Überflurwaage

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  • Hallo!
    Suche Infos zu Überflurwaagen.
    Bei einem meiner Kunden war das Eichamt (!) und weigerte sich eine LKW Überfluwaage zu eichen, weil diese
    angeblich nicht den Arbeitsschutzvorschriften (Führungsschienen für Räder, Geländer etc.) entspricht.
    Leider finde ich keine Quellen, Infos dazu.
    Gruss

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  • Hallo!

    ja, das ist blöd. Natürlich würde ich erwarten, dass eine qualifizierte Aussage gemacht wird.
    Worin besteht tatsächlich der Mangel? Geländer in 40 cm Höhe? Meine Partner fragen immer sofort: "Wo steht das?"
    Wenn du nicht dabei warst, ist die aussage des Kunden mit vorsicht zu genießen.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Hallo sifafettie,

    kannst du evtl. mal ein Bild machen?

    Man hat so keine Vorstellung. Ich kenne diese Waagen. Sie gibt es bpsw. in verschiedenen Höhen (Absturz), Stolperkanten, etc. Das Eichamt ist eine Landesbehörde, die sich nicht mit Arbeitsschutz beschäftigt. Evtl. ging es um das "Wohlbefinden" des Prüfers?
    Versuche ein paar Fakten zu diesem Termin zu finden. Lasse dir den Namen des Prüfers und der Behörde geben, steht auf dem Protokoll. Rufe dort an und frage nach, was sein Problem ist.
    Oft läßt sich das ganz einfach klären.

    Viel Erfolg.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo,
    die Problematik bei Über- als auch Unterflurwaagen ist tatsächlich, dass es keine gültigen Vorschriften und Regelungen gibt.
    Bei mir war die Problematik, dass sich Eichbeamte schlichtweg weigerten, unter die Waage zu klettern. Dies ist jedoch für den Eichvorgang, je nach Bauart von Nöten, um die Wägezellen zu begutachten und die Prüfung / Eichung durchzuführen.
    Aus Kostengründen wird der Arbeitsraum unter der Waage oft nur noch in der max. notwendigen Höhe gebaut. Was sich dort im Laufe der Zeit an Schmutz (Gefahrstoffe, Biologische Arbeitsstoffe, tote Tiere, Schimmel, Pilzkolonien,etc...) ansammelt, braucht wohl nicht erklärt zu werden.
    Man kann derzeit nur auf bestehende Regelwerke zurückgreifen wie z. B. die BGR 117 / 117-1 "Arbeiten in Behältern und engen Räumen", BGR 126, BGV C22, ... etc. und daraus das für sich Notwendige ableiten.


    MfG

  • hm, da ist ja zunächst mal jeder Willkür die Tür geöffnet.

    Angenommen, die eigenen Mitarbeiter/innen müssten die Eichung vornehmen, wie sähe die Gefährdungsbeurteilung aus?

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

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  • Nabend.
    Ich würde mal den Weg von Waldmann vorschlagen und in Erwägung ziehen eine Gefährdungsbeurteilung für den Eichvorgang zu erstellen. Dieses ist für mich ein ähnlicher Vorgang, wie Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten. Dafür sollten ebenfalss solche Dokumente erstellt werden. Und wenn Du dann noch die Infos des Eichbeamten hast, dann wird sich die Sache mit Sicherheit klären lassen. Die einschlägigen Regelwerke sind ja auch bereits genannt worden. Wbei ich die BGV C22 nicht unbedingt hinzuzählen würde aber wenn da etwas Passendes drin ist, warum nicht ;)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Um das Thema ma abzuschließen.
    Bemängelt wurde eine fehlende Betriebsanweisung für den Umgang mit der Waage (nicht dem Eichvorgang) durch z.B. LKW Fahrer.
    Muss wohl ne relativ neue Anforderung von den Eichbehörden sein zu kontrollieren, ob eine BA vorhanden ist.
    Warum auch immer...........wurde erstellt.
    Im Zuge dessen haben wir die vorhandene Waage mal kritisch betrachtet und
    haben einige Verbessungsmöglichkeiten (zusätzliches Geländer, Poller im
    Bereich der RAmpe usw.) festgestellt.
    Also...es lohnt sich immer auch mal "banale" Arbeitsmittel wie eine "effe" Waage zu betrachten.
    Gruss

  • Hallo Sifafettie,

    Sachen gibt's. Vielleicht haben die ja Langeweile.

    Ich hatte einmal ein ähnliches Erlebnis mit dem TÜV. Hier ging es um eine Erstabnahme, also um eine Inbetriebsetzung, einer Kompressorstation. Da wollte der TÜV-Onkel auch eine Gefährdungsbeurteilung "Druckluft" haben. Hat er dann bekommen und gut war's.

    :thumbup:

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Um das Thema ma abzuschließen.
    Bemängelt wurde eine fehlende Betriebsanweisung für den Umgang mit der Waage (nicht dem Eichvorgang) durch z.B. LKW Fahrer.
    Muss wohl ne relativ neue Anforderung von den Eichbehörden sein zu kontrollieren, ob eine BA vorhanden ist.
    Warum auch immer...........wurde erstellt.

    Gruss

    Finde ich unter diesem Gesichtspunkt gut. Eine Vernetzung der Behörden, damit das Thema Arbeitssicherheit überprüft werden kann und wenn es nur über das Endergebniss aller Prozesse erfolgt eine einfache Frage zur BA. :thumbup:

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

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