Festlegung eines Sammelplatzes

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  • Unsere Brandschutzordung Teil B sieht vor:

    "Bei Ertönen des Hausalarms Gebäude verlassen und den festgelegten Sammelplatz aufsuchen."

    Nun gibt es im Innenstadtbereich in meinem Zuständigkeitsbereich aber einige Gebäude, die in Blockrandbebauung direkt an die öffentliche Verkehrsfläche anschließen. Einen Sammelplatz festzulegen, zumal wenn die Innenhöfe keinen Anschluß an den öffentlichen Grund haben, ist da oft nicht möglich.
    Wie geht Ihr mit solchen Situationen um?

    Ausserdem stellt sich mir die Frage, wie weit ein Sammelplatz entfernt sein sollte. Wenn aus der Zone, in der Bauteile herabfallen können, bin, gibt es ja immer noch die Gefahr der hohen Wärmeentwicklung.

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  • Hallo,


    Das Problem habe ich zum Glück nicht.

    Doch als Beispiel könnte man hier die BGN in Mannheim nehmen, die haben Ihren Sammelplatz

    auf der gegenüber liegenden Straßenseite.

    Vielleicht wäre das bei Dir auch möglich.


    Keltengruß :37:

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Ähnliches hat die BG ETEM für ihre Schulungsstätte in Bad Münstereifel auch gemacht.
    Was für mich aber die Fage aufwirft: Aufhängung eines privaten Schildes im öffentlichen (verkehrs-)raum?

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Hallo,

    allerdings sehe ich nicht dasProblem im Schildanbringen sondern ehr

    beim überqueren der öffentlichen Strasse....bring da mal 500 Mitarbeiter sicher rüber....und vorallem ohne den Strassenverkehr zu behindern

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Hallo,

    allerdings sehe ich nicht dasProblem im Schildanbringen sondern ehr

    beim überqueren der öffentlichen Strasse....bring da mal 500 Mitarbeiter sicher rüber....und vorallem ohne den Strassenverkehr zu behindern


    Das ließe sich aber in einen Evakuierungsplan integrieren. Der Hintergrund ist doch auch der, dass die Straße frei gemacht werden muss für die anrückende Feuerwehr.
    Dann wäre es doch sinnvoll Brandschutzhelfer einzusetzen für die Sperrung der Straße, bzw. der Regelung des Verkehrs.
    Natürlich in Absprache mit den Ordnungsbehörden.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Hallo,

    ja das wäre ne einfache und gute Lösung für den Brandschutz ......

    nur leider kannst du nicht so einfach ne öffentliche Strasse sperren.....

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • nur leider kannst du nicht so einfach ne öffentliche Strasse sperren


    Nunja, Möglichkeiten gäbe es da schon ...
    Wichtig wäre es aus meiner Sicht, in diesen speziellen Fällen die zuständigen Behörden (Ordnungsbehörde, ggf Straßenverkehrsamt) mit in die Planung und Einrichtung einzubinden.
    Möglicherweise könnte ein Sammelplatz ja auch ein wenig weiter "um die Ecke" eingerichtet werden.
    Wenn eine öffentliche Straße involviert ist, sollte auch an Sicherungsposten (Warnweste, Warnflagge) gedacht werden.

    Sorry Hardy, hatte deinen Beitrag übersehen.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Sorry Hardy, hatte deinen Beitrag übersehen.

    Never mind.
    Außerdem zeigt er mir, dass ich mit meinen Überlegungen nicht alleine bin, wahrscheinlich also nicht völlig daneben liege. ;)

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

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  • Hallo zusammen,

    im Zusammenhang mit dem Sammelplatz taucht bei mir noch die Frage nach der Größe auf, denn 500 Mitarbeiter benötigen ja einigen Platz. Am Sammelplatz muss ja auch die Vollzähligkeit der Mitarbeiter festgestellt werden - das geht nicht, wenn sie dicht gedrängt wie die Pinguine stehen. In einer schweizerischen Veröffentlichung hatte ich mal etwas von ca. 0,5 m² pro Pwerson gelesen. Kennt denn jemand eine deutsche Quelle, in der dazu eine Aussage, wenn nicht gar eine Vorgabe, gemacht wird?

    mfg.

