Neu in der Firma und soll Gefährdungsbeurteilungen erstellen

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  • Hallo liebe Forumsgemeinde.
    Ich hoffe bei Euch dringend benötigte Hilfe zu bekommen.

    Ich war jetzt einige Monate arbeitslos nachdem meine Firma Insolenz angemeldet atte und liquidiert wurde.
    Ich bin Bautechniker und habe jetzt vor 14 Tagen eine neue Stelle in einem Erdbau/Abbruchunternehmen angetreten.
    Die Firma hat 45 Mitarbeiter, ist Mitglied bei der BG Bau und befindet sich im alternativen Betreuungsmodell und wird von der BfGA betreut.

    Wir haben einen Kiesgruben, Bauschuttrecyclinganlag, Schlosserwerkstatt, Tiefbaubaustellen und Abbruchbaustellen.

    Eine meiner Aufgaben soll die Überwachung der Arbeitsicherheit sein.
    Bisher habe ich jedoch mit dem Thema Arbeitssicherheit rein gar nichts zu tun gehabt und bin ziemlich neu in diesm komplexen Thema.

    Ich sitze da jetzt schon seit einer Woche in meinem Büro und mir brummt der Schädel aber ich weiß einfach nicht wie ich dieses Thema anfangen soll.
    Zwar habe ich Formulare auch auf der Seite der BG Bau gefunden, doch ich finde irgendwie keine Struktur, da ich auch noch keine gescheite Vorlage finden konnte, weiß ich immer noch nicht so recht wie ich das anstellen soll.

    Bisher wurde das Thema nicht ernsthaft behandelt, es gabe einen kopierten Fragenkatalog, der galt als Gefahrenbeurtelung...

    Ich bitte um Hilfe damit ich meinen Einstieg in den neuen Job nictht versaue.
    Aufgrund meines Alters (33) und Position wird von mir erwartet dass ich mich da selber reinfuchse.

    Wie stelle ich das Thema am besten an?
    vielen dank für jede hilfe!

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  • Hallo und willkommen!

    Ich erinnere mich vor einem Berg gestanden zu haben.
    Die Lösung kann ja nur eine Betrachtung von Teilbereichen sein. Mit der Zeit gewinnt das Handeln dann an Zielen und Strukturen. Wenn man sich länger mit einer Materie auseinandersetzt, kommen auch Ideen.
    Die Arbeit beginnt mit dem anlegen eines Ordners. Göttinger Modell könnte als Grundstruktur benutzt werden.

