Betriebsfahrrad, Werksfahrrad, Fahrradfahren auf dem Betriebsgelände

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  • Ich beschäftige mich privat viel mit Fahrrädern. Aus Interesse am Thema "Werksfahrräder" habe ich hier im Forum nach "Fahrrad" gesucht und schon einige Infos zu Betriebsfahrrädern gefunden. Ich habe die Infos gesammelt, sortiert und mit meinem Wissen ergänzt. Es gibt noch viele Lücken, die ich nach und nach füllen möchte. Der erste Wurf – wie gesagt mit Lücken - ist das hier (alle Infos ohne Gewähr!:(

    Betriebsfahrrad, Werksfahrrad, Fahrradfahren
    auf dem Betriebsgelände

    1 Ausgangslagen
    1.1 Private Fahrräder
    · Nicht dienstliche Benutzung (Arbeitsweg; Abstellplatz innerhalb des Geländes bzw. Fahrt
    direkt zum Arbeitsplatz).
    · Dienstliche Benutzung: Fortbewegungsmittel auf
    dem Werksgelände während der Arbeit

    1.2 Vom
    Arbeitgeber bereitgestellte Fahrräder
    · Benutzung auf dem Betriebsgrundstück
    · Als „Dienstfahrrad“ (analog zum „Dienstwagen“)
    inklusive privater Benutzung

    1.3 Private Fahrräder,
    die in Betriebsmittel übergehen.
    · als Spende
    · schleichend durch längere Nutzung ausschließlich
    im Betrieb.

    2 Rechtsgrundlagen

    Betriebssicherheitsverordnung
    (BetrSichV) § 3 Abs. 3 i. V. mit Anhang 2

    Danach hat der Arbeitgeber auf Grund der
    Gefährdungsbeurteilung, der Herstellerinformationen und der vorgesehenen
    Betriebsweise Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sowie die prüfende Person
    festzulegen. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die
    mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst verbunden sind und die am
    Arbeitsplatz durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander oder mit
    Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden (§ 3 Absätze 1 und
    3 BetrSichV). Hier ist insbesondere auf die betriebliche Verkehrswegsituation
    abzustellen.

    Arbeitsstätten-Richtlinie
    ASR 17/1,2 "Verkehrswege":
    Anforderungen an Verkehrswege, die für
    Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeuge benutzt werden.

    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung StVZO § 67: Anforderungen an die
    Verkehrssicherheit. Bei rein innerbetrieblichem Verkehr können einzelne nach
    Verkehrsrecht vorgeschriebene Regeln und Ausrüstungsgegenstände wie
    beispielsweise lichttechnische Einrichtungen entbehrlich sein, wenn z.B. die
    Fahrräder nur tagsüber genutzt werden.


    DIN EN 1078
    "Helme für Radfahrer und für Benutzer von Skateboards und
    Rollschuhen"

    Fahrradhelme sind keine klassische PSA. Für den Schutz der Mitarbeiter sind sie
    sinnvoll. Es besteht keine verkehrsrechtliche Tragepflicht. Daraus können Akzeptanzprobleme entstehen.

    3 Wartung
    Empfehlenswert ist eine regelmäßige Überprüfung, die den verkehrssicheren Zustand feststellt.
    Sinnvoll ist eine betriebliche Regelung bzw. Betriebsanweisung/Betriebsordnung, die
    · die Zustandsüberwachung regelt
    · festlegt, welche Sicherheitausstattung
    erforderlich ist (Mindeststandards).
    · die Zuständigkeiten (wer macht was, wann, wo) benennt.
    · den betrieblichen Ablauf im Pannen- und Reparaturfall beschreibt.

    Ggf. sind betriebsspezifische Sicherheitsregeln mit aufnehmen (Fahren ohne Licht in explosionsgefährdeten Bereichen).

    • Informationen zu Prüffristen finden sich

    - In der Bedienungsanleitung des Fahrrades (Angaben zur Wartung und Pflege und die zulässigen Drehmomente der Schraubbefestigungen)
    · Herstellerangaben: Checkliste für die Überprüfung sowie Angaben für die Zeitabstände, z.B. „ alle 1.000 km bzw. jährlich“.

