Neu in der Firma und soll Gefährdungsbeurteilungen erstellen

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  • Hallo,
    hier wurden zahlreiche aber auch unterschiedliche Informationen mitgeteilt.

    Sie dürfen mich gerne per Mail kontaktieren dann erläutere ich Ihnen das Betreuungsmodell mit den Motivationsseminaren der Geschäftsführung. Die BfGA ist auch nicht "irgendein" überbetrieblicher Anbieter sondern 100% Tochter der BG Bau.
    Evtl. kann ich Ihnen einige Handlungshlfen zur GB Abbruch/Rückbau/Kieswerke/Recycling/Erbgewegung und Tiefbau zukommen lassen. Ich war bis 2010 zuständig für das Unternehmemodell und Seminare bei einer BG.

    Unabhängig dieser Möglichkeit ist die BfGA zur Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Die angegebenen Einsatzzeiten passen nicht ganz......
    Unabhängig genauerer Informationen haben Sie einen BfGA-Anspruch von mind. 112,5 Stunden/Jahr in der Grundbetreuung. Hinzu kommen betriebsspezifische Betreuungsanteile von einer höheren 2-stelligen Zahl. Hier kann ich mich ohne Informationen zu den Betriebszweigen nicht wirklich zu einer Aussage hinreißen lassen. :)

    Grundsätzlich ist eine mehrfach genannte wichtige Position Ihre Weiterbildung zu entsprechenden Themen.
    Die DVD der BG Bau bietet ebenfalls die Möglichkeit eine ordentliche Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
    Weiterhin viel Erfolg
    Gruß J.J.M.

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

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  • Zitat: BfGA

    Zitat


    Als eigenständige und bundesweit tätige Tochtergesellschaft der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft beraten und unterstützen wir Unternehmen aller Branchen in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

    Betonung liegt auf eigenständig. Das heisst sie sind Dienstleister so wie andere auch. Sie verdienen somit ihr Geld mit ihren Angeboten. Es ist nicht davon auszugehen dass sie für Mitglieder der BG Bau im Rahmen der Beitragszahlungen tätig werden.

    Nur damit keine Mißverständnisse entstehen, bezüglich 100% Tochter...

  • Hallo,

    ich danke noch einmal alle für Ihre Unterstützung und die vielen Hilfen, unter anderem auch die Angebote mich telefonisch mit jemanden in Verbindung zu setzen.

    Mittlerweile habe ich einige Infos zusammentragen können die nicht ganz offensichtlich waren. Zum Beispiel konnte mir keiner der beiden Gesellschaften eindeutig sagen in welchem Betreuungsmodell sich unsere FA. Befindet.

    Jetzt steht fest, wir befinden uns in der Regelbetreuung bei der BfGA.
    Man ist sich nur einig dass diese bisher ihren Betreuungsverpflichtungen nicht nachgekommen sei, auf Anfrage hin sagte man mir man müsse das alte alt sein lassen und ab jetzt dann halt intensiver zusammenarbeiten.

    Interessanterweise habe ich sogar widersprüchliche Informationen von der BG Bau und auch der BfGA bekommen.

    Unklar war, wieso die BfGA für uns zuständig wurde, anscheinend automatisch bzw auf Zuruf der BG.

    In meiner neuen Firma soll sich viel mehr für Arbeitsicherheit engagiert werden, eine meiner künftigen Aufgaben. Schulung ist ohne Frage, jedoch wohl (leider) keine FaSi - Ausbildung. Es zählen für meine Chef aus wirtschaftliche Gründe, und da er mit einer eigenen FaSi wohl keine wesentlichen Kosten einsparen kann, wird es wohl bei der externen Regelbetreuung bleiben, ich mache eine Schulung voraussichtlich aber erst in der zweiten Jahreshälfte und dann sollte das, hoffentlich, ein Selbstläufer sein.


    Gruß
    bokkie

  • Hallo bokkie,

    Unklar war, wieso die BfGA für uns zuständig wurde, anscheinend automatisch bzw auf Zuruf der BG.

    Kannst du hier weitere Informationen geben bzw. uns auf dem Laufenden halten? Es interessiert mich, wie hier eine Beauftragung zustande kommt bzw. kam.

