Unterweisung der Beschäftigten

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  • Hallo zusammen,
    ich habe den Auftrag als SiGeKo für ein großes und vorallem namenhaftes BV bekommen und wollte mich mal erkundigen, wie ihr die Unterweisungen gestaltet?
    Nur mündlich oder auch mit PP-Präsentationen? Welche Themen behandelt ihr in der Erstunterweisung beim Rohbau?
    Möchte natürlich alles richtig machen und wäre für Eure Tipps sehr dankbar.

    VG K. Ludwig

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  • Hallo Cheese 1979,

    auch mit PP-Präsentationen bei Mitarbeiter Fragen mündlich weiter.
    Themen: z.B. Fluchtwege, Brandschutz+Feuerlöscher, Erste Hilfe,
    Betriebsanweisungen, Umgang und Lagerung von Gefahrstoffen; Warnung vor Ort von
    besondere Gefahren, Umgang mit Fremdfirmen, Ansprechpartner, Arlarmplan........

    PS:
    Arbeiten am Bau
    allg. Pflichten des Beschäftigten
    Einsatz von Lastaufnahmemitteln
    Führen von Baumaschinen
    Ladungssicherung
    Gefahrguttransport / Kleinmengenregelung
    persönliche Schutzausrüstung
    Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen

    Gruß Olaf

    Die Kunst des Redens besteht darin, zu wissen, was man nicht sagen darf.

    Einmal editiert, zuletzt von Azubi (23. September 2012 um 23:20)

  • Hallo Cheese1979!

    "alles richtig machen" ist wohl ein frommer Wunsch.
    Man muss immer damit rechnen, dass sich Fehler einschleichen. Die Richtung muss stimmen, und man muss bereit sein Fehler und Lücken einzugestehen.
    PP-Präsentationen sind nicht besser als andere Formen der Wissensvermittlung. Druckwerke, die man nochmal anschauen kann oder ans Brett pinnen, scheinen mir gut geeignet. Eine rein mündliche Unterweisung ist nicht so gut. Schaubilder und Grafiken prägen sich gut en und eignen sich besser zur Dokumentation.
    ansonsten hat Azubi eine gute Vorlage geliefert.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Moin Cheese1979,

    um Azubis Liste zu verlängern:

    Elektrokleingeräte (Umgang und Gefahren), Gefährdung durch Strom (Stromkabel im Boden und als Freileitung), Gerüste - am Besten ist es, Du besorgst DIr die Gelben Bausteine der BG Bau.

    Zur Art der Unterweisung: Ich mache es auch mit PPT. Wenn es passt ein kleines Filmchen einbetten ( http://www.arbeitsschutzfiln.de/) und damit das Ganze leichter im Gedächtnis bleibt; zwischendurch mal was Witziges, das zum Thema passt. (Lustiges Foto, Karikatur, gezeichneter Witz oder kleiner Film) Aber dosiert einsetzen - die Unterweisung ist wichtig und darf nicht zur Spassveranstaltung verkommen.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • ...ich habe den Auftrag als SiGeKo...wie ihr die Unterweisungen gestaltet?...


    Für mich sind die Unterweisungen nicht Aufgabe der SiGeKo und somit hat er damit auch kein Problem. Unterweisungen haben die jeweils beteiligten Unternehmer durchzuführen. Der SiGeKo ist für die sicherheitstechnische Koordination der einzelnen Unternehmen zuständig, mehr nicht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Für mich sind die Unterweisungen nicht Aufgabe der SiGeKo und somit hat er damit auch kein Problem. Unterweisungen haben die jeweils beteiligten Unternehmer durchzuführen. Der SiGeKo ist für die sicherheitstechnische Koordination der einzelnen Unternehmen zuständig, mehr nicht.


    Sicher hast du damit recht. Aber Unterweisungen sind auch nicht Aufgabe von Sifas. Aber welche Sifa unterweist nicht?

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Hallo Hardy,

    ich, weil es die Aufgabe der verantwortlichen Vorgesetzten ist. Die Funktionstelle der Sifa ist weisungsfrei in ihrem Aufgabenbereich und so steht es auch in meiner Bestellung.