    4 Technische Daten

    4.1 Information, wieviele Kilogramm zugeladen werden dürfen.
    - Zul. Gesamtgewicht: Leergewicht und zul. Gesamtgewicht
    inkl. Fahrer und Beladung. Quelle: Herstellerangabe, Bedienungsanleitung, Garantiebedingungen.
    - Zuladung der einzelnen Lasteneinrichtungen
    (Gepäckträger)

    4.2 Für die Betriebssicherheit bzw. die Verkehrssicherheit
    notwendige Sicherheitseinrichtungen

    Übersicht: Das verkehrssichere
    Fahrrad (ADFC): http://www.adfc.de/verkehr--recht…che-ausstattung

    4.3 Verschleißteile
    - Reifendruck
    - Reifenprofil (Reifen regelmäßig auf Risse/Beschädigungen
    kontrollieren)

    5 Lastentransporte

    • Zuladungsgrenzen (siehe technische Daten)
    • Ladungssicherung
    • Auswirkungen auf das Fahrverhalten, z.B. durch Beladung über Vorderachse
    • Geeignete Transporteinrichtungen: Fahrradtasche,
      Rucksack, Kisten usw.

    6 Empfehlungen

    • Kennzeichnung der Verkehrswege auf dem Gelände.
    • Strikte Trennung privater Fahrräder und Betriebsfahrräder oder
      Einbeziehung dienstliche genutzter privater Fahrräder in betriebliche
      Regelungen.
    • Klare Benutzungsregeln, z.B.:

    · wer darf welche Räder nutzen
    · wo sind Schlösser und Schlüssel

    7 Spezialfall Elektrofahrräder

    • Elektrofahrräder mit limitierter Tretunterstützung (Pedelec, bis 25 km/h)
    • Unlimitierte Tretunterstüzung bzw. Zweiräder mit Elektroantrieb (E-Bike, bis 45 km/h, mit Versicherungskennzeichen). Fahrerlaubnispflicht,
      Versicherungspflicht, Helmpflicht beachten.


    8 Individuelle Ergänzungen/Themengebiete

    • Spritzschutzkleidung/Regenschutzkleidung
    • Winterkleidung/Regenschutzkleidung
    • Überschuhe, Schutzbrille, Handschuhe,
      Kälteschutz fürs Gesicht
    • Einheitliches Erscheinungsbild (Corporate
      Design, Corporate Identity)
    • Dienbstahlsicherheit
    • Fahrsicherheitstraining
    • Pannenhilfe-Austattung (Werkzeugtasche)
    • Pannenhilfe-Kurs
    • Am Fahrrad befindlicher allgemein genutzter
      Fahrradhelm (z.B. in einem Lenkerkorb aufbewahrt)
    • Vollgummibereifung
    • Winterreifen/Spikes
    • Einbeziehung des Betriebsrats
    • Externe Dienstleister für Wartung und Reparaturen

    Ich glaube da ist ein Flecı̸̸̸̸̸̸̸̸̸̸̸̸̸̸̸̸̸̸̨̨̨̨̨̨k auf deinem Monitor …

    Einmal editiert, zuletzt von Stefan FR (9. Januar 2013 um 10:41)

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  • oh Mist, das Layout hat es zersemmelt (von Word reinkopiert). Na ja, die Infos stehen ja trotzdem da...

    Eine erste Ergänzung ist mir schon eingefallen:

    • Information an die Benutzer der Fahrräder mit dem Ablauf bei einem Unfall/Sturz. (z.B. außerordentliche Technische Prüfung des Rades im Anschluß)
    • Transportbeschränkungen z.B. für Chemikalien
    • Transportbeschränkungen z.B. im Winter (Eisglätte)

    Ich glaube da ist ein Flecı̸̸̸̸̸̸̸̸̸̸̸̸̸̸̸̸̸̸̨̨̨̨̨̨k auf deinem Monitor …

  • Hallo,

    Dienstfahrräder sind mir persönlich vor allem aus dem Bereich der
    betrieblichen Feuerwehr bekannt. Sowas in der Richtung:
    http://www.spassfieber.de/funpics/feuerwehr-fahrrad.jpg

    Zum Beispiel für den B- Posten.
    Fahrradhelm oder Anweisungen, sind mir aber nicht bekannt.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Hallo Safety-Officer!

    Schöne Fahrräder. die stehen überhaupt nicht in Konkurenz zu den anderen Aussagen.
    Mich würde interessieren ob es tatsächlich neben den blauen Lampen auch ein akustisches Signal gibt?
    Weiter schlage ich einen Handschutz vor. Vermutlich sollen die Räder ja dort benutzt werden, wo es zu schmal ist für andere Fahrzeuge?

