Hilfe wann müssen elek. ortsveränderliche Geräte geprüft werden

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  • Mir ist zu einer festgelegten Überziehungsfrist nichts bekannt. Bei Kontrollen lasse ich Geräte im Folgemonat der fälligen Prüfung gegebenenfalls noch nutzen und vermerke es nur. >1 Monat drüber lasse ich ausser Betrieb setzen.

    Waldmann Meine Bemerkung, das ich die Diskussion gut finde war übrigens nicht ironisch gemeint, falls das so rüber gekommen sein sollte ;)

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Thema Überziehungsfristen. Mir sind da auch keine Festen bekannt. Die Prüfintervalle können nur aufgrund von positiven sowie negativen Prüfergebnissen verändert werden. Also eher geht ja immer aber nach hinten raus .... ? Und bei vier Monaten wird es bei elektr. Geräten/ Maschinen auf Baustellen schon schwierig. Die werden i. d. R. alle drei Monate geprüft ;) Ich sehe es, wie bei der HU von Kfz. Da gabs ja auch mal ne gewisse Toleranzzeit nach hinten. Die gibts auch net mehr ;)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Moin,

    Überziehung? HmmmH, nichts bekannt.

    Wixhtig ist doch eine regelmäßige Prüfung, ob jetzt nach 12 Monaten oder eben 4 Wochen kürzer oder länger. Es sollte eben gemacht werden. Der Gedanke der dahinter steckt ist wichtig. Der Unternehmer (=Verantwortlicher) muß sich eben fragen, ob er das will. Falls nicht, bringt doch auch eine Überziehung von einigen Monaten nichts. Die Totalverweigerer müssen endlich in die Birne kriegen, dass sie in der Verantwortung stehen und fertig.

    Vielleicht sieht es auf Baustellen auch anders aus. Hier tauchen evtl. Problemchen mit elektrischen Geräten in rauer Umgebung viel schneller auf. Ergo sind die Prüfintervalle kürzer.

    Jeder sollte sich vor Augen halten, dass eine Prüfung kein Ärgernis ist, sondern eine Hilfe. Ich wünsche keinem einen elektrischen Schlag. 1000x geht es gut und 1001?

    In diesem Sinne, munter bleiben.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Um im Brandfall, verursacht durch ein Privatgerät, versicherungstechnisch sauber zu sein, sollte neben dem Prüfsiegel auch an eine "Erkennungsmarke" desBesitzverhältnisses gedacht werden.

    DANKE, das Du mich darauf gebracht hast, "man wird alt wie ne Kuh und lernt immer noch dazu" (8-). Die Dinger müssen erkennbar sein, die nach einem (ich wills ja nicht hoffen... ) Brand eine Zuordnung des Gerätes ermöglichen. Da die Privatgerätebenutzer dies aber bestimmt nicht mitmachen, wäre es gut alle betrieblichen ortsveränderlichen Geräte "feuerfest" zu kennzeichnen.


    Jetzt die Frage ?( , wie geht das???

    ... kuck hin was de machst! --> Obacht geben - länger leben!

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  • DANKE, das Du mich darauf gebracht hast, "man wird alt wie ne Kuh und lernt immer noch dazu" (8-). Die Dinger müssen erkennbar sein, die nach einem (ich wills ja nicht hoffen... ) Brand eine Zuordnung des Gerätes ermöglichen. Da die Privatgerätebenutzer dies aber bestimmt nicht mitmachen, wäre es gut alle betrieblichen ortsveränderlichen Geräte "feuerfest" zu kennzeichnen.


    Jetzt die Frage ?( , wie geht das???

    Hallo!
    Deine Frage ist ja wohl eher als Provokation aufzufassen?
    Neben dem Prüfsiegel heißt ja wohl, in der dazugehörigen Dokumentation. Der Aufkleber ist ja stets nur ein Vor-Ort-Nachweis. Zu den Prüfplaketten gehört immer eine Dokumentation. Diese verbrennt natürlich nicht automatisch, wenn das Gerät verbrennt. Eine Prüfplakette ist natürlich kein Siegel.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Hallo!
    Deine Frage ist ja wohl eher als Provokation aufzufassen?
    Neben dem Prüfsiegel heißt ja wohl, in der dazugehörigen Dokumentation. Der Aufkleber ist ja stets nur ein Vor-Ort-Nachweis. Zu den Prüfplaketten gehört immer eine Dokumentation. Diese verbrennt natürlich nicht automatisch, wenn das Gerät verbrennt. Eine Prüfplakette ist natürlich kein Siegel.

    Grüße
    Flügelschraube


    Guten Morgen,

    Hinweise zur Unterstützung werden immer wieder gerne gegeben.

    Im Brandfall ist es häufig so, dass Beweise/Nachweise der Herkunft vor Ort ggf. vernichtet werden, daher sollte eine Möglichkeit der Nachvollziehbarkeit gegeben sein. Hier ist die Dokumentation zu nennen, wie Flügelschraube bereits anmerkte. Aber auch die Dokumentation wird manchmal den Fall nicht lösen. Feuer ist unerbittlich.

    Mit Transparenz der Verantwortlichkeit wird zumindest auch der Besitzer des Gerätes sensibilisiert auf den sicheren Zustand "SEINES" Gerätes zu achten. Jeder der sich verantwortlich fühlt trägt zur allgemeinen Sicherheit im Betrieb bei.

    MfG

    Jürgen

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt die Frage , wie geht das???

    ... kleine blechplaketten mit schlagzahlen und/oder schlagbuchstaben mit einmaligen kennzeichnungen versehen und das ganze mit schlüsselring am anschlusskabel befestigen. So lässt sich in den allermeisten fällen nach einem brand noch erkennen, welches gerät man in dem brandschutt vor sich hat.


    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

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