Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten

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  • Hallo zusammen,
    ich mache in 14Tagen im September die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten !
    Frage :
    gibt es wie bei der Sifaausbildung eine Art (rechtliche oder freiwillige)Freistellung ,vor dem Lehrgang zum BSB ,
    um sich ein wenig einzulesen bzw sich einfach ein wenig darauf vor zubereiten ?
    oder ist dies alles freiwillig ,wenn die Leitung zb . einen freistellt
    lg vom sifa

    Wer will , dass ihm andere sagen , was sie wissen ,der muss ihnen sagen , was er selbst weiß!

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  • Guten Morgen,

    ich beginne ende Oktober / Anfang November ebenfalls mit der Ausbildung zum BSB bei der BG in einem 2-Wochen-Intensiv-Kurs.
    Ich habe mich bis jetzt noch nicht groß darauf vorbereitet und sehe auch kaum die Möglichkeit, mir die Zeit dazu im Tagesgeschäft zu nehemen.

    Mein Vorteil ist der, dass ich aus der Chemie komme und schon da recht viel mit Brand- / Ex-Schutz zu tun hatte - abgesehen halt vom baurechtlichen Aspekt.
    Ich bin einmal gespannt, was da auf mich zukommt und hoffe mal, dass es mit einem vernünfitgen Aufwand im Rahmen der Schulung zu bewerkstelligen ist...

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • ...na Du hast ja Wünsche... Schon gut, iss nicht ernst gemeint :) aber ich frage mich worauf Du Dich vorbereiten willst und in welchem Umfang wenn Du hier nach einer "Freistellung" fragst???? Um Dich zu beruhigen - das ist überhaupt nicht notwendig. Mach Dir also keine Sorgen...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo,

    ich finde es sehr positiv wenn sich jemand auf einen Lehrgang vorbereiten will, insbesondere wenn
    es sich um die Brandschutzbeauftragten- Ausbildung handelt.
    Je nach Grundlage, wird man mit bis zu 71 Themen/Unterthemen in 60 Ausbildungsstunden konfrontiert.
    Dies ist nicht gerade berauschend viel, daher sollte man sich vor und nach der Ausbildung auch umfangreich mit
    diesen Themen allgemein sowie speziell für die zukünftige BSB- Tätigkeit beschäftigen.
    Grundsätzlich sollte man nicht dem Irrglauben verfallen, dass man nach einer zweiwöchigen Ausbildung automatisch auch ein
    fähiger Brandschutzbeauftragter ist.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,

    ich finde es sehr positiv wenn sich jemand auf einen Lehrgang vorbereiten will, insbesondere wenn
    es sich um die Brandschutzbeauftragten- Ausbildung handelt.


    man nach einer zweiwöchigen Ausbildung automatisch auch ein
    fähiger Brandschutzbeauftragter ist.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    zu Absatz 1. so denke ich auch ! Danke :15:
    zu Absatz 2. 6Tage bei MM nicht 2 Wochen !!!!!!!!!!!!! :45:

    lg vom sifa

    Wer will , dass ihm andere sagen , was sie wissen ,der muss ihnen sagen , was er selbst weiß!

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  • Hallo,

    zwei Wochen laut vfdb- Richtlinie 12/09-01, daher meine Ausführungen.
    Natürlich gibt es auch deutlich kürzere, aber auch deutlich längere BSB- Ausbildungen.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,

    vorgeschrieben im Sinne einer Verbindlichkeit, gibt es nicht.
    Weder die vfdb/ BGI/ VdS haben per se eine rechtliche Bindungskraft oder
    einen gesetzlichen Charakter.

    Ich hatte es hier im Forum schon mal ausgeführt, wenn es nach der Politik
    -zumindest in BaWü- geht sollten Brandschutzbeauftragte individuell nach den
    betrieblichen Erfordernissen und Gefahren ausgebildet werden. Und gerade
    nicht in "pauschalen" BSB- Ausbildungen mit zig- Themen.

