Unsere Brandschutzordung Teil B sieht vor:
"Bei Ertönen des Hausalarms Gebäude verlassen und den festgelegten Sammelplatz aufsuchen."
Nun gibt es im Innenstadtbereich in meinem Zuständigkeitsbereich aber einige Gebäude, die in Blockrandbebauung direkt an die öffentliche Verkehrsfläche anschließen. Einen Sammelplatz festzulegen, zumal wenn die Innenhöfe keinen Anschluß an den öffentlichen Grund haben, ist da oft nicht möglich.
Wie geht Ihr mit solchen Situationen um?
Ausserdem stellt sich mir die Frage, wie weit ein Sammelplatz entfernt sein sollte. Wenn aus der Zone, in der Bauteile herabfallen können, bin, gibt es ja immer noch die Gefahr der hohen Wärmeentwicklung.