    Du hast eine PN.
    Gruß
    flügelschraube

  • Hallo bokkie.
    Erstmal von meiner Seite aus, einen herzlichen Glückwunsch zum neuen Job :thumbup: Super.
    Was ich net so super finde (was nix mit Dir zu tun hat, sondern mit Deiner Aufgabe) ist, dass Du den Job einer SiFa machen sollst. Du hast keine fundierte Ausbildung in den einzelnen Bereichen und Themengebieten. Hierfür ist nunmal nicht nur ne Anstellung sondern auch die Ausbildung wichtig. Sonst passiert genau das, was Du grade hast. Keinen Plan, was Du wirklich machen sollst, wie Du anfängst und vor Allem, ob es richtig ist. Grade was die Baubranche betrifft gibts da einiges zu beachten. Thema Asbest oder kontaminierte Böden z. B. um nur mal zwei zu nennen. Damit Du etwas Anständiges auf die Beine bekommst, bedarf es definitiv einer Betreuung von außen. Grade der Aufbau ist wichtig und sollte ohne eine entsprechende Ausbildung nicht alleine durchgeführt werden. Für Dich wäre dann das Fortschreiben der Unterlagen und eine begrenzte Kontrolle der Arbeitssicherheit richtig. Aber mit einem entsprechenden Aufbau bist Du ohne Hintergrundwissen überfordert und das merkst Du ja selber.
    Wir reden hier ja nicht über 10 oder 20 Gefährdungsbeurteilungen und den zugehörigen Betriebsanweisungen dazu, sondern dass können in dieser Branche schon mal mehrere Hundert sein. Grade wenn Ihr viele Bereiche abdeckt. Gefährdungsbeurteilungen für die einzelnen Maschinen und Geräte, Arbeitsbereiche und Gefahrstoffe. Arbeiten mit besonderen Gefährdung (grade Abbruch und kontaminierte Bereiche). Ein kleines Gartenbauunternehmen hat schon mal 200 davon. Alleine schon 50 verschiedene für die Maschinen. Setz Dich mal mit dem Zuständigen der BfGA in Verbindung.
    Sorry. Das ist kein Wunder, dass Dir der Kopf brummt und da versteh ich voll, dass Du davor sitzt und nicht weißt, wo hinten und vorne ist.
    Du brauchst definitiv Unterstützung. Das bekommst Du alleine nicht hin. Auch wenn der Chef das so sieht und gerne hätte.
    Ich will Dich nicht entmutigen aber es bringt Dir nix und dem Unternehmer auch nicht. Daher solltest Du mit Deinem Chef reden, dass Du mit einem Externen zusammen ein entsprechendes ASM aufbaust, da lernst Du sehr viel über die Hintergründe und Du es dann weiterführst. Und versuch an die Ausbildungen zu kommen, sonst verbringst Du die Zeit damit Dich einzulesen, die Du auch auf einem Lehrgang verbringen könntest. Dieses wäre für Dich wesentlich hilfreicher. Auch ruhig mal, in Absprache mit dem Chef, mit der BG Bau in Verbindung setzen. Du musst versuchen in Deiner Position das Rad neu zu erfinden und das geht mit externer Hilfe, schneller und besser, weil da schon viel Wissen und auch Unterlagen vorhanden sind. Da kommt Ihr in wenigen Wochen zu einem brauchbaren Ergebnis.
    Wenn Du als Elektriker plötzlich Autos reparieren sollst klappt das auch nicht. Du kennst dann zwar einen kleinen Teilbereich von den Grundlagen aber hast keinen Plan von dem Rest. Da brauchst Du dann auch einen zweiten, erfahrenen Kollegen, der Dich anleitet und Dir zeigt, wie es geht. Das lernst Du dann nicht aus Büchern und Unterlagen.

    Gruß und viel Glück dabei. :thumbup:

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hi,

    eigentlich ist den Ausführungen von Jens nichts mehr hinzu zu fügen, außer:

    Das ist doch ein perfektes Beispiel für die Grenzen der alternativen Betreuung.

    Zumindest dann, wenn die Voraussetzungen nicht dafür geschaffen wurden:

    http://www.bgw-online.de/internet/gener…vbetreuung.html

    Hier steht ganz klar, auch wenn es von der BGW ist hat das Allgemeingültigkeit, das der Unternehmer sich schulen muss.
    Und wenn er nun die alternative Betreuung auf einen Nachgeordneten delegiert, dann muss er diesen schulen lassen.

    Wobei sich mir hier die Frage stellt, ob das alternative Betreuungsmodell überhaupt eine Delegation zulässt. Denn die alternative Betreuung bedeutet, dass der Unternehmer selbst sich um den Arbeitsschutz kümmert.

    Andernfalls ist es doch gängige und erfolgreiche Praxis, dass Nachgeordnete zur Sifa ausgebildet und bestellt werden.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Hättsch mal gleich richtig gesucht:

    http://www.bgbau.de/asd_der_bgbau/…ernative-betreu

    Auch wird von Ausbildung des Unternehmers gesprochen, also nix ohne eine gewisse Grundausbildung und Auffrischungsseminare. Und nur der Unternehmer. Also wäre es hilfreich zu klären, ob die alternative Betreuung tatsächlich nur der Unternehmer vornehmen darf.
    Wenn ja, dann haben wir mit etwas Glück eine weitere angehende Sifa in unseren Reihen! ;) :thumbup:

    Hardy

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  • Hättsch mal gleich richtig gesucht:

    http://www.bgbau.de/asd_der_bgbau/dguv-v…ernative-betreu

    Auch wird von Ausbildung des Unternehmers gesprochen, also nix ohne eine gewisse Grundausbildung und Auffrischungsseminare. Und nur der Unternehmer. Also wäre es hilfreich zu klären, ob die alternative Betreuung tatsächlich nur der Unternehmer vornehmen darf.
    Wenn ja, dann haben wir mit etwas Glück eine weitere angehende Sifa in unseren Reihen! ;) :thumbup:

