Druckentlastung an Pneumatikzylindern

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  • Hallo Gemeinde,

    ich hätte folgendes Anliegen.

    Wir haben in unserer Fertigung eine neue Anlage aufgebaut, welche als automatisierte Transport- und Verpackungsstrasse angesehen werden kann. Die Anlage ist komplett durch Lichtgitter und bewegliche trennende Schutzeinrichtungen gegen das Betreten abgesichert. Diese Schutzvorrichtungen sind erfahrungsgemäß jedoch leicht umgänglich.

    Nun hatten wir folgenden Fall. An einem Etikettengreifer in dieser Anlage war eine Störung, Mitarbeiter geht durch das Lichtgitter stellt sich neben den Greifer, was ohne Gefahr möglich ist, anderer Mitarbeiter resetet drausen und die Anlage läuft wieder an. So weit so gut. Der Mitarbeiter in der Anlage hantiert an den Etiketten rum da es hier noch Probleme gibt. der Greifer, ein Platte mit Saugnoppen welche durch einen P-Zylinder ausgefahren wird fährt alle ca. 20 Sekunden runter und nimmt ein Blatt. Hier bekamm der Mitarbeiter dann die Hand zwischen Geifer und Blattspender. Der Mitarbeiter drausen drückt sofort Not-Halt, jedoch wird der Zylinder nicht entlastet, er bleibt mit Druckluft beaufschlagt wodruch die gequetschte Hand fast nicht zu befreien ist.(Es ist zum Glück nichts schlimmeres passiert)

    Nun die eigentliche Frage. Es ist doch klar geregelt das Energieversorgungen zu unterbrechen sind (hier die Druckluft) und Druckspeicher etc. was hier mein Zylinder ist, entlastet werden müssen um genau einen solchen Fall wie eingetreten zu verhindern. Wo steht das explizit geschrieben, in der MaschRL konnte ich leider nichts finden. Kann der Maschinenhersteller über die Risikobeurteilung sagen das der Bereich ja durch die Lichtgitter gesichert ist und an der genannten Unfallstelle eigentlich keine Gefahr besteht?? Ich denke doch nicht, müssen bei NOt- HAlt doch alle Zylinder entlastet werden um sowas zu verhindern, es sei denn es wird eine neue Gefahr, z.B notwendiges Halten generiert?


    Gruss Marco

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  • Die Schutzvorrichtungen dienen doch dazu, um die Gefahrenquelle vom Menschen zu trennen!!! Daher ist es nicht notwendig, den P-Zylinder bei Notaus zu entlasten.
    Hier wurde durch den Betreiber/ Bediener absichtlich eine Sicherheitsmaßnahme (Schutzvorrichtung) umgangen, damit kann der Hersteller ja nicht rechnen!

    Das ist meine Meinung ..... ich lasse mich gerne korrigieren!

    Gruß Christian

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"

    Werner von Siemens, Zitat von 1880

  • ...Mitarbeiter geht durch das Lichtgitter stellt sich neben den Greifer, was ohne Gefahr möglich ist, anderer Mitarbeiter resetet drausen und die Anlage läuft wieder an. So weit so gut...


    Hallo Marco,

    Gar nicht gut... Da seid ihr voll reingerauscht...
    Das ist mit Sicherheit ( 8) ) eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Anlage und der Lieferant ist damit aus der Verantwortung.

    Nun die eigentliche Frage. Es ist doch klar geregelt das Energieversorgungen zu unterbrechen sind (hier die Druckluft) und Druckspeicher etc. was hier mein Zylinder ist, entlastet werden müssen um genau einen solchen Fall wie eingetreten zu verhindern.


    Und die klare Antwort: NEIN. Das ist so nicht geregelt.
    Die Forderung lautet sinngemäß: Mit dem NOTHALT sind gefahrbringende Bewegungen zu verhindern.
    Und wie das euer Anlagenbauer bei dieser Anlage realisiert hat, steht im Sicherheitskonzept.

    Kann der Maschinenhersteller über die Risikobeurteilung sagen das der Bereich ja durch die Lichtgitter gesichert ist und an der genannten Unfallstelle eigentlich keine Gefahr besteht??


    Nein, wenn er die Risikobeurteilung richtig gemacht hat, kann er das so nicht sagen. Er wird sagen: Das Quetsch- und Scherrisiko besteht und deswegen wurde ein Lichtgitter installiert, das bei Zugang bzw. Annäherung zu gefährlichen Anlagenteilen die Anlage in einen sicheren, gefahrlosen Zustand bringt. :D

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo auch,

    ich glaube ich hör (bzw. lese) nicht richtig.

