Hallo zusammen,
bei einem Rundgang auf dem Betriebsgelände ist mir ein 2000l Dieseltank aufgefallen, der als Tankstelle für den Fuhrpark dient. Da es sich um einen einfachen Polyester-Tank handelt, welcher weder über eine Überfüllsicherung verfügt, noch eine Auffangvorrichtung wie beispielsweise eine Wanne enthält, ist es mir klar, dass der Tank nicht so aufgestellt und betrieben werden darf. Zudem er neben einer Böschung steht, an der ein kleiner Bach vorbeifließt.
Meine Frage ist, wo ich Vorschriften bzw. Gesetze ausser dem WHG diesbezüglich finde?