Hallo zusammen,
muss man alle Paragraphen kennen oder nur wissen wo sie stehen und grob was es ist?
Gruß
Grisu
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo zusammen,
muss man alle Paragraphen kennen oder nur wissen wo sie stehen und grob was es ist?
Gruß
Grisu
Hallo zusammen,
muss man alle Paragraphen kennen oder nur wissen wo sie stehen und grob was es ist?
Gruß
Grisu
Wer kann schon alle Paragraphen auswendig kennen.
Hauptsache man weiss wo was steht - aber das sollte schon sein !!!
Mein Lehrer damals in der Ausbildung sagte tatsächlich immer: "Du musst nur wissen, wo es steht"
Das kommt alles in den Aufgaben, das machste nachher ausm FF... Ich hab die vorher auch nie gelesen, jetzt weiß ich nach der Lektion 0 schon viiiel mehr
Das kommt alles in den Aufgaben, das machste nachher ausm FF... Ich hab die vorher auch nie gelesen, jetzt weiß ich nach der Lektion 0 schon viiiel mehr
Und das wo die doch Lektion 0 heisst - Hut ab.
Hat doch nicht etwa 0 Seiten
Du solltest es doch wissen
Moin.
Also einiges solltet Ihr schon wissen. Es gibt z. B. Schlüsselparagraphen die Ihr immer wieder für Eure Argumentation gegenüber einem Unternehmer oder einem Mitarbeiter benötigt. Ich sage nur ArbSchG. Ich sage nur die §4, 5 und 6. Die werden Euch ein SiFaleben lang begleiten. Ihr solltet auch schon wissen, wo Eure Handlungen abgebildet und geregelt sind. Somit Eure Pflichten und auch Grenzen. Z. B. im ArbSichG. Hier wäre der §6 zu nennen. Ihr solltet Euch auch mal mit dem 16. und 17. Abschnitt des StGB vertraut machen. Da gibt einige §n, die für Euch und für den Unternehmer auf den Tisch kommen, wenn Ihr nachlässig seid. Und was für Eure Arbeit wichtig sein kann, sind die §142, 145, 145a. Ihr werdet mit der Zeit viel mehr darüber lernen. Ihr müsst natürlich nicht alle auswendig lernen und das wäre für die Argumentation einem Mitarbeiter gegenüber auch nicht sinnvoll. Den interessieren keine §n. Da müsst Ihr dann anders vorgehen. Ihr solltet Euch im Dschungel der Gesetze und Regelungen, sowie Vorschriften etwas auskennen, damit Ihr wisst, wo Ihr nachschauen könnt und vllt auch schon das ein oder andere mal dort anlassbezogen gelesen habt. Wenn ich frage, nach welcher Grundlage Ihr eine BA für Gefahrstoffe erstellen müsst, dann sind die bereits genannten §n aus den ArbSchG und des StGB (17. Abschnitt) die Grundlage (GG jetzt mal ausgenommen) dafür. Dieses wird durch weitere Gesetze und Vorschriften konkretisiert. Deswegen steht auf einer BA für Gefahrstoffe auch immer der §14 GefStoffV darüber. Nach diesem wurde diese erstellt. Das ist später wichtig für Eure Arbeit. Ihr könnt nicht immer antworten, dass Ihr erst nachlesen müsst, wo und was da genau steht. Da solltet Ihr schon a bissl Wissen aufgebaut haben
Gruß und gutes Gelingen.
Jens
Guten Morgen,
vielen Dank für die Info
Gruß
Grisu
Das stimmt schon. Aber ich denke, wir werden die wichtigen §n in dem Studium so oft durchkauen und lesen, dass es irgendwann von alleine sitzt.
Ich würde mich jetzt nicht hinsetzen und erst die §n auswendig lernen, oder bis zum erbrechen lesen, bis ichs drauf habe. Das kommt in der Ausbildung.
Ich machs auch gerne noch so (so hab ichs gelernt) dass ich mir das wichtigste in den §n anmacker. So hab ich das dann noch mehr im Kopf (fotografisch)...
Ich kann Euch die §n auch nicht zitieren aber ich weiß genau, wo gewisse Punkte stehen, damit ich es nur kurz aufschlagen muss, dem Unternehmer vorlegen kann, ohne da reingeschaut zu haben. Damit stellt Ihr Eure Kompetenz heraus, wenn Ihr net lange suchen müsst. Das vereinfacht Eure Arbeit. In den Prüfungen (soweit ich mich erinnern kann, also nicht drauf festnageln) werdet Ihr gefragt werden, aufgrund welcher Vorschriftenlage z. B. diese BA für Gefahrstoffe zu erstellen ist. Da sollt Ihr dann die Gesteze nennen, nicht die §n. Dazu müsst Ihr da aber dann in Euren Lernphasen auch mal da reingeschaut haben.
