Hallo,
es ist eine nicht enden wollende Diskussion: welche Anforderungen müssen Schuhe für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeheimen erfüllen?
Die BGW empfiehlt "geschlossene Schuhe", also vorne und hinten geschlossen (Fersenriemen reicht nicht aus!). Die Mitarbeiter würden aber lieber halboffene Schuhe (z. B. Sandalen oder Clogs) tragen, da in geschlossenen Schuhen, insbesondere in der warmen Jahreszeit, die Füße schwitzen.
Die Gefährdungsbeurteilung ergibt eigentlich immer Gefahren durch Sturz- und Stolperunfälle (u. a. auch durch ungeeignetes Schuhwerk), Verletzungsgefahr durch Schieben von Betten, Essenswagen, Liftern, usw...
Der Arbeitgeber will natürlich, dass sich die Mitarbeiter die "richtigen" Schuhe selber kaufen.
Das ist meines Erachtens ein Ritt auf der Rasierklinge. Einerseits müsste der Arbeitgeber bei den o. g. Gefährdungen PSA zur Verfügung stellen, anderseits sind die Mitarbeitern Gefährdungen durch Klemmen oder Quetschen der Füße ja nur selten ausgesetzt und haben auch nach § 15 ArbSchG eine Mitwirkungspflicht im Arbeitsschutz.
Was meint ihr zu diesem Thema und wie wird das bei euch gehandhabt?