    Hardy

    Japp :thumbup:
    Ich versteh schon, bokkie, dass Du da auf heißen Kohlen sitzt und es nicht versauen möchtest. Aber ohne Unterstützung, die wir uns im Übrigen auch oft von der BG oder dem Amt für Arbeitsschutz holen, geht es bei Dir nicht. Bei Euch könnten jedoch genau diese Leute Bedenken gegen Deine Aufgabe aufzeigen, die meiner Meinung nach, vollkommen berechtigt sind.
    Ich stimme den Hardy vollkommen zu. Das alternative Betreuungsmodell ist hier vllt auch nicht das Richtige. Übrigens dürfte der Unternehmer, der Dich eingestellt hat, mehr Wissen darüber haben, als Du. Nur mal so am Rande. ;)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

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  • Danke für die Antworten so weit. Eine Schulung war abgedacht für die Zukunft. Der gute Mann von der BfGA war da, wollte schnell eine Unterschrift damit seine Daseinsberechtigung gesichert ist, aber einen Tipp wie ich das alles bewerkstelligen soll, hatte er auch nicht. Freitag war dann noch der Betreuer der bG da, der sagte in etwa das gleiche wie ihr. Bloß meine Chefs waren nicht da. Was kann ich tun, damit ich mich nicht gleich selbst ins abseits stelle?

  • Ja das is ja mal was :cursing:
    Wenn Du sagst, dass Du Dich damit net auskennst, is das kein Drama. Eher etwas Positives. Selbst wenn Du SiFa bist, gibts immer Bereiche, die Du eben nicht drauf hast. Dafür haben wir dieses Forum und auch die Kollegen per Mail oder Tel. als Ansprechpartner. Aber nix ist schlimmer, als mit Halbwissen oder Vermutungen genau das Falsche zu machen und sich damit beweisen zu wollen. Du hast vom Kollegen Flügelschraube schon etwas bekommen, auch wenn ich nicht genau weiß, was es ist, bzw. wie es aussieht. Ich arbeite mit meinen Unterlagen oder denen des Hauptauftraggebers. Die sind aber ähnlich aufgebaut.
    Damit Du Dich nicht ins Aus schießt... Das wird nicht passieren, wenn Du Deinen Chef mal fragst, wie er sich das denn vorgestellt hat. Was sollst Du genau tun? Und wie? In welcher Zeit?
    Klär das bitte nochmal mit dem Mann von der BG (in Absprache mit Chef), wann er denn nochmal vorbeischauen könnte.
    Ich sehe es ganz klar so: Selbst Dein Chef weiß nicht genau, was das für einen Mammutaufgabe ist und hier ist es wichtiger (grade weil Du die Ausbildung nicht besitzt), den Chef zu überzeugen, dass da externe Hilfe notwendig ist. Damit stellst Du keine "Unfähigkeit" dar, sondern zeigst auf, wo die Grenzen sind. Und mal ganz im Ernst. Die MA wissen, dass Du keine Ausbildung zur SiFa oder SiGeKo besitzt. Die machen Dir schnell ein X für ein U vor und wenn Du so etwas dann noch in die Gefährdungsbeurteilung übernimmst, weil Du den MAn glaubst... Stichwort:"Das haben wir so von der BG gesagt bekommen..." dann solltest Du schon wissen, dass da etwas net richtig sein kann.
    Wie gesagt. Gesprächstermin mit Chefs und BG. Und dann sehen, was geht. Und selbst wenn der Chef net will, wirst Du in dem Job nicht glücklich, weil Du immer überfordert sein wirst. Dir fehlt das Wissen. Eine super Argumentation für eine SiFa-Ausbildung für Dich ;)

    Gruß

    Jens

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  • Was kann ich tun, damit ich mich nicht gleich selbst ins abseits stelle?