    Man ist sich nur einig dass diese bisher ihren Betreuungsverpflichtungen nicht nachgekommen sei, auf Anfrage hin sagte man mir man müsse das alte alt sein lassen und ab jetzt dann halt intensiver zusammenarbeiten.

    ??? Auch hier interessiert es mich, wie so etwas zustande kommen kann.
    Das Alte "alt" sein lassen ist ja in Ordnung. Aber wenn die Ursachen des Problems nicht beseitigt wurden, stehst du in zwei Jahren genau an der gleichen Stelle. Und musst wieder von vorne anfangen.

    Interessanterweise habe ich sogar widersprüchliche Informationen von der BG Bau und auch der BfGA bekommen.

    Da solltest du hartnäckig bleiben. Und wenn es keine befriedigende Erklärung für die Widersprüche gibt, auch Konsequenzen daraus ziehen. Sonst ändert sich nie etwas.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Moin bokkie,

    insgesamt finde ich, dass die BG Bau hier ein sehr schwaches Bild abliefert (oder tut sie das absichtlich, um der BfGA nicht in die Parade zu fahren?). Mach Deinem Chef nochmals klar, dass er die Verantwortung für den Arbeitsschutz trägt.

    Dir selber kann man nur raten keine Verantwortung in dieser Richtung zu übernehmen - zumindest so lange nicht, wie Du nicht in entsprechenden Schulungen und Seminaren Deine rechtliche Position einordnen und damit selbst beurteilen kannst.

    Da Du ja keine SiFa werden sollst/darfst, bleibt aus meiner Sicht für Dich eigentlich "nur" die Stellung eines Sicherheitsbeauftragten oder die Rolle eines Zuarbeiters, der seine Ergebnisse dem Verantwortlichen für Arbeitssicherheit zur Prüfung vorlegt, bevor dieser dann Deine Arbeit als Verantwortlicher in den Arbeitsschutz übernimmt. (Bitte das "nur" nicht falsch verstehen - SiBe sind wichtig)

    Ansonsten möchte ich mich Niko anschließen; das interessiert mich auch.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Zitat: BfGA
    [quote]

    Nur damit keine Mißverständnisse entstehen, bezüglich 100% Tochter...

    Hallo,
    Andrasta
    es gibt doch keine Missverständnisse wegen der 100% und bei Kollegen die Informationen über das Unternehmermodell haben schon gar nicht.......
    Das Unternehmermodell für Kleinbetriebe muss von dem jeweiligen UVT angeboten werden. Durch Bildung einer Tochtergesellschaft kann diese auch von Nicht-Mitgliedsunternehmen angefragt werden.
    Wird das U-Modell unter dem Dach der BG durchgeführt, wie z.B. BGRCI haben nur Mitgliedunternehmen die Möglichkeit die Leistungen der Si-Ing/BA in Anspruch zu nehmen.

    Man wird auch nicht "zugeordnet" sondern wer sich für das Unternehmermodell entscheidet hat dies immer schriftlich gemacht. Ansprechpratner ist hier der (rechtsverbindliche) Unternehmer (GF/Prok.)
    Gruß J.J.M.

  • Das Unternehmermodell für Kleinbetriebe muss von dem jeweiligen UVT angeboten werden. Durch Bildung einer Tochtergesellschaft kann diese auch von Nicht-Mitgliedsunternehmen angefragt werden.


    Hallo J.J.M.,

    kannst du das bitte nochmal erklären? Ich verstehe das nicht:
    - Das Unternehmermodell muss vom UVT angeboten werden. Ok soweit.
    - Das Wesentliche am Unternehmermodell ist doch, dass der Unternehmer die sicherheits- und gesundheitstechnische Betreuung selbst unternimmt. Sonst wäre es ja kein Unternehmermodell.
    - Diese Tochtergesellschaft (BfGA) übernimmt doch Aufgaben der Regelbetreuung. Ich habe interpretiert, dies ist die Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2. Und damit eben Regelbetreuung (Anlage 1 oder Anlage 2) und nicht Unternehmermodell (Anlage 3). ;(

