Hallo,
ist sowas ein Arbeitsunfall?
http://www.bild.de/news/inland/ko…32084.bild.html
Gruß
Simon Schmeisser
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo,
ist sowas ein Arbeitsunfall?
http://www.bild.de/news/inland/ko…32084.bild.html
Gruß
Simon Schmeisser
ist sowas ein Arbeitsunfall?
Nein, über die BG sind nur Wege von und zur Toilette versichert.
(Anm.: Wege von und zur "Raucherecke" nicht nicht über die BG versichert)
... ich hätte mich nicht mit dem Bissel Schmerzensgeld zufriedengegeben und die letztlich geschädigte Firma (drei Wochen Lohnfortzahlung) - geht die leer aus?
Unabhängig davon wo es passiert ist es kein Arbeitsunfall, sondern ein tätlicher Angriff auf die betroffene Person. Und für den hier vorliegenden Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung ist die Polizei zuständig.
Geschädigter, Versicherung und Arbeitgeber sollten den Verursacher für den entstandenen Schaden zivilrechtlich zur Verantwortung ziehen (dies ist nur meine Meinung
Passiert so etwas im Pausenraum und im WC kommt die Krankenkasse des Betroffenen für die Heilbehandlung auf. Würde so etwas auf der Baustelle bzw. am Arbeitsplatz passieren dürfte die BG für die Kosten aufkommen und anschließend den Veursacher in Regress nehmen (da das Ereignis ja von außen auf den Körper einwirkt). Spontan ist mir allerdings kein Fall bekannt, der sich so ereignet hat, so dass es reine Spekulation ist, dass die BG hier die entstehenden Kosten übernimmt.
Das ist kein Unfall, dass ist Grenzenlose Dummheit des Verursachers
Hier wäre doch "Auge um Auge; Zahn um Zahn" eine ganz nette Möglichkeit...
Na ja, dann wäre der andere ja auch nicht besser...
Hallo,
wie doof muß man sein?
Der Böllerwerfer sollte seinen Kopf ins Klo stecken und abziehen, wobei das beim Dixi nicht so einfach ist.
Ansonsten haben die Kollegen recht: versichert ist der Gang zum Klo, nicht die Sitzung.
Schönes Wochenende.
Hallo,
Danke für die Antworten, war mal interessant zu Wissen wie sowas
gesehen wird.
Ja, dass Schmerzensgeld ist nicht berauschend, wobei ich glaube
bzw. befürchte das der Betroffene generell ein "Opfer" ist.
Wenn ich mir nur mal das Bild in der Berichterstattung anschaue
Gruß
Simon Schmeisser
womit wir dann wieder bei der Beurteilung der psychischen Belastungen im Arbeitsumfeld sind.
die Aussage "auf dem Bau get es generell ruppiger zu" und das gegenüber einem Richter fand ich schon ein echt starkes Stück.
Manche Menschen kommen echt als Beta-Version auf die Welt
Demnächst fange die Kollegen dann noch an, anstatt zu rufen, dem anderen einen Hammer an den Kopf zu werfen, um auf sich aufmerksam zu machen
Gruß
Jens
Nachtrag: erleidet ein Versicherter während einer versicherten Tätigkeit (Arbeits- oder Wegeunfall) Verletzungen durch tätliche Angriffe Dritter (z.B. Böller oder Schlägerei) ist dies ein Arbeitsunfall.
Die BG kommt für alle Kosten auf und nimmt den Verursacher in Regress, sofern er ermittelt werden kann (so die offizielle Auskunft der BG
...die letztlich geschädigte Firma (drei Wochen Lohnfortzahlung) - geht die leer aus?
Nein, diese schickt dem Verursacher eine Rechnung über die Lohnfortzahlung und die für die Ersatzarbeitskraft möglicherweise entstehenden höheren Kosten. Zahlt der Verursacher nicht, erfolgt entsprechend zivilrechtliche Klage.
Nachtrag: erleidet ein Versicherter während einer versicherten Tätigkeit (Arbeits- oder Wegeunfall) Verletzungen durch tätliche Angriffe Dritter (z.B. Böller oder Schlägerei) ist dies ein Arbeitsunfall.
Die BG kommt für alle Kosten auf und nimmt den Verursacher in Regress, sofern er ermittelt werden kann (so die offizielle Auskunft der BG
Richtig - aber eine Toilettensitzung, wie in vorliegendem Fall, ist definitionsgemäß keine "versicherte Tätigkeit" ... daher ist es kein "Arbeitsunfall".
Nein, diese schickt dem Verursacher eine Rechnung über die Lohnfortzahlung und die für die Ersatzarbeitskraft möglicherweise entstehenden höheren Kosten. Zahlt der Verursacher nicht, erfolgt entsprechend zivilrechtliche Klage.
... immer wieder schade, dass so etwas nicht in den Zeitungsartikeln deutlich gemacht wird ...