    Dachte mir schon, dass das Dein Hauptproblem ist, absolut verständlich das.
    Sicher muss Du vorsichtig sein, was Du wie rüberbringst.

    Ich würde folgendermaßen vorgehen:

    1. Bei deiner Aufsichtsperson bei der BG nachfragen, ober der Unternehmer tatsächlich delegieren darf. Wenn nicht, dann soll er tätig werden. Wenn ja, dann
    2. Würde ich recht offen mit dem Schefe sprechen. Dass Du Dich versucht hast in die für Dich neue Thematik ein zu arbeiten. Dass Du dabei erkannt hast nur einen guten Job machen zu können, für IHN und die Beschäftigten, wenn Du theoretisches Rückzeug bekämest. Also zügige FB bei der BG. In diesem Zusammenhang kannst Du ihn auch auf die Möglichkeit hinweisen, dich auf Kosten der BG zur Sifa ausbilden zu lassen. Ihn trifft nur die insgesamt fünfwöchige Freistellung und die Zeit, die Du für Lernen und Praktikum benötigst. (Vorausgesetzt Du hättest selbst Interesse an dieser Qualifizierung.)

    Hardy

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  • Frage: Wenn sich der Unternehmer in der Alternativen Betreuung befindet und die Seminare besucht hat und er daraufhin einen Mitarbeiter mit den GefB beauftragt, ginge das oder bedeutet Alternative Betreuung dass sein betreuuer ihm dafür zur Seite steht?

  • Moin bokkie,

    ich kenne mich mit der alternativen Betreuung nicht so gut aus, versuche aber trotzdem eine Hilfestellung. (Achtung Kollegen, bitte pfeift mich zurück, wenn ich Blödsinn schreibe).

    Wenn also der Unternehmer im Rahmen der alternativen Betreuung Lehrgänge besucht hat, müsste er wissen, dass er die Verantwortung für den Arbeitsschutz in seiner Firma hat. Man wird ihm sicherlich auch die verschiedenen Arbeitsschutzmodelle und deren Unterschiede und Anforderungen bzgl. personellen und materiellen Ressourcen vorgestellt haben. Außerdem vermute ich mal, wird man ihm dann gezeigt haben, was eine Gefährdungsbeurteilung ist, und wer sie (eigentlich) machen muss - nämlich zunächst einmal der Unternehmer selbst.

    Sollte er Dich mit der Erstellung von GFB beauftragen, bitte ihn um Vorgaben, wie so eine GFB für ihn aussehen soll, und mach ihm klar, dass Du zwar die Zuarbeit (Erstellung der GFB) nach bestem Wissen und Gewissen aber ohne fundiertes Hintergrundwissen machen kannst, er als Chef aber dafür verantwortlich ist, dass korrekte GFB in seinem Betrieb vorhanden sind.

    Wirklich korrekt ist das, was ich gerade beschrieben habe nicht - nur ein ziemlich wackeliger Weg, der Dich in die Lage verstezen könnte halbwegs mit der Arbeit zu Rande zu kommen.

    Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Dein Chef die Seminare nur besucht hat, um die Teilnahmezertifikate zu bekommen und damit die Voraussetzungen für die alternative Betreuung zu erfüllen. Zugehört, geschweige denn verstanden, hat er anscheinend nicht. (Kostet ja auch alles sein Geld)

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hi,

    oder, und das halte ich für wahrscheinlicher, hat er in den Lehrgängen gesehen wie umfangreich das sein wird. Deshalb sucht er jetzt "nen Dummen", der das für ihn übernimmt.
    Aber definitiv bleibt bestehen: Ohne Schulung geht gar nix.

    Hardy

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  • Hallo,

    ich sehe das so....


    Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für die Einhaltung des ArbSchG und damit auch für die Gefährdungsbeurteilung zuständig.

    Er kann jedoch zuverlässige und fachkundige Personen (z. B. Betriebsleiter, Abteilungsleiter, Bauleiter,

    unterstützt durch Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt) schriftlich mit der praktischen Durchführung beauftragen.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Muss der AG dem MA der die GB durchführt dies wirklich schriftlich mitteilen oder reicht da die mündliche Delegation bzw. Anweisung diese durchzuführen?