    1. Schutzeinrichtungen dürfen nicht auf einfache Weise umgangen oder unwirksam gemacht werden können. (MRL 2006/42/EG Anh. I 1.4.1)
    Falls die Schutzeinrichtungen dennoch abmontiert oder steuerungstechnisch überbrückt worden sind und der Abteilungsleiter weiß davon, dann ist der erst mal drann. Der muss sicherstellen, dass die Schutzeinrichtungen seiner Maschinen intakt bleiben. (BetrSichV §7 Abs. 5)

    2. in der Betr-Anleitung der Maschine steht bestimmt so etwas wie: "Die Maschine darf erst Ingang gesetzt werden, wenn sichergestellt ist, dass sich keine Personen im Gefahrenbereich befinden."

    3. Für die Störungsbeseitigung bibt es bestimmt auch eine entsprechende Ausführung in der BDA "Druckluft und Strom abschalten"

    4. so nun zu deiner Frage: die MRL fordert unter 1.2.4.3 Stillsetzen im Notfall (sprich Not-Halt), dass der gefährliche Vorgang möglichst schnell zum Stillstand gebracht werden muss, ohne dass dadurch zusätzliche Gefährdungen entstehen.
    Weiterhin dürfen bewegliche Maschinenteile nicht blockieren (siehe MRL 1.3.7 Satz 2); die EN ISO 12100:2010 konkretisiert diese Forderung in 6.2.10: "sämtliche Bauteile, die nach der Trennung der Maschine von der Energieversorgung unter Druck bleiben, sind mit deutlich erkennbaren Ablasseinrichtungen und einem Warnschild zu versehen ..." weiter bei 6.3.5.3 Maßnahmen zur Befreiung eingeschlossener personen: Es müssen "Vorkehrungen zum Bewegen bestimmter Elemente von Hand nach einem Not-Halt"

    Meines Erachtens ist hier eine gefährliche Verkettung von Ereignissen/Nachlässigkeiten eingetreten; die Maschine ist nicht auf dem Stand der Sicherheitstechnik, die Mitarbeiter setzten Schutzeinrichtungen still; dem Abteilungsleiter (Unternehmer) ist die Ausbringung wichtiger als die Sicherheit der Mitarbeiter.
    Wie schon oben angeführt, ist der Vorgesetzte persönlich Verantwortlich für die Sicherheit seiner Mitarbeiter. Hier ein Film aus der Schweiz zu denau diesem Thema: http://www.suva.ch/startseite-suv…g-suva.htm#nav5

    Ich hoffe, ich habe dir genug Stellen aus der MRL aufgezählt.

    Grüße und ein schönes Wochenende
    Q901S

  • Hallo Q901S

    4. so nun zu deiner Frage: die MRL fordert unter 1.2.4.3 Stillsetzen im Notfall (sprich Not-Halt), dass der gefährliche Vorgang möglichst schnell zum Stillstand gebracht werden muss, ohne dass dadurch zusätzliche Gefährdungen entstehen.
    Weiterhin dürfen bewegliche Maschinenteile nicht blockieren (siehe MRL 1.3.7 Satz 2); die EN ISO 12100:2010 konkretisiert diese Forderung in 6.2.10: "sämtliche Bauteile, die nach der Trennung der Maschine von der Energieversorgung unter Druck bleiben, sind mit deutlich erkennbaren Ablasseinrichtungen und einem Warnschild zu versehen ..." weiter bei 6.3.5.3 Maßnahmen zur Befreiung eingeschlossener personen: Es müssen "Vorkehrungen zum Bewegen bestimmter Elemente von Hand nach einem Not-Halt"


    Hier schreibst du das bewegliche Maschinenteile nicht blockieren dürfen, hierzu zählt doch aber in diesem Fall mein Zylinder, dieser müsste doch dann entlastet werden. Was ist den mit einer deutlich erkennbaren Ablasseinrichtung gemeint? Eine Art manuelles Stellglied mit dem ich in unserem Fall den Zylinder entlassten hätte können? Warnschild für Quetschgefahr ist vorhanden.


    1. Schutzeinrichtungen dürfen nicht auf einfache Weise umgangen oder unwirksam gemacht werden können. (MRL 2006/42/EG Anh. I 1.4.1)
    Falls die Schutzeinrichtungen dennoch abmontiert oder steuerungstechnisch überbrückt worden sind und der Abteilungsleiter weiß davon, dann ist der erst mal drann. Der muss sicherstellen, dass die Schutzeinrichtungen seiner Maschinen intakt bleiben. (BetrSichV §7 Abs. 5)


    Klar ist hier ein grob fahrlässiges Verhalten nicht abstreitbar. Aber wie ich finde sind Lichtgitter immer leicht umgehbar wenn jemand von außen wieder quitiert. Das Problem ist das die Mtarbeiter genau dieses Vorgehen bei der Anlageninbetriebnahme gesehen haben und es eben genau so nachgemacht haben, ein hausgemachtes Problem leider.


