Mir ist zu einer festgelegten Überziehungsfrist nichts bekannt. Bei Kontrollen lasse ich Geräte im Folgemonat der fälligen Prüfung gegebenenfalls noch nutzen und vermerke es nur. >1 Monat drüber lasse ich ausser Betrieb setzen.
Waldmann Meine Bemerkung, das ich die Diskussion gut finde war übrigens nicht ironisch gemeint, falls das so rüber gekommen sein sollte