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  • Hallo Peter,
    die Elektrofachkraft muss sich nicht regelmässig weiterbilden, sie sollte es aber damit sie immer am Puls der Zeit bleibt.

    Ob man dafür zwei Jahre festschreiben sollte kann ich nicht sagen, ich würde es von der Aufgabe abhängig machen.

    Gruß

    Harald

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."

    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

  • Hallo Peter,

    die Elektrofachkraft sollte im Berufsleben stehen. Ein Elektriker im Rentenalter, der 40 Jahre als Tischler gearbeitet hat ist KEINE Elektrofachkraft mehr. Ein Elektriker, der auf einer Insel arbeitet und keinerlei Kontakt und Austausch zu Kollegen hat, ist das in meinen Augen auch nicht mehr. Also als Minimum, wenn das nicht gegeben ist, eine jährliche Unterweisung, als absolutes Minimum!!!

    Schaue hierzu in die BGI 548, dort steht das Grundlegende drin.

    BGV A3 Prüfungen für ortsfeste und bewegliche Geräte erfordern eine gewisse Fachkenntnis. Hier muß der Prüfer wissen welche Schutzklasse vorhanden ist. Hat das Gerät vielleicht keinen Schutzleiter? Wie und womit ist zu prüfen? Welche Meßgeräte? Welche Normung? Grenzfälle?
    Also grundsätzlich darf er, er sollte jedoch wissen, was er macht, denn letzendlich spielt der Prüfer mit dem Leben von anderen.

    Viele Grüße von einer verantworlichen Elektrofachkraft.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin.
    Also grundsätzlich vorgeschrieben ist es ja nicht. Er sollte sich schon in der Hinsicht a bissl auf dem Stand der Technik halten, sowie bei geänderten Vorschriften das Wissen bekommen. Hier ist aber der Vorgesetzte gefragt. Ein Elektromeister, der sich in die geänderte Lage beließt und seine Leute darin unterweißt. Somit obliegt die Pflicht der Weiterbildung in erster Linie beim Vorgesetzten. Jedoch hat er ja auch die Pflicht es an seine Leute weiterzugeben. Stichwort: Unterweisung. Oder auch Montageanleitungen, Durchführungsbestimmungen, Arbeitsanweisungen, Betriebsanweisungen und ggf. angepasste Gefährdungsbeurteilungen. Sieht das jemand anders? Also doch unser tägliches Geschäft. Es verhindert Personenschaden und auch des Objekts, Werkzeugs und spart somit finanzielle Mittel.
    Somit besteht nicht die direkte Pflicht sondern eher eine indirekte Pflicht.
    Aber das ist vllt auch nur ein Wunsch ;)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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  • Das sehe ich ein wenig anders.
    TRBS 1203 und auch die VDE 1000-10 fordern von einer Elektrofachkraft eine angemessene Weiterbildung, damit diese den "Stand der Technik" bei den zu erfüllenden Aufgaben einhalten kann.
    Daraus erfolgt der Schluss: Wer eine Weiterbildung nicht nachweisen kann, erfüllt somit nicht mehr die Voraussetzungen, als Elektrofachkraft tätig zu sein oder gar Prüfaufgaben wahrzunehmen.
    Heisst also, spätestens bei Änderungen im einschlägigen Regelwerk ist eine Weiterbildung erforderlich ...

    Hier ein interessanter Artikel dazu.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Das sehe ich ein wenig anders.
    TRBS 1203 und auch die VDE 1000-10 fordern von einer Elektrofachkraft eine angemessene Weiterbildung, damit diese den "Stand der Technik" bei den zu erfüllenden Aufgaben einhalten kann.
    Daraus erfolgt der Schluss: Wer eine Weiterbildung nicht nachweisen kann, erfüllt somit nicht mehr die Voraussetzungen, als Elektrofachkraft tätig zu sein oder gar Prüfaufgaben wahrzunehmen.
    Heisst also, spätestens bei Änderungen im einschlägigen Regelwerk ist eine Weiterbildung erforderlich ...

    Hier ein interessanter Artikel dazu.


    Moin Udo,

    so habe ich es gemeint. Du bist hier jedoch in der Lage, dich klarer auszudrücken.

    Danke.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin.
    Danke SO. Leider kommt dieser Artikel 2 1/2 Jahre zu spät für mich. Ich hatte genau so eine Diskussion im E-Technik Studium. Ich bin Meister. Habe jahrelang auf diesem Gebiet gearbeitet und bezeichne mich auch als Elektrofachmann. Da kam ein Prof. und meinte, dass ein E-Technik Ing. das gleiche sei. Dann kam die Frage auf, was der denn aus der Praxis alles beurteilen kann. Z. B. ob die Arbeiten fachmännsich durchgeführt wurden. Na ja. Die Diskussion verlief ins Leere. Ich war klar der Meinung, dass dieser nicht einmal eine Steckdose anschließen darf, wenn er darin keine Ausbildung hat. Der Prof. hats anders gesehen. Jetzt ist die Frage, wer denn Recht hat. Leider ließe sich so etwas nur durch ein Schadensereignis und das darauf folgende Urteil feststellen. Das wollte ich dann nicht in Betracht ziehen ;) und hab dem Prof. seine Meinung gelassen. Soll er mit glücklich werden. Ich sehe es wie der Artikel und fühle mich darin bestätigt.
    Auch wenns es zu spät is, trotzdem dank.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

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  • Hallo zusammen,

    ich möchte mich auch in die Diskussion einschalten!