    Meines Erachtens ist hier eine gefährliche Verkettung von Ereignissen/Nachlässigkeiten eingetreten; die Maschine ist nicht auf dem Stand der Sicherheitstechnik, die Mitarbeiter setzten Schutzeinrichtungen still; dem Abteilungsleiter (Unternehmer) ist die Ausbringung wichtiger als die Sicherheit der Mitarbeiter.
    Wie schon oben angeführt, ist der Vorgesetzte persönlich Verantwortlich für die Sicherheit seiner Mitarbeiter. Hier ein Film aus der Schweiz zu denau diesem Thema: http://www.suva.ch/startseite-suva/servi…g-suva.htm#nav5


    Die Anlage ist sicher auf dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik da sie ja erst im Januar errichtet wurde ;)

    Die Frage ob der Stand der Technik nun erfüllt ist stelle ich mir jedoch immernoch. Eine konforme Absicherung ist gegeben, jedoch hat der Zylinder nicht entlasstet, muss er das nun oder nicht?Reicht die Abblaseinrichtung und Kennzeichnung dann aus?


    Gruss Marco :wacko:

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  • Die Anlage ist sicher auf dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik da sie ja erst im Januar errichtet wurde ;)
    Die Frage ob der Stand der Technik nun erfüllt ist stelle ich mir jedoch immernoch.


    Hallo Marco,

    du hast sicher schon gemerkt, dass deine Aussage sich hier widerspricht. Neuester Stand der Sicherheitstechnik und Stand der Technik darf kein wesentlicher Unterschied sein.
    Und das Baujahr lässt nach meiner Erfahrung keinerlei Rückschluß auf den Stand der Sicherheitstechnik zu. Da sträuben sich einem manchmal schon die Haare, was da in nagelneue Maschinen eingebaut wird...

    Eine konforme Absicherung ist gegeben, jedoch hat der Zylinder nicht entlasstet, muss er das nun oder nicht?Reicht die Abblaseinrichtung und Kennzeichnung dann aus?


    Muss er nicht.
    Was er muss, hat Q901S geschrieben: ...deutlich erkennbaren Ablasseinrichtungen und einem Warnschild zu versehen...
    Schau mal in die Betriebsanleitung. In einer guten sollte sowas da drin stehen.

    Weiterhin haben viele Pneumatikventile eine Notbelüftungsfunktion. Wie das funktioniert sollte auch in der Bedienungs- oder Wartungsanleitung stehen.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Die Anlage ist sicher auf dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik da sie ja erst im Januar errichtet wurde ;)


    Sorry Marco.
    Den Satz habe ich schon zu oft gehört und er entsprach nicht der Tatsache. Wie eine neue elektrische Maschine immer BGV A3 geprüft werden muss. Da gibts auch ein eigens interessantes Thema hier im Forum.
    Schutzeinrichtungen, die einfach umgangen werden können, sind somit keine. Da würde es auch ausreichen ein Warnschild und ne Kette aufzuhängen ;)
    Kommt es denn öfter zu der gleichen Störung? Dann solltet Ihr mal mit dem Hersteller sprechen. Dann muss technisch etwas geändert werden. Dann kann der Hersteller auch gleich anständige Schutzeinrichtungen anbringen oder bestehende verbessern, damit das nicht mehr passieren kann.
    Waren die MA denn richtig unterwiesen, was im Fall einer Störung zu tun ist? Was sagt die Anleitung des Herstellers dazu? Da steht mit Sicherheit (zu dem bereits angesprochenen) noch der Satz drin, dass "Störungsbeseitigung, Wartung- und Instandhaltungsarbeiten nur durch qualifiziertes Fachpersonal durchzuführen ist." Richtig?
    Hier befindest Du Dich nicht im regularen Betrieb sondern es handlet sich um einen Sonderfall. Da darf nur speziell geschultes und unterwiesenes Fachpersonal ran. Wenn es notwendig sein sollte (was vorkommen kann), dass für solche Arbeiten bestimmte Schutzmaßnahmen außer Kraft gesetzt werden müssen, dann ist das Personal grundsätzlich vor Aufnahme der Tätigkeit gesondert zu unterweisen. Hierzu zählen die zusätzlich auftretenden Gefährdungen, gesonderte Maßnahmen, GOs und NO GOs und ggf. Kommandos/ Anweisungen, also Kommunikation zwischen den MAn, die die Tätigkeit durchführen. Bsp. MA ruft STOP, der andere versteht STOFF. Damit wäre der Begriff HALT besser geeignet. Genau, wie eindeutige Handzeichen oder gar Funkverbindung.
    Eine derartige Gefährdung, wie Du geschildert hast, MUSS AUSGESCHLOSSEN SEIN! Damit würde ich es nicht rein an der Maschine festmachen.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hallo Marco,

