Darf ausgebildete FASI Masch BG & zusätzlich SiGeKo als externe FaSi zugehörige Mitgliedsbetriebe der Bau BG beraten.

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  • Hallo zusammen,
    ich bin seit drei Jahren selbstständig in verschiedensten Branchen als FaSi tätig.
    Ich habe auch bei einigen BG'en die Präsenzphase V abgeschlossen.
    Nun zu meiner Frage an die Fachleute.
    Darf ich als ausgebildete FASI Masch BG & zusätzlich qualifizierter SiGeKo als externe FaSi zugehörige Mitgliedsbetriebe der Bau BG beraten?

    Falls Ihr etwas dazu sagen könntet würde ich mich sehr feuen.

    LG,
    Hacke

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  • Hallo Hacke,

    ich denke die Frage kann dir hier keiner verbindlich beantworten.

    Wende dich doch direkt an die zuständige Stelle der entsprechenden BG. Hier würde ich mir den entsprechenden TAB nennen lassen und mit dem das Ganze direkt besprechen.

    Meine Erfahrung: Ein Kaffee mit einem persönlichen Gespräch öffnet viele Türen und bringt zumindest wertvolle Hinweise.


    Viel Erfolg.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Eben,...ich wüsste auch nicht wo das steht, dass man für Mitgliedsbetriebe anderer BGen auch die entsprechende Präsenzphase abgeschlossen haben muss.
    Das man sich das branchenspezifische in irgendeiner Art natürlich aneignen sollte, steht natürlich außer Frage.

    Schönes Wochenende

  • Meine Erfahrung ist, dass Du Dich mal mit der Präventionsabteilung der BG in Verbindung setzen solltest, ob die Dich in ihre Liste als SiFa für die BG Bau mit aufnehmen. I. d. R. brauchst Du da eine BG-Nr. des zu betreuenden Betriebes und musst denen Deine Nachweise zukommen lassen. Wenn die Bedenken haben, werden sie es Dir schon sagen. Hab ich bei anderen BGn auch so gemacht.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • This! Wichtig: Lass es Dir schriftlich geben.

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Hallo,

    also stehen tut es in der DGUV Vorschrift 2 (der Bau BG) unter §4 "Sicherheitstechnische Fachkunde":

    (7) Bei einem Wechsel einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, die die Ausbildungsstufe III (Bereichsbezogene Ausbildung) entsprechend den Festlegungen eines anderen Unfallversicherungsträgers absolviert hat, in eine andere Branche, hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit die erforderlichen bereichsbezogenen Kenntnisse durch Fortbildung erwirbt. Der Unfallversicherungsträger entscheidet über den erforderlichen Umfang an Fortbildung unter Berücksichtigung der Inhalte seiner Ausbildungsstufe III.

    Rückfrage bei der Bau BG ist somit unumgänglich.

    ---

    „Willst du, dass einer in der Gefahr nicht zittert, dann trainiere ihn vor der Gefahr.“


    Lucius Annaeus Seneca (4 v.Chr. – 65 n.Chr.), röm. Philosoph u. Dichter

  • Hallo
    relativ einfach zu beantworten:
    Natürlich müssen die branchenspezifische Kenntnisse der jeweiligen BG vorliegen.
    Die Bau BG hat eine Besonderheit, dass deren Ausbildung vielerlei anerkannt wird - umgekehrt aber eher nicht.

    Wer einen Betrieb beraten möchte muss den entsprechenden Nachweis führen, insbesondere Betriebe des Forstes / Landwirtschaft / Bergbau / Schifffahrt und auch Bau.
    Da hier ein wirklich "brachenspezifischer" Teil vermittelt wird. Wer denn glaubt nach seiner Fasi-Ausbildung "alle" Betriebe betreuen zu können, der irrt ........
    Wer also mit einer (Metall-) Fasi Ausbildung die Betreuung von Betrieben aus dem Bauhaupt-, Baunebengewerbe der BG Bau anbietet ohne den brachenspezifischen eil absolviert zu haben - täuscht etwas.

    Also grundsätzlich sollten die Qualifikationsnachweise an die Präventionsabteilung der entsprechenden BG gesendet werden und dann wird die Anfrage auch beantwortet.
    Die SiGeKo-Ausbildung hat hier keinerlei Bedeutung. SiGeKo ist Bauherrensache und wird in der BaustellV geregelt - einen Bezug zum ASiG bzw. DGUV-VS 2 gibt es hier nicht.

    Schönes Wochenende
    J.J.M

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Hallo zusammen,
    Danke für die vielen Info's.
    Soviel ich weiß kann man jeden Betrieb betreuen sobald eine Ausbildung zur FaSi begonnen wurde und
    die BG'en haben auch nichts dagegen wenn man eine Ausbildung einer anderen BG hat, ich muss nur
    kurzfristig die Präsenzphase V der neuen BG abschließen.
    Das wäre auch kein Problem, nur die Seminare sind schon ausgebucht.
    Es gibt auch noch die Möglichkeit FaSiKo zu werden, aber auch da weiß ich nicht genau ob ich den Abschluß der BauBG brauche.
    FaSiKo soll sogar noch höher eingestuft sein als nur FaSi.
    Aber egal, das beste ist, ich spreche mit der zuständigen BauBG die helfen mir bestimmt schon weiter.
    Ansonsten bleibt nur noch die Möglichkeit meinen Kooperationspartner den Kunden vorab betreuen zu lassen, denn der hat die Ausbildung nach den alten Vorraussetzungen.
    Und das geht ja immer.

    Einerseits finde ich es gut die Ausbildung durch die jetzige Art nicht mehr so einfach zu verschenken, aber andererseits nervt es total für jede BG die Phase V abzuschließen.

    Was passiert den durch die ganzen Fusionen der BG'en. Ich habe die Ausbildung noch bei der MMBG gemacht. Heute ist das die BGHM. Nur mal so gefragt, bin den jetzt auch automatisch für die ehemals HolzBG Mitgliedsbetriebe betreuungsberechtigt?

    Gute Frage oder.

    Gruß,
    Hacke

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  • Was passiert den durch die ganzen Fusionen der BG'en. Ich habe die Ausbildung noch bei der MMBG gemacht. Heute ist das die BGHM. Nur mal so gefragt, bin den jetzt auch automatisch für die ehemals HolzBG Mitgliedsbetriebe betreuungsberechtigt?


    Wie der geschätzte Kollege AL_MTSA (ich hoffe, er ist mir nicht mehr böse, wegen meines schlechten Tages und Konversation bei der Brandschutztür :S ) schon geschildert hat. Ich hatte es auch angesprochen. Mit der Präventionsabteilung der zuständigen BG in Verbindung setzen. Wir könnten hier nur vermuten ...
    Ich habe einen "großen" Lehrgang bei einem externen Träger gemacht. Ich hab die Zulassung zu allen BGn und brauch mich dort nur, bei der Betreuung eines entsprechenden Betriebes nur eintragen lassen. Aber da gibts auch Ausschlüsse. Ich habe die Zulassung zur BG HM aber nur Metall, nicht Holz. Den Teil müsste ich dann entsprechend nachholen, wie auch schon geschildert. Die BG Bau macht da auch nochmal Unterschiede. Also. Kontaktaufnahme mit der BG.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

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  • @ Globetrotter
    .... böse? Ich kann mich nicht daran erinnern :)
    Der Beitrag ist korrekt, insbesondere die `kleineren` BG ein wie Branche Holz, Forst oder Landwirtschaft bestehen oftmals auf die Branchenwoche- so habe ich es selbst erlebt, dass eine junge TAP `in wollte, dass ich die Branchenwoche Forst mache, da ich 40 Versicherte (von 2.700) bei dieser BG habe.
    Naja ich habe dem Mädel versprochen dieses sobald ich Zeit habe zu erledigen und das noch vor meinem 60-sten....... :)
    Schönes WE
    J.J.M

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),


  • Naja ich habe dem Mädel versprochen dieses sobald ich Zeit habe zu erledigen und das noch vor meinem 60-sten....... :)

    Ähh.., ja etwas schwierig mit der Antwort umzugehen.
    Ich hab noch gelernt, dass es ein Fräulein gibt. Nun werde ich angefeindet, wenn ich mich verspreche. Eine noch so junge Dame ist eine Frau!
    Ein Mädel ist sicher nur im Freundeskeis als solches zu bezeichnen. Obwohl ich meine, dass es eine freundliche, aufmerksame Bezeichnung ist. Die Zeit bestimmt, wie wir uns zu verhalten und auszudrücken haben. Tun wir es nicht, gehören wir nicht in die Zeit.
    Was mir nicht gefällt, ist der Eindruck, den Du vermittelst, dass es in Deinem Ermessen liegt, wann Du Dich auf das neue Branchenrisiko eingewöhnst.

  • Flügelschraube
    "Was mir nicht gefällt, ist der Eindruck, den Du vermittelst, dass es in Deinem Ermessen liegt, wann Du Dich auf das neue Branchenrisiko eingewöhnst"
    schade dass es Ihnen nicht gefällt.

    Die Exkursion zu weiblichen Anredeformen fand ich interessant und etwas amüsant - aber das ist es auch schon.......
    Einen schönen Sonntag wünsche ich
    mfG
    J.J.M

    Gruß
    AL_MTSA

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    Ernst Gniza (1910 – 2007),

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  • ...Soviel ich weiß kann man jeden Betrieb betreuen sobald eine Ausbildung zur FaSi begonnen wurde...


    Nein, die Ausbildung muss auch beendet sein. Den eigenen Betrieb kann man mit Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde (z.B. Regierungspräsidum) auch bereits früher betreuen.

    ...die BG'en haben auch nichts dagegen wenn man eine Ausbildung einer anderen BG hat, ich muss nur kurzfristig die Präsenzphase V der neuen BG abschließen.
    Das wäre auch kein Problem, nur die Seminare sind schon ausgebucht.


    Leider immer wieder das gleiche Problem. Deswegen der Tipp von Waldmann bei der zuständigen BG anzurufen.

    ...Es gibt auch noch die Möglichkeit FaSiKo zu werden, aber auch da weiß ich nicht genau ob ich den Abschluß der BauBG brauche.
    FaSiKo soll sogar noch höher eingestuft sein als nur FaSi.


    FaSiKo ist nur ein Kunstwort. Ist nichts anderes als eine FaSi und ein SiGeKo in einer Person. FaSi und SiGeKo sind zwei unterschiedliche Grundlagen des Tätigwerdens, keine Höherstufung. Aber natürlich gut, wenn man dem Kunden beides anbieten kann ;)

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