:" Einfach springen/ fallen lassen, da passiert nix."!!! Mach das mal... da werden die härtesten Kerle zu Kindergartenkindern!!!
    Das muss schon sauber vorbereitet sein. Mach es doch mal selber. Lass Dich auf 15m hoch und fall da einfach rein und hast auf einmal keinen Boden mehr unter den Füßen und musst auf ein 9mm Seil vertrauen. Bravo!!!
    Nimm den Leuten die Angst vor dem "dünnen Seil" und geb denen das Vertrauen in die Ausrüstung...
    An Windrädern mit 120m Höhe klappt das super :thumbup:
    Die wollen sogar nochmal, um die "Abfahrt" mal genießen zu können!!!
    Es ist net einfach und jeder hat sein eigenes Problem. Sei es die Höhe, Bedenken, schlechte Träume oder Mißtrauen. Das musst Du rausbekommen und jedem die Angst nehmen. Du kannst ja auch net für jeden Zeitarbeiter den Hersteller ranzitieren... dann dreht Dir Dein Chef die Nase nach hinten!!! Dat is schon net wirklich günstig!

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

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  • also wenn dann nur in der theorie ..... praktisch geh ich an das thema nicht dran .... stell dir vor ein fehler passiert und dem ma passiert was .... niemals .-)
    deswegen ja ppt .......bzw das seminat bei still oder toyota vorschlagen ..

  • Frag auch mal bei der BG oder beim Hersteller des Höhenrettungsgerätes. Und wenn Ihr schon die Feuerwehr mit im Boot habt...mmmhhh Da würde ich vielleicht auch mal ein "Brieftäubchen" hinschicken. Eine praktische Ausbildung is eigentlich garnicht so schwer, bedarf aber einiges an Vorbereitung und die Gefährdungsbeurteilung nicht vergessen.
    Ich schätze, dass Euch der Hersteller des Höhenrettungsgerätes da mehr weiterhelfen kann. Diese Geräte haben eine max. Abseillänge.... heißt 20m Seil auf dem Gerät mit 20m Abseilhöhe bei max. 500m Abseillänge... max. 25 Teilnehmer und das Gerät muss zum Hersteller. Der Hersteller kommt auch zu Euch und bringt notwendiges Equipment mit, damit Euer Gerät einsatzfähig und geprüft bleibt. Grade falls es verblombt sein sollte. Dann ist die Herstellerwartung in der Regel nach Gebrauch vorgeschrieben.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

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  • Nach UVV-BGR 198, BGR 199 und BGV-A1 §4 und 31 ist die Unterweisung ja 2 geteilt. Theorie und Praxis

    Denke bitte daran, wenn die Ausbildung läuft, dass du für den praktischen Teil eine befähigte Person benötigts.

    Ich such mal die Vorgaben raus.

    Gruß

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  • Hallo,

    dann schließe ich mich da mal an,

    ich "darf" für die Staplerfahrer die Unterweisung durchführen.
    Unter anderen haben wir auch einen Hochregalstapler mit Abseilvorrichtung.
    Dazu wäre ich (keine Vorkenntnisse) auch an theoretischen (ppt)-Unterlagen interessiert.

    Das Problem ist dann der praktische Teil.
    Das soll ich aber nach Herstellerangaben auch machen können/dürfen.
    Da hab ich dann aber so meine Probleme.
    Was soll ich denn da zeigen, üben lassen, wenn ich mich mit der Ausrüstung selber nicht auskenne?

    Ich werde das beim Besuch der TAP demnächst mal ansprechen.


