Gefahrgut

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  • Hallo,

    kennt sich jemand von Euch gut mit dem Thema "Gefahrgut" aus - wir haben zwar eine Gefahrgutbeauftragte, die aber im ständigen Clinch mit ihrem Kollegen liegt, wer von beiden jetzt recht hat. Auf meine Anfragen nach schriftlichen Nachweisen bekomme ich nur ausweichende Antworten.
    Meine konkrete Frage lautet: Wer darf Gefahrgut verpacken+labeln - jeder Mitarbeiter, der eine Unterweisung vom Gefahrgutbeauftragten bekommen hat oder nur ein Mitarbeiter, der an einer Schulung durch eine zertifizierte Person teilgenommen hat+ein Zertifikat darüber besitzt.

    Vielen Dank
    Marlene

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo Marlene,

    um was für gefahrgüter handelt es sich den

    klasse 1
    klasse 2
    oder womöglich klasse 3

    gruß toni

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • Hallo Toni,

    wir versenden hauptsächlich Gefahrgüter der Klasse 2 (z.B. Feuerlöscher, Aerosole u.ä.) und 9 (Lithiumbatterien).
    Wäre schön, wenn Du mir weiterhelfen könntest.

    Gruß Marlene

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Marlene,
    da hast du dir aber ein super Thema ausgesucht.
    Also, nach Kapitel 1.3.2 ADR/RID besteht eine Schulungspflicht für alle "mit Gefahrgut befasste Personen".
    Im §6 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) steht z.B. dass diese durch den Gefahrgutbeauftragten vorgenommen werden kann.

    Aber dies ist wirklich ein schwieriges Thema, denn es kommt auf die Klassifizierung an, auf die Menge die pro Jahr versendet wird usw.

    herbert

  • Hallo,

    das Thema sollte man wirklich sehr ernst nehmen. Das kann nämlich auch teuer werden. Ein MA unserer Fa. wurde zu einem Ordnungsgeld von 900 € verdonnert. Die Polizei hat einen Sprinter auf einem Autobahnrastplatz kontrolliert und dann gleich ca. 30 km zurück auf unseren Hof eskortiert. Die Ladung war nicht ordnungsgemäß gesichert, es fehlten Papiere. Als Versender hat man da auch einen Batzen Pflichten. Und dafür sind Schulungen dann ganz gut. Wir machen das extern, aber auch weil die Ware mit dem Flugzeug weitertransportiert wird. Die IATA hat neben dem Gesetzgeber auch noch einige Forderungen.

    Gruß
    Udo

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  • Hallo,

    ja wir schicken unsere Mitarbeiter auch auf eine externe Schulung, da aber die Servicetechniker sehr oft unterwegs sind (meist im Ausland), haben wir erst ca. die Hälfte von Ihnen an dieser 2-tägigen Schulung teilgenommen. Letztens hat unsere Gefahrgutbeauftragte dann einen Mitarbeiter eine halbe Stunde am Telefon geschult, das kommt mir dann doch nicht ganz ausreichend vor.

    Gruß Marlene

  • Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) hat seine Leitlinie zur "Einstufung umweltgefährdender Stoffe, Lösungen und Gemische (aquatische Umwelt) in den Gefahrgut-Transportvorschriften" überarbeitet.

    Ab 2009 muss bei allen Gefahrgütern das Kriterium „umweltgefährdend (aquatische Umwelt)" für die Klassifizierung berücksichtigt werden. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Gefahrgüter bereits in eine oder mehrere Gefahrgutklassen eingestuft sind.

    Das Kriterium „umweltgefährdend" wird künftig als Zusatzgefahr im Transportrecht zu markieren sein. Dies ist eine der Auswirkungen des Globally Harmonized System (GHS) auf das Gefahrgutrecht.

    Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) hat deshalb seine Leitlinie zur „Einstufung umweltgefährdender Stoffe, Lösungen und Gemische (aquatische Umwelt) in den Gefahrgut-Transportvorschriften" überarbeitet. Die vorliegende Leitlinie soll einen Überblick über die neuen Vorschriften 2009 geben und die Unternehmen bei der Umsetzung unterstützen.

    Für den Transport auf der Straße und Schiene wird der Begriff „umweltgefährdender Stoff (aquatische Umwelt)" aus dem GHS übernommen. Im Seeverkehr kann neben dem neuen der alte Begriff „Marine Pollutant" beibehalten werden

    Die Leitlinie steht auf den Seiten des VCI zum kostenlosen Download bereit: https://sifaboard.de/www.vci.de/leitlinie

  • Hallo Zusammen,

    ich weiss nicht, was daran schwierig ist. Eigentlich müsste eure GG Beauftragte das wissen. Jeder, der verpackt oder labelt muss unterwiesen sein. Dafür gibt es den GG Beauftragten. Der ist eure "zertifizierte Person". Schließlich muss sie alle 5 Jahre bei der IHK antreten und ihre Prüfung wiederholen. Im Grunde ist es egal, was ihr verpackt, nur ändern sich nach Gefahrenklassen die Unterweisungsgrundlagen und die Auflagen an die Behälter oder Zusammenlagerungsverbote. Aber auch hier gilt: die GG Beauftragte fragen!

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

  • Guten Morgen zusammen,
    nur mal kurz - ich muss gleich los.
    Ganz so einfach ist es nicht. - was übrigend überhaupt nicht geht, ist eine Unterweisung per Telefon. (vielleicht habe ich den Wandel im Zeitalter der neuen Medien nur nicht mitbekommen ;) ?)
    Aber im Ernst. Das Gefahrgutrecht kennt außer dem GB "beauftragte Personen und sonstige Beauftragte". Diese unterscheiden sich in der Verantwortung. "sonstige.." benötigen eine Einweisung, "beauftragte Personen" sind Leute, die eigenverantwortlich Aufgaben im Sinne des Gefahrgutrechtes wahrnehmen. Also verpacken, verladen, Klassiefizieren... - Meister, Versandleiter, Produktionsleiter etc. Diese benötigen eine Schulung nach GBV. Der GB hat dafür zusorgen, dass geschult und unterwiesen/ eingewiesen wird - muss dies aber nicht selbst tun - könnte aber. Der GB ist nicht Empfänger für Bußgelder wegen falscher Belabelung, Verpackung, Verladung....(außer er hat seine Überwachungs- und andere Pflichten versäumt). Bußgeldempfänger ist die beauftragte Person (wenn der Unternehmer seiner Kontrollpflicht nachgekommen ist)
    muss jetzt wirklich los...
    wünsche Euch einen schönen und ärgerfreien Tag!
    LG
    Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

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