Dieseltankanlage auf dem Betriebsgelände

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  • Hallo zusammen,

    bei einem Rundgang auf dem Betriebsgelände ist mir ein 2000l Dieseltank aufgefallen, der als Tankstelle für den Fuhrpark dient. Da es sich um einen einfachen Polyester-Tank handelt, welcher weder über eine Überfüllsicherung verfügt, noch eine Auffangvorrichtung wie beispielsweise eine Wanne enthält, ist es mir klar, dass der Tank nicht so aufgestellt und betrieben werden darf. Zudem er neben einer Böschung steht, an der ein kleiner Bach vorbeifließt.

    Meine Frage ist, wo ich Vorschriften bzw. Gesetze ausser dem WHG diesbezüglich finde?

    Gruß Martin

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  • Hi Martin,

    Diesel hat ja eine WGK (3 oder?). Dann kannst du auf jeden Fall einmal in der VAWS nachschauen. Da werd sicherlich auch sehr konkrete Vorgaben gemacht.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Es dürfte sich um eine so genannte "Eigenverbrauchstankstelle" (EVT) handeln. Dabei gelten natürlich entsprechende Vorschriften für die Errichtung und den Betrieb.
    Ansprechpartner ist in der Regel die Untere Naturschutz - bzw. Wasserschutzbehörde.
    Erste Hinweise finden sich in den Unterlagen der LSV: -> klick
    In Bayern bietet die Landesanstalt für Landwirtschaft entsprechende Merkblätter an -> klick

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Hi Martin,

    Diesel hat ja eine WGK (3 oder?). Dann kannst du auf jeden Fall einmal in der VAWS nachschauen. Da werd sicherlich auch sehr konkrete Vorgaben gemacht.

    Diesel hat WGK2 aber danke für den Tipp mit der VAWS

    Es dürfte sich um eine so genannte "Eigenverbrauchstankstelle" (EVT) handeln. Dabei gelten natürlich entsprechende Vorschriften für die Errichtung und den Betrieb.
    Ansprechpartner ist in der Regel die Untere Naturschutz - bzw. Wasserschutzbehörde.
    Erste Hinweise finden sich in den Unterlagen der LSV: -> klick
    In Bayern bietet die Landesanstalt für Landwirtschaft entsprechende Merkblätter an -> klick

    Danke für den Tipp :thumbup:

    Gruß Martin

  • Einwandige Tankausführung ohne Auffangwanne, dürfte schon ein Verstoß gegen die VAwS sein. Eine Flüssigkeitsdichte Fläche sollte um den Tank auch existieren und bei Bodenabläufen ist dann noch einiges zu beachten. Die TRGS 510 liefert auch noch einige Hinweise.
    Noch ist Diesel nicht als entzündlich eingestuft, aber mit CLP ist es dann in Kategorie 3, was sich in Zukunft wohl auch auf die Betriebssicherheitsverordnung durchschlagen wird. Es ist dann davon auszugehen, dass entsprechende Explosionsschutzmaßnahmen zu ergreifen sind. Möglicherweise wird es hier eine Ausnahmeregelung geben. TRGS 751 gibt schon mal einiges dazu her.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo Martin,

    entsprechende Eigenverbrauchstankstellen mit allem was dazugehört gibt es im einschlägigen Fachhandel für rund 3.000 Euronen. Das sind die berühmten Peanuts im Vergleich zu den Kosten, die im Falle einer Leckage auf den Betrieb zukommen würden. Ob eine Umwelthaftpflichtversicherung dafür einsteht ist fraglich, sofern auch nur der Verdacht von Fahrlässigkeit besteht.

    Gruß

    Andreas

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."

    (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • Tach. Ich kann dem Lars nur zustimmen. Wir haben solche Dinger hier auf der Baustelle auch im Einsatz.
    Das sind aber mobile Geräte. Heißt wiederum, dass es diese Teile nur bis <1000 Liter Füllvolumen gibt (Kleinmengenregelung).
    Die sind aber voll ok. Je nachdem wieviel Ihr benötigt, sind diese Teile voll ok. Bekommst Du komplett mit Pumpe, Beleuchtung etc und kosten auch net viel.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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  • Hallo!

    Ich ab auf meinem ersten Rundgang einen 40 000 l Dieseltank gesehen. Angeblich alles in Ordnung.
    Der doppelwandige Tank steht oberirdisch an einer Bedarfswerkstatt.

    Mein Problem:
    - Der Tank steht vor einem festen Gebäude
    - Es gibt kein Behältnis, welches den kompletten Tankinhalt auffangen würde
    - Die Abschottung gegenüber der Umwelt besteht in der Längsachse aus festem Maschengewebe, in der Querrichtug aus einem 0,5 mm Aluschirm.

    Ich sehe nun die Gefahr, dass ein Fahrzeug durch die mechanischen Barrieren hindurch den Tank leck schlagen könnte. Ein 40-tonner bringt ja schon einiges an Bewegungsenergie mit sich.

    Was ratet ihr?

  • Hallo Flügelschraube,

    das der Tank keine Auffangwanne hat ist ok, wenn er doppelwandig ist. Wenn Du die Gefahr einer Anfahrt siehst, empfiel einen entsprechenden Anfahrschutz.
    Schau Dir mal diese Unterlagen an, da bekommst Du einige Infos zur Dimensionierung.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl