Arbeitsunfall beim Weg zum Bäcker

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  • Nein, der (BG-)versicherte Heimweg endet an der Haustür. Alles, was danach im Treppenhaus oder in der Wohnung passiert, fällt unter die Kategorie "Privatvergnügen".

    Jetzt muss ich mal kleine, getrocknete Weintrauben kacken:

    Das ist richtig für selbst genutztes Eigentum. Beim Mietwohnraum endet er an der Wohnungstüre.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

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  • Moin a.r.ni,

    upps,
    ich Depp habe ein "k" vergessen. Ich meinte "KEIN" und habe "EIN" geschrieben. Da hast du völlig richtig reagiert. Der Sinn dreht sich damit komplett um!

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Beim Mietwohnraum endet er an der Wohnungstüre.

    Hast Du dafür eine Quelle?
    Ich kenne ein Urteil, nachdem alles im Treppenhaus nicht in die Zuständigkeit der BG fällt.
    Es handelte sich um einen Mitarbeiter, der in seinem Wohnhaus auch eine weitere Wohnung mietete, um dort ein Heimbüro einzurichten.
    Beim Weg von seiner Wohnung in das Büro verunglückte er im Treppenhaus.
    Es handelte sich nach dem Urteil in diesem speziellen Fall nicht um einen Wegeunfall!
    Wenn ich Zeit habe, suche ich im Internet.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • oder auch am Garagentor.......

    Quelle? Urteil?
    (Ich habe das vor ein paar Jahren auch behauptet, genauso wie "Gartenzaun" ... nach meinem Kenntnisstand alles falsch; Bezug ist die Haustür.)

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
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  • Guten Morgen allerseits

    Das ist richtig für selbst genutztes Eigentum. Beim Mietwohnraum endet er an der Wohnungstüre.

    Das ist hiernach falsch:
    Ein Maschinenschlosser, der in der Bauaufsicht tätig ist, soll auswärts ein Objekt abnehmen. Bei der Fahrt dahin bemerkt er, dass er hierfür wichtige Unterlagen zu Hause vergessen hat. Er macht kehrt und fährt zurück, um die Unterlagen zu holen. Nachdem er seine Aktentasche aus seiner Wohnung in der ersten Etage geholt hat, stürzt der Mann im Treppenhaus noch bevor er die Haustür erreicht und zieht sich erhebliche Verletzungen zu. (Bundessozialgericht, Urteil vom 07.11.2000, Az.: B 2 U 39/99 R)

    Der Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung beginnt und endet an der Haustür. Ereignet sich der Unfalll - wie hier - im Treppenhaus von oder zu der Wohnung, liegt kein Wegeunfall vor. Es handelt sich in diesem Fall vielmehr um einen Unfall im häuslichen Bereich, der nicht den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung genießt.

    Grüße

    awen

    PS http://www.bgn.de/462/1606/1

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hm, ich hatte das vor einem Jahr für den Unterricht recherchiert.
    Möglicherweise war das Material da nicht mehr frisch. Eben gefunden:

    "Der Arbeitsweg beginnt - auch im Mehrfamilienhaus mit abgeschlossenen
    Wohnungen - mit dem Durchschreiten der Außenhaustür des vom Versicherten
    bewohnten Gebäudes. Diese recht starre Grenze wurde aus Gründen der
    Rechtssicherheit vom Bundessozialgericht festgelegt."
    https://www.vbg.de/risiko-raus/ar…rungsschutz.htm

    Wo ich das her hatte, sprich von welcher Seite, weiß ich nicht mehr. Aber ist togal, das oben ist eine aktuelle Aussage, ich bin damit widerlegt.

    Aber wie ist das beim Eigenheim mit Grundstück? Wo beginnt dort der Arbeitsweg? Meiner damaligen Recherche nach war im bewohnten Eigentum der Weg bis zur Gartenpforte _nicht_ versichert.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
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  • Aber wie ist das beim Eigenheim mit Grundstück? Wo beginnt dort der Arbeitsweg? Meiner damaligen Recherche nach war im bewohnten Eigentum der Weg bis zur Gartenpforte _nicht_ versichert.

    Moin, Hardy, siehe oben mein Beitrag an Kelte: ich habe früher auch den Grundstückszaun / die Pforte erwähnt - aber es zählt wirklich nur die Haustür.
    Dass sich die BG die Kosten für eine Unfallbehandlung dann vom Grundstückseigentümer wieder holt, weil dieser möglicherweise seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist, ist dann allerdings die Folge ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
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  • Servus,

    Wie so oft, gibt Komnet hier ganz zuverlässig Auskunft. Insbesondere der Entscheidungstext auf der verlinkten Seite von RA Kotz (ja, so heisst er nun mal :whistling: ) gibt detaillierte Angaben zu Haustür v/s Gartentörchen (massgebend ist Erstere).

    Gruss, C.

    Das Weltall ist groß.., besonders oben!" ( Wilhelm Busch, 1832-1908 )

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  • Also beginnt oder endet der Weg zur Arbeit an der Außentür des Hauses, egal ob es sich um eine Wohnung im Mietshaus oder selbst bewohntes Eigentum ( Eigenheim) handelt!?

    Gruß Christian

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"

    Werner von Siemens, Zitat von 1880

  • Hallo....


    wir hatten einen Mitarbeiter .....der sich die Finger auf dem Weg zur Arbeit im Garagentor eingezwickt hat.

    Es wurde nicht als Arbeitsunfall (Wegeunfall) anerkannt.

    Begründung hierfür der Mitarbeiter könnte vom Haus direkt in die Garage gehen deshalb wurde das Garagentor mit der Haustüre gleichgesetzt.

    Hätte er das Haus verlassen um zur Garage zu kommen wäre es ein Wegeunfall gewesen.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • ... Mitarbeiter könnte vom Haus direkt in die Garage gehen deshalb wurde das Garagentor mit der Haustüre gleichgesetzt.

    (wo gibt es das Grinsegesicht, das den Kopf an eine Wand schlägt?)
    Danke für das Beispiel - zeigt es doch, dass vieles, was dann selbstverständlich scheint, vor Gericht doch noch anders gesehen werden kann. ;(
    Allerdings ist das Urteil anfechtbar, wenn man die Urteilsbegründung, auf die Forist chrimu hinwies, durchliest ...

    Aber vorsichtshalber zur Klarstellung: verletzte sich der Mitarbeiter am Garagentor, das nach draußen öffnet oder an der Garagentür, also an der Tür, durch die der Mitarbeiter vom Haus zur Garage kommt?
    Sollte letzteres der Fall gewesen sein, ist das Urteil schlüssig und in der Tradition anderer Urteile.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • der Mitarbeiter ging durch die Tür vom Haus in die Garage ......durchquerte die Garage ......öffnete das Garagentor ......das wieder zurückkam und ZACK Finger zwischen Garagentor und Garagenwand.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • der Mitarbeiter ging durch die Tür vom Haus in die Garage ......durchquerte die Garage ......öffnete das Garagentor ......das wieder zurückkam und ZACK Finger zwischen Garagentor und Garagenwand.

    Wenn ich noch einmal darüber nachdenke, dann kann ich die BG verstehen, weil hier die Garage, die wohl am Haus klebt, dem unmittelbaren häuslichen Bereich zugerechnet wird ... hätte aber ggf. geklagt, wenn der Aufwand gerechtfertigt war ...
    bei Tiefgaragen, die von mehreren genutzt wird, gilt die Tür zum Treppenhaus oder die Fahrstuhltür als "Haustür" und bis dorthin ist man versichert ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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