    Uwe

  • Tach.
    Zuerst möchte ich mal ein Bsp. nennen. Bei einer Evakuierungsübung eines großen Bürogebäudes (3500 MA) wurde genau diese Problematik festgestellt. Hier wurde eine Ampelanlage installiert, die den gesamten Verkehr auf der innerstädtischen Hauptstraße zum Anhalten zwingt, damit die flüchtenden Personen die gegenüberliegende Straßenseite sicher erreichen können und der Platz vor dem Gebäude somit für die anrückende Fw freigehalten wurde. Das ist natürlich nicht überall möglich und auch sehr kostenintensiv.
    Was weiter in der beschriebenen Problematik zu betrachten wäre, ist dass ja nicht nur flüchtende Personen sich vor dem Gebäude in Sicherheit bringen müssen, sondern dass auch keine Passanten in den Bereich des Trümmerschattens geraten. Hier besteht ja zusätzlich die Gefahr durch berstende Fensterscheiben etc. Hier ist der Einsatz von Evakuierungshelfern unabdingbar, die den Fluchtwegebereich freihalten und auch keine weiteren Passanten in den Gefahrenbereich lassen (z. B. Radfahrer). Die gefährden sich und die Flüchtenden.
    MIt Straßenverkehr aufhalten wird es da schwieriger. Keiner, außer die Ordnungsbehörden, dürfen regelnd in den Straßenverkehr eingreifen. Auch die Feuerwehr macht das nur, bis Polizei etc vor Ort ist. Oder wenn die Polizei nicht genug Kräfte zur Verfügung hat, in Absprache mit dieser. Sonst dürfen die es nicht. Als Privatmensch oder MA eines Unternehmens schon mal garnicht! Das is NO GO. Diese Personen wären reine Warnposten, die den fließenden Verkehr auf eine Gefahrensituation aufmerksam machen. Diese dürfen aber den Auto-/Radfahrer nicht daran hindern weiterzufahren. Das ist das Problem, was ich da sehe.
    Hier sollte in Absprache mit den Ordnungsbehörden vllt eine entsprechende Beschilderund installiert werden und Geschwindigkeitsbeschränkungen in Verbindung mit einer Signalanlage (blinkendes Gelblicht) eingeführt werden. Oder vllt sogar ein Rotlicht. Das ist aber alles keine Garantie.
    Versucht doch mal mit den Ordnungsbehörden, der zuständigen Brandschutzbehörde und der Polizei etwas zu planen und auch mal in Verbindung mit einer Evakuierungsübung zu testen. Ich stehe da auch gerne als Beobachter zur Verfügung, weil mich der Bereich interessiert. Dann aber bitte per PM, weil da genauere Informationen notwendig sind. Und Simon wäre mit Sicherheit auch dabei, oder? ;)

    UWE: Ein Sammelplatz ist nur dadurch definiert, dass die da befindlichen Personen sich außerhalb des Gefahrenbereichs befinden und dieser entsprechend auch durch Rettungskräfte angefahren werden kann. Du kannst einen Sammelplatz ja nicht einzäunen und sagen "Alle in das Gatter, los!!!"
    Der Sammelplatz ist entsprechend des zu erwartenden Personenansturms zu planen. Hier musst Du aber auch berücksichtigen, ob Du z. B. Rollstuhlfahrer etc. darunter hast. Meine Erfahrung hat gezeigt, dass der Sammelplatz in Bereiche aufgeteilt werden sollte (z. B. für Stockwerke, Gebäudetrakte oder Abteilungen) Damit benötigst Du mehr Platz oder gar verschiedene Sammelplätze. Damit wird es übersichtlicher und auch effektiver in der Anwesenheitskontrolle. Somit kannst Du gar keine genau Festlegung auf Deine Personenanzahl/ m² machen. Das hängt immer von den Gegebenheiten vor Ort ab. Z. B. wenn sich (wie im Beispiel) der Sammelplatz im öffentlichen Verkehrsraum befindet. Kannst ja nicht alles mit Deinen Leuten "dicht" machen. Interessanter ist es, was denn ist, wenn Du z. B. ein Wellness- oder Kurbad mit 2000 Leuten im Winter evakuierst? (z. B. Chloralarm) Die kommen da leicht bekleidet raus und stapfen durch 10cm Schnee ... Wasn jetzt? Willst Du die so stehen lassen? Wo sind die Decken, warme Getränke etc.. Darüber schon mal nachgedacht? Gleiches gilt für ein großes Hotel bei Nacht ... in gleicher Situation. Glaubst Du, dass die Gäste da so stehen bleiben? Da mach mal nen Haken dran ;) Das ist genau zu planen und auch mehr, als wenn Du andere Bereiche evakuierst.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hallo,


    Keiner, außer die Ordnungsbehörden, dürfen regelnd in den Straßenverkehr eingreifen. Auch die Feuerwehr macht das nur, bis Polizei etc vor Ort ist. Oder wenn die Polizei nicht genug Kräfte zur Verfügung hat, in Absprache mit dieser. Sonst dürfen die es nicht.

    Die Feuerwehr greift nur in soweit ein das der Verkehr gesperrt wird. Die Feuerwehren mit
    Ausnahme Bayern, dürfen grundsätzlich keine Maßnahmen zur Verkehrregelung ergreifen.
    Wenngleich dieses "Verbot" mittlerweile in Zeiten von Triblitz/VSA bei den Wehren, wohl
    nur noch auf dem Papier steht.


    Ich stehe da auch gerne als Beobachter zur Verfügung, weil mich der Bereich interessiert. Dann aber bitte per PM, weil da genauere Informationen notwendig sind. Und Simon wäre mit Sicherheit auch dabei, oder? ;)

    Ja, wenn es zeitlich passt.

    Grundsätzlich, eine Überquerung einer Straße hin zu einem Sammelplatz würde ich
    von zwei Faktoren abhängig machen. Zum einen von der Verkehrsbelastung der
    Straße sowie von der Anzahl der Mitarbeiter/ Besucher die zum Sammelplatz sollen.

    Führt einer der beiden Faktoren zum Ausschluss einer Überquerung der Straße,
    würde ich zwei Sammelplätze in verschiedene Richtungen einrichten. Siehe
    Beispielhaft dazu den Anhang zur "bildlichen Darstellung" ;)

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Dateien

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010