Hallo Gemeinde,
ich hätte folgendes Anliegen.
Wir haben in unserer Fertigung eine neue Anlage aufgebaut, welche als automatisierte Transport- und Verpackungsstrasse angesehen werden kann. Die Anlage ist komplett durch Lichtgitter und bewegliche trennende Schutzeinrichtungen gegen das Betreten abgesichert. Diese Schutzvorrichtungen sind erfahrungsgemäß jedoch leicht umgänglich.
Nun hatten wir folgenden Fall. An einem Etikettengreifer in dieser Anlage war eine Störung, Mitarbeiter geht durch das Lichtgitter stellt sich neben den Greifer, was ohne Gefahr möglich ist, anderer Mitarbeiter resetet drausen und die Anlage läuft wieder an. So weit so gut. Der Mitarbeiter in der Anlage hantiert an den Etiketten rum da es hier noch Probleme gibt. der Greifer, ein Platte mit Saugnoppen welche durch einen P-Zylinder ausgefahren wird fährt alle ca. 20 Sekunden runter und nimmt ein Blatt. Hier bekamm der Mitarbeiter dann die Hand zwischen Geifer und Blattspender. Der Mitarbeiter drausen drückt sofort Not-Halt, jedoch wird der Zylinder nicht entlastet, er bleibt mit Druckluft beaufschlagt wodruch die gequetschte Hand fast nicht zu befreien ist.(Es ist zum Glück nichts schlimmeres passiert)
Nun die eigentliche Frage. Es ist doch klar geregelt das Energieversorgungen zu unterbrechen sind (hier die Druckluft) und Druckspeicher etc. was hier mein Zylinder ist, entlastet werden müssen um genau einen solchen Fall wie eingetreten zu verhindern. Wo steht das explizit geschrieben, in der MaschRL konnte ich leider nichts finden. Kann der Maschinenhersteller über die Risikobeurteilung sagen das der Bereich ja durch die Lichtgitter gesichert ist und an der genannten Unfallstelle eigentlich keine Gefahr besteht?? Ich denke doch nicht, müssen bei NOt- HAlt doch alle Zylinder entlastet werden um sowas zu verhindern, es sei denn es wird eine neue Gefahr, z.B notwendiges Halten generiert?
Gruss Marco