So etwas macht Ihr doch auch schon hier im Board. Ihr schaut in ein Thema, was für Euch z. Zt. nicht akut ist aber lest es und wisst dann, wo Ihr schon mal etwas darüber gehört/ gelesen habt. Dann fällt Euch das Nachschlagen oder auch die Suche hier im Board wesentlich einfacher. Nix anderes macht Ihr jetzt mit Euren Gesetzen, Regelungen und Vorschriften. Ich merk mir ja auch nicht alles aber ich weiß, wo ich ungefähr reinschauen kann Und sonst hab ich ja auch das SiFaboard. Für uns ist es ein Werkzeug, um möglichst schnell das Problem anzugehen, Informationen zu sammeln und Hilfe von Experten aus dem jeweiligen Thema zu bekommen. Für mich gehört das Board genauso dazu, wie die Gesetze
Gruß
Jens
Seh ich genauso. In Lek 0 hieß es oft "Schauen sie sich bitte jetzt das XY Gesetz mit § xy an..." wenn das so weitergeht, haben wir nachher alle Gesetze 5mal durch und können uns das mehr merken, als wenn wir jetzt alle Gesetze durchlesen und versuchen dann zu merken...
Hi,
keine Panik. Das kommt schon.
Wer will jemanden, der nur seine §§ leiern kann? Es kommt immer auf den Menschen an. Dann klappt auch die Umsetzung.
Ich denke, jeder von uns hat so seine "Standard"-Gesetze. Damit kann man dann ein wenig Salz in die Suppe streuen. Und mit dem Wissen "wo es denn steht" kann ich mich den Vorrednern nur anschliessen.
Das wird.
Globetrotter
wer des Öfteren Fehlentscheidungen trifft sollte sich den § 34, StBG rechtfertigende Notstand
und dessen Auslegungsmöglichkeiten ansehen......
;-))
Schönes Wochenende
J.J.M.
Globetrotter
wer des Öfteren Fehlentscheidungen trifft sollte sich den § 34, StBG rechtfertigende Notstand
und dessen Auslegungsmöglichkeiten ansehen......
;-))
Schönes Wochenende
J.J.M.
Danke für den Hinweis. Da hast Du Recht aber soweit wollte ich noch nicht gehen, wenn die Ausbildung erst angefangen wurde.
Aber den hatte ich auch ehrlich gesagt grade nich so auf dem Schirm. Kommt gleich in mein "sekundäres Gedächtnis"
Gruß
Jens
Hallo?!?!? Was geht denn bei euch?
NATÜRLICH MUSS MAN ALLE §§ AUSWENIDG KENNEN. Wortwörtlich.
Nein; natürlich nicht. Es reicht, wenn man (Frau auch) weiß wos steht.
Nein; natürlich nicht. Es reicht, wenn man (Frau auch) weiß wos steht.
Steigerung: man kennt jemanden, der weiß, wo's steht.
(Solche Luschen hatten wir hier auch schon im Forum: zu faul, um selbst mal eine Suchmaschine zu bemühen ... )
Wieso Lusche?
Die I-Net-Suchmaschinen haben halt das Problem, das ein Ergebnis sehr stark von den Suchworten abhängt und so Mancher trotz intensiver Suche kein vernünftiges Ergebnis bekommt - zumal in gewissen fachlichen Bereichen auch eine Suchmaschine - egal welche - nicht hilft - es sei denn, es ist eine Suchmaschine mit Ohren und Beinen ...
Wieso Lusche?
Die I-Net-Suchmaschinen haben halt das Problem, ...
... wir hatten hier schon mehrfach den Fall, dass dieselben angefragten Stichworte bei einer Suchmaschine in der Ergebnisliste unter den ersten 5 Treffern war ... ansonsten hast Du natürlich Recht, dass es manchmal an den falsch gewählten Stichworten scheitert ... oder an der Rechtschreibung
(deswegen bin ich ja so dahinterher, dass bspw. neue Themenstränge fehlerfrei sind und ggf. auch eine Redundanz hinsichtlich Zusammen-/Getrenntschreibung haben ... )
Beck Texte mit Reitern versehen. ebenso andere gängie Vorschriften und Gesetze.
Um eine kommt man allerdings nicht herum diese vollkommen auswendig zu lernen..... Die BGV A0 "gesunder Menschenverstand"
Man muss wie bereits zitiert wissen wo es steht, wie man ein Gesetz liest und versteht, und vor allem zu wissen ist es für mich gültig und wenn ja dann immer bis zum ende lesen und nicht nur die Hälfte.... So genug Grundsätze.... Viel Spass beim §§-Reiten....feix