    Gruß
    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

  • Ich muss das Thema mal, obwohl es als "erledigt" markiert wurde, hier nochmal aufgreifen.
    Ich habe mir diese "Notabseilvorichtung" jetzt mal in der Praxis angeschaut. Diese geprüft und auch begrenzt versucht eine Unterweisung durchzuführen.
    Den Hersteller werde ich jetzt nicht verraten, da es da doch... na ja, wie soll ich es sagen... Ungereimtheiten gibt.
    Zuerst möchte ich mal auf die Antworten der entsprechenden Abteilung des Herstellers kommen.
    Hier wurde mir versichert, dass bei Übergabe des Staplers an den Nutzer/ Käufer eine Unterweisung an einem MA stattgefunden hat und dieser die anderen MA unterweist.
    Nach Recherchen von mir, gab es weder beim Lieferaten/ Hersteller noch beim Käufer des Stapler iwelche Nachweise über die durchgeführte Unterweisung. Weiterhin habe ich mit dem MA gesprochen. Bei der Übergabe wurde das Vorgehen kurz durchgesprochen, jedoch nicht praktisch durchgeführt.
    Ein weiteres Problem ergab sich bei der Vorbereitung einer entsprechenden Unterweisung. Die gesamte Ausstattung wurde seit 2010 (Übergabe an den Nutzer) nie geprüft. Eine Prüfung dieser Ausstattung ist nicht vorgesehen. Da liegt das nächste Problem. Die Ausstattung muss jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Es gab auch keine Nachweise (Typ, SerNr. Baujahr, Hersteller etc. ... also Dokumentation), welche Verbindungselemente, Verbindungsmittel, Temp. Anschlageinrichtungen, Abseilgerät, Seil etc. in dieser Ausstattung verbaut sind. Da sich schnell mal etwas austauschen lässt, kann ich nicht nachhalten, ob das jemand getan hat...
    Zu deutsch: Ich war sehr enttäuscht, was ich da vorgefunden habe. Nicht von Seiten des Nutzers, sondern dass der Hersteller schon seine Pflichten verletzt hat. Durch- und Nachweisführung waren einfach nicht vorhanden!!! Grauenhaft :cursing:
    Die Unterweisung soll auch grundsätzlich mit einen zweiten Sicherungsseil (also einer entsprechenden Ausstattung, wie Gurt, Seil, Karabiner, Abseilgerät, etc... des Sichernden) durchgeführt werden. Natürlich wird eine GFB und BA gefordert. Ich besitze so einen Matarialfundus in ausreichendem Umfang und habe da unterstützt.
    Die Methode, womit sich die zu rettende Person aus dem Fahrerstand bewegt, war für mich auch sehr kritisch. Ich befürchte, dass der MA eher aufs Regal übersteigt und versucht darüber herunterzukommen... auch keine wirklich gute Lösung... ;(
    Weiterhin wurde darauf verwiesen, dass das Seil bei der Benutzung vor scharfen Kanten zu schützen ist. Dieses war ebenfalls unpraktikabel und die Abseilvorrichtung konnte mit den Mitteln nicht geschützt werden, die der Bediener zur Verfügung hatte. Es gab kein Seilschutz etc.
    Ich war sehr froh, dass ich das Sicherungsseil dran hatte... kann ich Euch sagen!!! Hier gab es einige scharfe Kanten... Mein Seil war dafür geeignet aber nicht das der Abseilvorrichtung. Ich war doch sehr erschrocken über diesen gesamten Sachverhalt. Theorie... mmmhhh...ok. Lässt sich drüber streiten. Praktisch: NO GO!!!!
    Also. Wer Fragen an mich hat, dann bitte per PM... Ich fands im Vorfeld schon sehr grausig, bevor ich mir überhaupt Gedanken über die Unterweisung machen durfte. Und das von einem Hersteller, von dem ich es nicht erwartet hatte... :S

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

    Einmal editiert, zuletzt von Globetrotter (24. März 2013 um 15:33)

  • Hallo,

    ich kann mich bei Jens nur für seine große Unterstützung bedanken.
    Auch für mich war das erschreckend wie das vom Hersteller im Vorfeld gahandhabt wurde.
    Das der Hersteller ja im Vorfeld erklärt hatte, die Unterweisung/Abseilübung könne ohne Probleme (und Vorkenntnisse) auch praktisch von mir durchgeführt werden.

    Und wenn ich dann die Probleme gesehen hab, der (vom Hersteller unterwiesene !!!) Mitarbeiter hatte Probleme beim Anlegen des Sicherheitsgeschirrs, und nach dem 2. Abseilen (Höhe ca. 5 m) war das Seil (auf Grund der notwendigen Führung über scharfe Kanten, schon defekt.

    Wiir werden ja sehen, wie das jetzt wird, da wir ja ein neues Sicherungssystem benötigen.

    Gruß
    Ralf

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