    rein elektrisch gesehen wird durch das Auslösen der Not-Aus-Kette die komplette Betriebsspannung von der Anlage genommen. Soweit gut.
    Oft wird in diesen Kreis ein Luft-Hauptventil mit eingeschaltet. Also: KEIN Not-Aus: Ventil an und gibt die Druckluft frei (spannungslos AUS). Dieses Ventil sollte mit einer Entlastung versehen werden, so dass eine Art Zwangsentlüftung der Anlage vorhanden ist. Das läßt sich einfach realisieren, auch hinterher. Die Luft geht dann nicht sofort komplett weg, sondern die Anlage wird drucklos.
    Das würde jedoch auch einem AN nicht helfen, der die Technik umgeht.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Marco,


    nach deinen Erläuternungen und den Antworten unserer Fachkollegen, würde ich die Frage anders formulieren.

    Welche Vorgaben beim Umgang mit Störungen bzw. Justierarbeiten an dieser Maschine, gibt die Bedienungsanleitung des Herstellers her?

    Gibt es Vorgaben bzw. ein Kapitel wo die aufgetretenden Probleme beschrieben sind?
    Denn dann stellt sich für mich die Frage, ist der Hersteller dann nicht wieder im Boot? Da hier keine Problemlösung seitens des Herstellers vorgegeben und vielleicht auch nicht bei der Herstellung betrachtet wurde?

    Betrachtet bitte auch: Klar darf ich keine Schutzeinrichtungen entfernen, auch klar ich darf Maschinen nicht wieder anfahren wenn ein Mitarbeiter noch innerhalb des Gefahrenbereiches steht. Aber was macht ein Elektriker der muss teilweise auch unter Spannung messen, hat der mechanische Kollege nicht auch solche Gefährdungen.
    Sollten vielleicht von den Herstellern und Konstrukteuren auch solche Situationen mit betrachtet werden?

    Ohne vernüftige Information der betroffenen Mitarbeiter, die vielleicht gar keinen Zugang zur Bedienungsanleitung haben, verhalten sich Menschen schon sehr komisch. Vor allem technisch begabte Menschen. Diese Verfahren nicht nach einem Handlungskreis, sondern nach Problem - kurz nachdenken - verdammt die Maschinen muss wieder laufen - noch einmal kurz nachdenken - schauen gehen - Lösungsgedanken und dann Lösung anwenden.

    Für micht stellt sich auch die Fragen:
    Warum müssen den die Mitarbeiter die Schutzeinrichtungen aufheben?
    Passiert dies häufiger?
    Sind Abläufe in der Produktionsanlage vielleicht gar nicht sauber gelöst?
    Gibt es Rückmeldung aus dem Produktionsablauf mit besonderen Störmeldungen bei denen die Mitarbeiter keine Vorgaben haben für eine Lösung (intern Betriebsanweisung bei Störungsbeseitigung / externe Vorgaben durch den Hersteller z. B. Ablaufbeschreibungen)?
    Habt ihr für das Instandsetzungspersonal Vorgaben wenn diese Störungsbeseitigung durchführen? (Gefährdungsbeurteilung, Masch-BA Störung an Pkt A/B/C .... /Z)

    Wurden diese Pkt bei der Unfallaufarbeitung schon in Betracht gezogen?
    Wenn nicht würde ich der Geschäftsleitung, unabhängig von der Frage ob der Hersteller Schuld haben könnte (meiner Meinung eine sehr einseitige Form der Unfallanalyse), vorschlagen die Arbeitsabläufe, die Arbeitsabläufe bei anfallenden Störungen von Fachpersonal begleiten zu lassen und entsprechend zu dokumentieren. Mit diesen Informationen, würde ich im nächsten Schritt die vorhandenen Vorgaben z. B.:

    • Hersteller - Risikobeurteilung und Bedienungsanleitung
    • eigene Gefährdungsbeurteilungen
    • eigene Betriebsanweisungen
    • eigene Arbeitsablaufbeschreibungen