    Jedoch bleibt der AG in letzter Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben oder ist er mit der Delegation der GB aus der Verantwortung raus?

    Liebe Grüße, Susi :002:
    Für (Schreib-)Fehler ist mein Handy verantwortlich..... 8)

    Vernunft ist manchmal nichts anderes als der Mut zur Feigheit. (G. B. Shaw)

  • Hallo,

    verantwortliche Führungskräfte haben meißt eine Stellenbeschreibung, in dieser kann auch die Aufgabe zum erstellen und beurteilen von Gefärdungen stehen.

    Der Arbeitgeber ist nie ganz raus.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • ich habe heute morgen den Dialog gesucht, war nicht schlimm.


    Mein AG stimmt zu dass ich geschult werden muß, allerdings nicht zur FaSi,
    sondern nur insoweit dass ich mit externer Hilfe Gefährdungsbeurteilungen
    erstellen kann.


    Man ist einsichtig dass für die Arbeitssicherheit in den letzten
    Jahren nicht genug getan wurde. Das soll sich jetzt ändern.


    Zudem habe ich in Erfahrung bringen können, und das wusste
    auch mein Chef nicht, dass wir uns in der Regelbetreuung beim BfGA befinden,
    nur warum macht der nicht seine Stunden (2,5/Mitarbeiter/Jahr).


    Muss der uns dann nicht auch in Fragen der Beurteilung zur
    Seite stehen?


    Welche Seminare bei der BG wären für mich sinnvoll?

  • Moin bokkie,

    wenn Dein Chef für den Mann von der BfGA (was ist das denn überhaupt?) und dessen Leistung Geld bezahlt, kann er auch entsprechende Leistung gemäß DGUV V 2 einfordern. Dann sehe ich diesen Menschen in der Funktion einer externen SiFa.

    kelte: Das Thema Übertragung von unternehmerpflichten ist mir auch in den Sinn gekommen. Das macht aber in diesem speziellen Fall wie ich ihn sehe keinen Sinn, da man als Unternehmer nur entsprechend qualifizierten Mitarbeitern (nix für ungut bokkie) solche Pflichten übertragen sollte.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Ich nochmal.

    Hab Deine letzte Frage überlesen.

    Vielleicht macht es Sinn, das Grund- und das Aufbauseminar für Sicheheitsbeauftrage bei der BG Bau zu besuchen. Lies Dich mal auf deren Internetseite bei den Seminaren schlau.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Muss der uns dann nicht auch in Fragen der Beurteilung zur
    Seite stehen?


    Hallo Bokkie

    dieses BfGA ist ja nichts anderes als ein externer Dienstleister der unter anderem auch die Arbeitssicherheits Betreuung anbiete. Nun stellt sich die Frage: Was wurde vertraglich vereinbart? Ist das Erstellen der Gefährdungsbeurteilungen bestandteil des Vertrages? Und was hat das mit 2,5 Mitarbeiter pro Jahr zu bedeuten?
    Da müßten ja dann Täglich 20 Arbeitstunden von dieser Firma bei euch geleistet werden. Ich bezweifle dass dem so ist. Die meisten Bauunternehmen die ich kenne haben je nachdem pro Baustelle eine Fasi die diese, je nach Umfang der Baustelle 1 - 2 mal die Woche besichtigt.
    Diese Tätigkeit wird meist "outgesourced" weil die Anzahl an Baustellen ständig wechselt und nicht immer planbar sind. Es ist dann einfacher einen Dienstleister abzurechnen, wobei dieser dann aber mehr eine Überwachungstätigkeit hat als das Erstellen der Betriebsanweisungen oder Gefährdungsbeurteilungen.
    Ich würde also hier erst mal ansetzen und herauskriegen was vertraglich vereinbart wurde.

  • Hi,

    zur Frage welche Schulungen:

    Einerseits ist der Sicherheitsbeauftragte, wie schon geschrieben wurde, sicherlich sinnvoll.
    Aber ich würde da auch schauen was es gezielt für Führungskräfte-Seminare gibt.
    Einfach mal ins Seminar-Verzeichnis deiner BG schauen.

    Hardy

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