    Glückwunsch.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Moin.
    Ich sehe es wie tiefflieger.
    Trotzdem sollte der SiGeKo regelmäßig Unterweisungen der Vorgesetzten der beteiligten Unternehmen durchführen. Vllt sogar einen Themenplan ausarbeiten und gewisse Unterweisungen verlangen. Weiterhin die Durchführung der Unterweisungen der Unternehmen kontrollieren, weil ja auch mal schnell nur so unterwiesen wird. Heißt: Melden lassen, wann, wo, welches Thema. Dann kann der SiGeKo auch seiner Kontrollpflicht für den Bauherrn nachkommen, wenn er jederzeit die Möglichkeit hat dort aufzuschlagen. Nix is ja bekanntlich schlimmer als das berühmte: "Hier, unterschreib mal grade ..."
    Ich würde ein ASM auf der Baustelle einführen. Bei Firmen mit größeren MA-Zahlen eine eigene sicherheitstechnische Betreuung verlangen, sonst läufts nicht.
    Dann hat der SiGeKo als Verantwortlicher wieder Stress und kann schnell für etwas belangt werden und das gilt es unter allen Umständen zu vermeiden. Die Unternehmen sind dafür selbst verantwortlich und als SiGeKo bei einem größeren BV habt Ihr eh alle Hände voll zu tun.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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  • Nur mal, dass hier einiges klarer wird. Ich veranstalte Schulungen/Seminare zu gewissen Themen. Möchte nun jemand dass dies als Unterweisung gilt, so hat der entsprechende Weisungsbefugte, also der Vorgesetzte, dieser Schulung beizuwohnen und darf dann im Anschluß verkünden "So wie das tiefflieger mitgeteilt hat setzten wir das bei uns in der Abteilung xy um". Dann erfolgte die Unterweisung durch den weisungsbefugten Vorgesetzten, nicht durch mich.

    Jetzt zum SiGeKo und der Baustelle. Aufgabe des SiGeKo ist es doch einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu erstellen bzw. erstellen zu lassen und die unterschiedlichen Firmen in Fragen der Arbeitssicherheit zu koordinieren. Hierzu müssen also Gefährdungen erfasst und analysiert werden unter der Berücksichtigung, dass noch andere Gewerke hiervon beeinträchtigt werden können. => die entsprechenden verantwortlichen Personen der einzelnen an dem Bauprojekt beteiligten Firmen müssen eine gemeinsame Gefährdungsbeurteilung (GB) erstellen, welche durch den SiGeKo koordiniert wird. Das Ergebnis der GB wird dann durch die entsprechenden Vorgesetzten der einzelnen Firmen den Mitarbeitern in Form einer Unterweisung übermittelt. Da ich einmal davon aus gehe, dass jede Fachfirma in ihrem Fach auch in Sachen Arbeitssicherheit einigermaßen fit ist, muß man speziell auf die wechselseitige Gefährdung durch andere Firmen Rücksicht nehmen. Das ist also der Fokus, auf den der SiGeKo achten muss. Wenn ich mir dann noch größere Bauprojekte so ansehe, stelle ich fest, dass dort Deutsch höchstens noch als Fremdsprache gesprochen wird, was die Verantwortung der jeweiligen Vorgesetzten deutlich in den Vordergrund stellt und der SiGeKo hier nur als "Vermittler" zwischen den Betrieben agiert. Eine zentrale Unterweisung über alle beteiligten Gewerke halte ich für wenig sinnvoll, gerade auch vor dem Problem der Sprachbarriere.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo zusammen,
    ich finde es wichtig "die richtige Sprache" zu treffen. Die Aussagen des Unterweisers müssen beim Zuhörer ankommen. Der Zuhörer muß mitgenommen werden?

    Was nützt eine Topp-Sachliche-Unterweisung die einfach durch die Ohren fliegt und die Leute sitzen nur die Zeit ab? Nix.
    Genau.

    Da bringt eine Mischung aus Altagsproblemen, die jeder auf der Baustelle kennt, kleine Witze und einprägsamen Dingen (Film, etc.) eine Menge. Den Zuhörer mit einbeziehen und zum Akteur werden lassen. Ihm das Gefühl geben, das er nicht (sorry) der Blöde ist, sondern die Hauptperson.

    Das geht jedoch nur, wenn man die Stimmung und die Launen der Leute kennt.


    Viel Erfolg zum eigenen Rezept. Kopieren geht nicht.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Unterweisung? oder Ersteinweisung in die Regeln der Baustelle?

    Denn das sollte ausdem Sigeplan ja hervorgehen, die Regeln der Baustelle, wie Rauchverbote, PSA Pflichten (grundaustattung die jeder zu tragen hat) Verhaltensregeln usw.... Das wäre eine Ersteinweisung....

    Unterweisungen haben die Gewerke selbst durchzuführen, eventuel nachweisen dass sie das auch tun. Aber das ist weder Sifa Aufgabe noch Sigeko Aufgabe.