    Prüfen und entsprechend überarbeiten. Sollten Mängel von Seiten des Herstellers vorliegen diesen Kontaktieren und in das Boot holen. Damit eine vernüftige Lösung bzw. dokumentierte Arbeitsabläufe und Vorgaben entstehen.
    Denn eins ist für mich nach solchen Ereignissen immer klar,
    erstens: ich kann es nicht mehr ändern
    zweitens: ich möchte erreichen, dass so etwas nicht noch einmal passiert
    drittens: wenn ich das Unfallereignis verstärkt nur von einer Seite aus betrachtet wird, werde ich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nie die Wahrheit erfahren
    viertens: den Mitarbeitern, die mit den Maschinen arbeiten müssen ist durch (die dann) möglicherweise verhärteten Fronten nicht geholfen
    fünftens: vielleicht wird durch eine solche sehr offene Unfallanalyse auch der eigenen Unternehmensführung/Abteilungsleiter/Instandhaltungsleiter klar wo die Probleme sind.

    Denn wir müssen immer betrachten: Wir sind Menschen, der denkt ganz einfach und dass muss ich dem Menschen auch ermöglichen.
    Wir haben immer mehr gleichzeitig zu verrichtenden Arbeiten, ändern aber nicht den ergnomischen Informationsfluss.
    Dort müssen wir hinkommen und leider sind solche Unfallereignisse immer noch eine Unterstützung bei den Änderungen der Vorschriften.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

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  • Hallo Marco,

    Zitat

    Hier schreibst du das bewegliche Maschinenteile nicht blockieren dürfen, hierzu zählt doch aber in diesem Fall mein Zylinder, dieser müsste doch dann entlastet werden. Was ist den mit einer deutlich erkennbaren Ablasseinrichtung gemeint? Eine Art manuelles Stellglied mit dem ich in unserem Fall den Zylinder entlassten hätte können? Warnschild für Quetschgefahr ist vorhanden.

    zum ersten müssen bewegliche Maschinenteile nach der Betätigung des Not-Halt bzw. nach unterbrechen des Lichtvorhangs so schnell wie irgent möglich zum Stillstand gebracht werden. Nur den Steuerstrom abzuschalten reicht in vielen Fällen nicht aus. Es kann notwendig sein, die Achsen geregelt herunterzufahren, die Bremse einfallen zu lassen und erst dann den Strom zu unterbrechen.

    Aus der Zeit, bis die jeweilige Bewegung nach dem Unterbrechen des Lichtvorhangs zum Stillstand kommt, errechnet sich der Abstand des Lichtvorhangs zur Gefahrenstelle.

    Bei Vertikalachsen werden in der Regel Sperrventile eingebaut. Diese Sperrventile müssen mit deutlich erkennbaren Ablasseinrichtungen versehen sein und leicht erreichbar sein, damit die Blockierte Achse von Hand bewegt werden kann.

    Zitat

    Aber wie ich finde sind Lichtgitter immer leicht umgehbar wenn jemand von außen wieder quitiert. Das Problem ist das die Mtarbeiter genau dieses Vorgehen bei der Anlageninbetriebnahme gesehen haben und es eben genau so nachgemacht haben, ein hausgemachtes Problem leider.

    Hier ist erst mal derjenige verantwortlich, der von außen quittiert. Wie schon gesagt, muss sich derjenige Vergewissern, dass der Gefahrenbereich frei ist. War er aber nicht.
    Andererseits könnte man wieder auf den Anlagenhersteller losgehen, da er keine angemessenen Möglichkeiten zur Störungsbeseitigung oder Einrichten bereitgestellt hat. Störungsbeseitigung und Einrichten sind Lebensphasen die in der Risikobeurteilung berücksichtigt werden müssen und wenn dabei notwendig ist, dass sich die Maschine dabei bewegt, müsssen entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen werden. siehe auch MRL 1.2.5 - 4. Absatz.

    Die Anlage ist sicher auf dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik da sie ja erst im Januar errichtet wurde ;)


    Sicher ? :S Ich nicht, sonst wäre dein Kollege nicht gequetscht worden.

    Also lass den Hersteller antanzen. Der soll mal darlegen, warum es notwendig ist, für die Störungsbeseitigung bzw. zum Einrichten der Maschine die Sicherheitseinrichtunge zu umgehen. Das sollte bzw. müsste bei einer richtlinienkonformen Maschine nicht vorkommen.
    Außerdem warum die Achse bei Not-Halt nicht stehen bleibt. Ist etwa der Abstand vom Lichtvorhang zur Achse zu rering ausgelegt?

    Viel Erfolg
    Q901S