Hallo,
hier wurden zahlreiche aber auch unterschiedliche Informationen mitgeteilt.
Sie dürfen mich gerne per Mail kontaktieren dann erläutere ich Ihnen das Betreuungsmodell mit den Motivationsseminaren der Geschäftsführung. Die BfGA ist auch nicht "irgendein" überbetrieblicher Anbieter sondern 100% Tochter der BG Bau.
Evtl. kann ich Ihnen einige Handlungshlfen zur GB Abbruch/Rückbau/Kieswerke/Recycling/Erbgewegung und Tiefbau zukommen lassen. Ich war bis 2010 zuständig für das Unternehmemodell und Seminare bei einer BG.
Unabhängig dieser Möglichkeit ist die BfGA zur Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Die angegebenen Einsatzzeiten passen nicht ganz......
Unabhängig genauerer Informationen haben Sie einen BfGA-Anspruch von mind. 112,5 Stunden/Jahr in der Grundbetreuung. Hinzu kommen betriebsspezifische Betreuungsanteile von einer höheren 2-stelligen Zahl. Hier kann ich mich ohne Informationen zu den Betriebszweigen nicht wirklich zu einer Aussage hinreißen lassen.
Grundsätzlich ist eine mehrfach genannte wichtige Position Ihre Weiterbildung zu entsprechenden Themen.
Die DVD der BG Bau bietet ebenfalls die Möglichkeit eine ordentliche Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Weiterhin viel Erfolg
Gruß J.J.M.