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -


  • Hallo J.J.M.,

    kannst du das bitte nochmal erklären? Ich verstehe das nicht:
    - Das Unternehmermodell muss vom UVT angeboten werden. Ok soweit.
    - Das Wesentliche am Unternehmermodell ist doch, dass der Unternehmer die sicherheits- und gesundheitstechnische Betreuung selbst unternimmt. Sonst wäre es ja kein Unternehmermodell.
    - Diese Tochtergesellschaft (BfGA) übernimmt doch Aufgaben der Regelbetreuung. Ich habe interpretiert, dies ist die Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2. Und damit eben Regelbetreuung (Anlage 1 oder Anlage 2) und nicht Unternehmermodell (Anlage 3). ;(

    Gruß, Niko.


    Hallo Niko,
    gerne........
    Das Unternehmermodell ist KEINE Regelbetreuung - war klar.
    Der Unternehmer muss, wie richtig beschrieben, die Forderungen des Regelwerkes zur Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes selbst übernehmen.
    Hierfür muss der Unternehmer, je nach BG ca. 3-5 Motivationsseminare absolvieren und in regelmäßigen Abständen auch Fortbildungsseminare.
    In der Regel ist dies nur für Unternehmen mit < 50 Mitarbeitern möglich, was bei Ihnen durchaus machbar wäre mit 45 MA.

    Nachdem er dies absolviert hat, soll er in die Lage versetzt werden zu erkennen wann er einen Si-Ing. bzw. BA benötigt und dann ruft er diesen z.B. von der BfGA hinzu.
    Auch das U-Modell befreit den Unternehmer nicht in Gänze von der (zusätzlichen) Betreuung durch Si-Ing. bzw. BA, nur die Einsatzzeiten sind nicht genau definiert.

    Wenn euer Betrieb die o.g. 112,5 Stunden Grundbetreuung zzgl des betriebsspezifischen Stundenansatzes von bspw. 40 Stunden von der BfGA abrufen könnt, also rund 150 Stunden (feste Einsatzzeiten für Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner) DANN redet man von Regelbetreuung, aber diese müssen auch entsprechend erbracht werden.

    Unabhängig der Betreuungsform bleibt die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung immer Sache des Unternehmers, nur die Möglichkeit (stundenweiser) fachkundiger Beratung ist unterschiedlich.

    Ich hänge noch eine "kurze" brauchbares Merkblatt bei, welches für die Grundinformationen gut ist - bitte nicht im Detail betrachten...... ;)
    Viele Grüße
    J.J.M.

  • Hallo J.J.M.,

    herzlichen Dank. :82:
    Nun wird das klarer.

    Nachdem er dies absolviert hat, soll er in die Lage versetzt werden zu erkennen wann er einen Si-Ing. bzw. BA benötigt und dann ruft er diesen z.B. von der BfGA hinzu.

    Und bezahlt die BfGA nach marktüblichen Preisen?
    Dann macht das durchaus Sinn.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • ... genau so ist es,
    es sei denn es wäre ein U-Modell wie bei der BGRCI, dort haben die U-Modell Betriebe Anspruch auf Sifa und BA OHNE Zusatzkosten.
    Dies ist bereits mit den Mitgliedsbeiträgen der Gemeinschaft reguliert....
    Gute Woche wünscht
    J.J.M.

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Hallo,

    folgendes zu meinem bisherigen Stand.

    ich habe hier im Forum eine nette Excel-Anwendung gefunden und erstelle damit nun Gefährdungsbeurteilungen.

    Da wir uns in der Regelbetreuung befinden ist für euns eine externe FaSi zuständig.
    Diese kommt von der BfGa, der Tochtergesellschaft der BG Bau.

    Diese muß ja nun 2,5h x 42 Mitarbeiter pro Jahr erbringen.
    (80% FaSi, 20% Betriebsarzt, korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege.)

    Bei der BfGa sind die Stunden in Aktionen gegliedert.
    Maximal darf unsere Fa. 18 Aktionen á 6 Std abfordern.

    Die FaSi war sodaann zur Beratung bei uns in der Firma, für 1,5Std.
    Das war dann schon eine Aktion...