    Grüße
    Flügelschraube

  • Die mir bekannten Räder dieser Art verfügen auch über ein akustisches Signal.
    Eingesetzt werden die Räder in erster Linie bei weitläufigen Volksfesten, bei Wanderveranstaltungen oder auch an Baggerseen.
    Es gibt mittlerweile eine ganze Anzahl an "Fahrradstaffeln" - auch z.B. in London als offizielle Staffel des Rettungsdienstes.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Es gibt sicherlich viele Einsatzräder ... :)

    Weitaus spannender ist die Frage, wie angesichts der steigenden Kosten für Kraftstoff und dem technischen Fortschritt gerade bei Pedelec, Segway und Co. die Entwicklung hinsichtlich des betrieblichen Einsatzes derartiger Fortbewegungsmittel aussehen wird.
    In Großstädten gibt es mittlerweile Pflegedienste, deren Personal mit Pedelecs unterwegs ist. Paket- und Briefdienste steigen in Innenstädten auf Lastenfahrräder mit Elektrounterstützung um; mir wurde sogar von Handwerkern berichtet, die in Innenstädten den Service mit einem Lastenfahrrad erledigen.

    Ich denke, da kommen auf uns noch interessante Zeiten und Herausforderungen zu.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • Ich komme bei der Recherche auf immer neue Themenfelder. Ich habe die Übersicht deshalb deutlich ergänzt. Mit vielen Links und neuen Denkanstößen, was alles berücksichtigt werden könnte. Beispiele:

    • den Vortrag „Sicher Radfahren" des ADFC kann man zu Schulungszwecken einsetzen.
    • Ladungssicherheit (Fahrradspanner, Spanngurte, Körbe usw.)
    • Aufladen von Akkus (Pedelecs, E-Bikes).

    Vieles ist nur erwähnt, nicht ausgearbeitet (kann ja noch kommen). Diesmal kommt der Text als Word-Dokument. So kann ihn jeder selbst verändern/erweitern.

  • Für das Fahrradfahren besteht keine Führerscheinpflicht. Es kann passieren, dass ein Mitarbeiter ein Fahrrad benutzen soll, der keinen Führerschein besitzt und nur Freizeiterfahrung mit dem Fahrrad hat. Soll ihn der Arbeitgeber nun unterweisen für die Teilnahme am Straßenverkehr?

    Ich habe eine Seite mit wertvollen Links gefunden. Wertvoll, weil kompakt dargestellt:

    Die wichtigsten Verkehrsregeln für Fahrradfahrer: http://www.karlsruhe.de/b3/verkehr/radverkehr/stvo.de
    Verkehrszeichen für Fahrradfahrer: http://www.karlsruhe.de/b3/verkehr/rad…verkehrszeichen

    Extra:
    Ein guter Helm zeichnet sich durch folgende Merkmale aus: http://www.karlsruhe.de/b3/verkehr/radverkehr/stvo/helm

    Ich werde diese Infos im nächsten Update meines Dokuments auch mit aufnehmen. ich sammle aber erst noch eine Weile.

    Ich glaube da ist ein Flecı̸̸̸̸̸̸̸̸̸̸̸̸̸̸̸̸̸̸̨̨̨̨̨̨k auf deinem Monitor …

  • Es kann passieren, dass ein Mitarbeiter ein Fahrrad benutzen soll, der keinen Führerschein besitzt und nur Freizeiterfahrung mit dem Fahrrad hat. Soll ihn der Arbeitgeber nun unterweisen für die Teilnahme am Straßenverkehr?

    Eine spannende Frage.
    Hier sind wir, denke ich, wieder an dem Punkt, das eine Unterweisung individuell auf die Kenntnisse und Fertigkeiten des einzelnen Mitarbeiters angepasst sein sollte.

    ich sammle aber erst noch eine Weile.