    TRBS 1203 und auch die VDE 1000-10 fordern von einer Elektrofachkraft eine angemessene Weiterbildung,


    TRBS 1203 3.3: "Die befähigte Person für die Prüfungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen muss ihre Kenntnisse der Elektrotechnik aktualisieren, z. B. durch Teilnahme an Schulungen oder an einem einschlägigen Erfahrungsaustausch." Eine Akualisierung der Kenntnisse ist notwendig, z.B. durch Teilname an Schulungen. Eine Schulung ist demnach nicht zwingend notwendig.
    VDE 1000-10: "" Hier weiß ich leider nicht was ich zitieren kann, da steht nämlich nix drin. Wenn doch, sag bitte wo.
    Ich möchte Deine Ansichten damit allerdings nicht anfechten! Sehe ich genauso, nur so kann sich ein Unternehmen rechtssicher positionieren!

    Hatte dazu mal was hochgeladen: https://sifaboard.de/index.php?page=DatabaseItem&id=1555 . Ist auch immnoch gültig, das einzige was man noch zusätzlich anbringen könnte, ist, dass wir seit April 2012 noch das Qualifizierungsanerkennungsgesetz (http://www.bmbf.de/de/15644.php ) haben. Hat jemand also keine Ausbildung oder Studium, kann er seine qualifizierung nach meinem Erachten darüber nachweisen.

    Ich war klar der Meinung, dass dieser nicht einmal eine Steckdose anschließen darf, wenn er darin keine Ausbildung hat.

    Die Anforderungen an eine Elektrofachkraft sind nicht sonderlich hoch. VDE 1000-10: "Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann."
    Das sollte man einem Prof. im Bereich Elektrotechnik durchaus zutrauen. Die Errichtung, Änderung und Erweiterung elektrischer Anlagen ist gemäß NAV (Niederspannungsanschlussverordnung) jedoch nur durch Unternehmen gestattet, welche in das Insallateursverzeichnis der Energieversorger eingetragen ist. Der Prof. dürft demnach in einem Unternehmen, welches über eine eigene Mittelspannungsstation verfügt, als Elektrofachkraft eine Steckdose anschließen, ebenso als Mitarbeiter in einem eingetragenen Elektrohandwerksbetrieb. Sonst nicht.

    Es besteht eben immer generell das Problem, dass die Rechtslage in aller Regel nicht nur aus VDE-Vorschriften besteht!

    Beste Grüße
    CHeil

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  • Die Anforderungen an eine Elektrofachkraft sind nicht sonderlich hoch. VDE 1000-10: "Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann."


    Und da ligt der Hase im Pfeffer! Viele Meister haben keine gültigen Normensammlungen vorliegen!m und darunter sieht es noch schlechter aus!

  • Der Artikel ist von einer Reporterin geschrieben nicht von einem Staatsanwalt oder Richter.
    Tatsächlich scheinen bestimmte Forderungen sehr schlecht, auch juristisch, durchsetzbar.
    Nach VDE, der man ja Richtliniencharakter zuschreibt braucht die EFK nicht mal ausgebildeter Elektriker sein. Neu sind da die Mechatroniker zu nennen.
    Die BG und VDE unterscheiden zwischen verantwortlichen Elektrofachkräften, Elektrofachkräften, Elektrofachkräften für festgelegte Tätigkeiten, Elektrotechnisch unterwiesenen Personen und Laien.
    In der BetrSichV ist die Rede von befähigten Personen. Hier allerdings mit einer elektrotechnischen Ausbildung.
    Eine vEFK hat sicher über die Organisationsverantwortung andere Fortbildungsbedingungen wie eine EFK die nur Hausinstallationen macht. Da genügt sicher das Lesen einer Fachzeitschrift.

    Grundsätzlich ist eben auch nicht EFK gleich EFK. Es geht um Spannungsbereihe, Leistungsbereiche, Arbeiten unter Spannung, Schaltberechtigungen usw.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Hallo Flügelschrauber,

    beim Mechatroniker mußt du auch noch aufpassen. Da gibt es eine 12/24Volt-Version für den Kfz-Bereich. Der ist KEINE Elektrofachkraft. Der Industriemechatroniker gilt als Elektrofachkraft.

    Gerade bei den "elektrischen Leuten" ist in meinen Augen die Führungskraft, also die verantwortliche Elektrofachkraft, die als Minimum einen Meistertitel haben muß, sehr stark in der Verantwortung (durch Pflichtenübertragung). In Unternehmen in denen sie nicht vorhanden ist, muß sich der entsprechende Unternehmer entsprechend freischaufeln.

    Das komische ist nur:
    Ich bin über 30 Jahre im Elektrogeschäft mit einigen Ausbildungen und Studium und noch NIE hat irgendeine offizielle Stelle einen entsprechenden Nachweis verlangt. ?(

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallöle !
    Im Kfz-Bereich gibts die "Elektrofachkraft für HV-Systeme", also für Hochvoltsysteme in Hybrid- und Elektrofahrzeugen. Die Hersteller z.B. bilden die Mechaniker / Mechatroniker aus, damit die Fahrzeuge im jeweiligen Betrieb nach Herstellervorgaben gewartet werden dürfen.

    Grüsse vom Thomas

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"

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  • Hi Thomas,

    richtig. Aber diese Leute sind im Sinne von 230V/400V keine Elektrofachkräfte, auch wenn sie im Kfz mit Spannungen, die höher sind, umgehen. Sie sind eben nur auf ihr System geeicht (festgelegte Tätigkeiten).

    Tschau.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Stimmt auffallend ! Was nicht Kfz ist, dürfen die nicht.
    Besser is....

    Grüsse vom Thomas

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