Die Arbeitsstättenverordnung ist ja im November unter Anderen um die ASR A2.1"Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen,
Betreten von Gefahrenbereichen" bereichert worden. Unter Punkt 4.1 Abs. 4 wird sehr präzise (IMHO zu recht) festgestellt: "Eine Gefährdung durch Absturz liegt bei einer Absturzhöhe von mehr als 1,0 m vor.". Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen konnte ich nicht finden!
Aus meiner Sicht sind nun sämtliche Sonderregelungen auf dem Bau wie "Mauern über Hand bis 5,00 m", Arbeiten auf Dächern 3 m, Arbeitsplätze und Verkehrswege 2,00m etc." obsolet. Ist nun für die Baubranche ein neues Zeitalter eingeläutet worden? Ich kann es kaum glauben, sollte vom Regelungsgeber tatsächlich mal einen Fortschritt im Arbeitsschutz ausgehen? Wie schätzt Ihr die Situation ein?
kuddel