    Für die Sammlung:
    Hosenschutz (Klettband oder Spange) besser geschlossenes Kettenschutzblech , ggf. Speichenschutz am Hinterrad (falls Damen im Rock unterwegs sind).
    Beim Thema Ladungssicherung (Spanngurte, Fahrradspanner) würde ich auf die üblichen Gummispanner aufgrund der Verletzungsgefahr verzichten, lieber "ordentliche" Klemmschlossgurte oder ein passendes Netz mit Gummizug einsetzen. Das Fahrrad muss für die zu bewältigende Transportaufgabe geeignet sein (Tasche(n), sicher befestigter Korb, ggf. Lastenfahrrad). Auch sollte je nach zu bewältigender Aufgabe die Sicherung der Ladung vor unbefugtem Zugriff ein Thema sein.
    Alternativ zu den gelben Speichenreflektoren können auch weiße Speichenstrips eingesetzt werden.
    Thema "Segway": Fahrtraining für Anfänger.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Wie ihr vielleicht an meinem Elan merkt, ist das Thema Fahrrad mein Steckenpferd. Ich habe gestern abend die Inhalte nochmal deutlich ergänzt. Zum Beispiel um Gefährdungsarten und-beispiele, die mir so eingefallen sind. Oder Umweltschutz/Entsorgung (eher ein Randthema, aber je nach Flottengröße doch evtl. relevant). Und viele Details, die man mal prüfen und ggf. abhaken kann, weil sie im eigenen Haus nicht zutreffen. Danke, Safety-Officer, für die Ergänzungen zum letzten Stand. Die habe ich auch eingebaut. Jetzt sind wir schon bei 10 Seiten.

    Ich ein Inhaltsverzeichnis erstellt und – noch viel besser – viele Infos in Checklistenform gebracht.

    Diesmal gibt es das Paket als Word und als PDF.

    Grüße
    Stefan

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  • hier noch zwei wertvolle Links, weil man viele Informationen/Inhalte/Formulierungen für eigene Dokumente übernehmen kann:

    Publikation der DGUV:
    Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - Zustellen von Sendungen - BGI/GUV-I 8637 Dezember 2008
    Handlungshilfe für Führungskräfte in Betrieben mit Kurier-, Express- und Postdienstleistungen
    http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-8637.pdf

    Beispiel für eine Bedienungsanleitung (Firma Diamant):
    http://www.diamantrad.com/fileadmin/down…_print_0403.pdf

    Ich glaube da ist ein Flecı̸̸̸̸̸̸̸̸̸̸̸̸̸̸̸̸̸̸̨̨̨̨̨̨k auf deinem Monitor …

  • Alternativ zu den gelben Speichenreflektoren können auch weiße Speichenstrips eingesetzt werden.


    ...oder Reifen mit einem seitlich umlaufenden weiß refelktierenden Streifen, natürlich beidseitig (hab ich auf meinem bike).

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • ich habe nochmal nachgelegt: z.B. um weitere betriebliche Gefahrensituationen, Unfallbeispiele und einige Links (z.B. zum Reparaturablauf mit externem Dienstleister).

    Wieder als PDF und WORD.

    Ich glaube, jetzt bin ich durch ...

    Und zuletzt ein Foto eines speziellen Fahrrads für die Entnahme von Kleinmengen aus einem Hochregallager. Da kommt bei der Gefährdungsbeurteilung dann noch die Höhensicherung dazu. *schmunzel*

    Grüße
    Stefan

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  • Was mir an diesen ganzen Auflistungen fehlt, ist die Möglichkeit, dass es Arbeitnehmer gibt die aus gesundheitlichen Gründen nicht geeignet sind ein Fahrrad zu verwenden. Hierzu gehören z.B. Personen mit Problemen im Gleichgewichtssinn und Reaktionsvermögen. Dies kann aufgrund einer Erkrankung sein, aber auch wegen der Einnahme bestimmter Medikamente.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich muss das Thema nochmal hervorkramen.
    Zuallererst danke für die gute Zusammenfassung!

    Bei uns wurden ebenfalls Betriebsräder angeschafft und es werden lebhafte Diskussionen bezüglich der Tragepflicht eines Fahrradhelms geführt. Bei meinen Recherchen bin ich hierauf gestoßen. Ist zwar nicht unsere BG, aber als Anhaltspunkt immer gut. Nach deren Ermessen gibt es demnach keinen Spielraum, ob Helm oder nicht.

    Da sich unsere MA auch im öffentlichen Straßenverkehr bewegen, denke ich sowieso, dass man um eine Helmpflicht nicht herumkommt.

    Was mich allerdings stutzig macht ist, dass auch die Briefträger mit Fahrrad noch keinen Helm tragen...