    Ich habe der FaSi dann vorgeschlagen gleich nächste Woche die nächste Aktion durchzuführen,
    mich dabei unterstützen die GefBeurt. zu kontrollieren bzw. zu vervollständigen.
    Als zeitlichen Rahmen habe ich 9-15:00 vorgeschlagen. Inkl. Mittagspause wenier als 6 Std.

    Fand der nicht gut, der wollte lieber noch eine halbe Stunde ranhängen und sagte, macen wir da
    halt 2 Aktionen draus....eine Aktion darf maximal 6 Std dauern, kann aber auch nur 10Min dauern.

    Wo sind wir denn da??

    Mein AG möchte jedoch auch aus wirtschaftlichen Gründen bei der BfGa bleiben.
    Immerhin sind die auch Umlagefinanziert und kosten nicht extra, was ich durchaus auch verstehen kann....

    Gruß
    bokkie

  • Hallo bokkie,

    dann nimm die BfGa in die Pflicht und fordere das Maximum. Sollte die SiFa sich weiter so seltsam verhalten wenn es um die Länge der Aktionen geht, muss das nicht an der SiFa selbst liegen - es kann auch Firmenpolitik sein.

    Wenn das so sein sollte, tritt der BfGa mit einem fetten Beschwerdebrief (und Rückendeckung durch Deinen Chef) gepflegt in den A...llerwertesten. Damit habt Ihr als Unternehmen dokumentiert, dass Eure Bemühungen bei der Arbeitssicherheit nicht optimal umgesetzt werden können, weil Eure Betreuung nicht funktioniert. Wichtig wird sowas erst dann, wenn Eure BG bei irgendeinem Anlass Euch diesbezüglich anmault. ;)

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hi bokkie,

    so einen Job will ich auch. 10 Min. Anwesenheit und 6 Std. abrechnen? Nicht schlecht.

    Gerade die ext. Fasi sollte doch wissen, wo der Schuh drückt. Sie hat auch einen besseren Überblick, weil sie im Vergleich zu dir eben viele Betriebe sieht.

    Wenn das "zwischenmenschliche" jetzt nicht so fruchtet, dann würde ich den offiziellen Weg gehen und einfordern. Arbeit gegen Nachweis, Bezahlung gegen Nachweis. Ganz einfach. Oder sagt ihr auch, sorry wir haben jetzt gerade keinen Hunderter, aber der Zehner-Schein, der tuts doch auch?


    Lasse dich da nicht unterkriegen. :D

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • tja...habe den guten Mann neine Mail geschickt;
    Möchte gerne nächste Woche eine "Aktion" mit 5-6 Std Dauer abrfen zwecks Hilfestellung Gefährdungsbeurteilung.
    Prompt ging das Telefon und der gute Mann bot mir für nächste Woche einen Termin um 13:30. Das ist der einzige Termin den er mir vorerst anbieten kann.....

    Ich wäre da jetzt auch rigoros und würde ihn herbestellen zur not auch über seinen vorgesetzten.
    Nur mein Chef meint wir sollten der FaSi ein wenig den Bauch kraulen bevor er ungemütlich wird....

    Tja...nix gewonnen :(

  • Moin bokkie,

    versuche Deinem Chef klar zu machen, dass die Verantwortung für den Arbeitsschutz bei ihm liegt - und es letztendlich seine Verantwortung ist, wenn die SiFa nicht funktioniert.

    Ach ja, und das Ganze am besten schriftlich zur eigenen Absicherung, weil Dein Boss offensichtlich nicht hinter Dir steht - schade.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Diese muß ja nun 2,5h x 42 Mitarbeiter pro Jahr erbringen.
    (80% FaSi, 20% Betriebsarzt, korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege.)


    Hallo bokkie.
    Das ist schon richtig... aber das ist die sog. Grundbetreuung. Bei Euch kann das aus besonderen Gründen auch mal mehr sein. Grade, wenn Ihr Abbruch macht. Hier kommt es immer wieder zu schweren und teilw. tödlichen Unfällen. Die Grundbetreuung deckt die reguläre GFB ab. Was ist mit der GFB objektspezifisch?
    Führt Ihr so eine gem. dem Abrissplan und dem eingesetzten Personal/ Material/ Maschinen/ Gefahrstoffen auch durch?

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)