    Ja, es gibt deutlich kürzere Ausbildungen. Mir sind Ausbildungszeiten von 3 Tage
    bis 6 Monate bei den diversen Ausbildungsanbietern bekannt.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Tach zusammen.
    BSB sind nicht grundsätzlich vorgeschrieben. Es gibt aber Ausnahmen. Entweder weil der Sachversicherer es vom Unternehmer fordert oder wenn ich so etwas in einem Brandschutzkonzept fordere. In beiden Fällen wird es bindend und er muss eingesetzt werden.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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  • Hallo,


    BSB sind nicht grundsätzlich vorgeschrieben. Es gibt aber Ausnahmen. Entweder weil der Sachversicherer es vom Unternehmer fordert oder wenn ich so etwas in einem Brandschutzkonzept fordere. In beiden Fällen wird es bindend und er muss eingesetzt werden.

    Teilweise Richtig, darum ging es aber ja nicht. Die Frage war nach der Verbindlichkeit der Ausbildung und diese ist aus
    der gesetzlichen Forderung (z.B. Industriebaurichtlinie) so nicht ersichtlich. Es ist zwar immer die Rede von "geeignet",
    konkret ist dieses "geeignet" aber nicht im Sinne einer Mindestanforderung oder Mindestausbildung entsprechend gesetzlich
    formuliert. Siehe Beispielhaft nur mal die unterschiedlichen Auffassungen BGI 847 und aktuelle vfdb 12/09-01 Fassung betreffend
    F- Ausbildungen. Laut BGI 847 mind. ZF (F) bis vfdb- Richtlinie die die F- Ausbildung gar nicht vorsieht, maximal die B- Ausbildung.

    Bezüglich Brandschutzkonzept, eine bindende Wirkung wird daraus erst wenn es sich um ein genehmigtes Brandschutzkonzept
    handelt. Und diesbezüglich auch mal ein Hinweis auf eine sehr interessante Untersuchung im Feuertrutz- Fachmagazin. Dort
    wurden Brandschutzkonzepte bei Brandschutzdienststellen untersucht, in 43% der Fälle wurden BSB gefordert ohne die
    Notwendigkeit vom BSB zu begründen. Siehe hier: http://www.feuertrutz.de/fileadmin/user…her_Beitrag.pdf

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Das ist schon klar, dass das Brandschutzkonzept zur Vorlage bei der zuständigen Behörde erstellt und durch die genehmigt werden muss. Dann hat es ja auch einen anderen Charakter. Es kommt aber immer auch auf das Bundesland und das dort vorherschende Genehmigungsverfahren an, wer dann dafür die Verantwortung hat.
    Mag sein, dass da so viele von falsch sind. Ich halte grundsätzlich eine ausgiebige Rücksprache mit der Brandschutzbehörde und hole mir deren Meinung dazu, wenn ich einen Grenzfall habe. Dann ist das mit dem Genehmigungsverfahren auch nicht so umständlich. Und wenn ich so etwas fordere, MUSS ich es begründen! Ich muss alles in dem Konzept begründen, sonst ist viel zu viel Willkür im Spiel und es wird teuer.

    Jens

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  • Hallo,

    Tja, schon richtig das man alles begründen muss. Wie man aber dem verlinkten Fachartikel und den Zahlen
    entnehmen kann, scheint dies nicht immer bzw. sehr oft nicht der Fall zu sein das überhaupt was
    begründet wird. Dies ist jetzt aber ein anderes Thema.

    Die Verbindlichkeit der Notwendig eines BSB entfaltet sich durch ein BSK erst mit der Genehmigung.
    Nicht selten formulieren die jeweiligen Brandschutzdienststellen, ergänzende Anforderungen oder
    Aufgaben an den BSB. Ob diese ergänzende Formulierung von Anforderungen, auch durch Versicherungen
    rechtens ist, bezweifel ich aber. Siehe dazu vorheriges Posting zu "geeignet".

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Moin, Herr Schmeisser,

    ... Wie man aber dem verlinkten Fachartikel und den Zahlen entnehmen kann, scheint dies nicht immer bzw. sehr oft nicht der Fall zu sein das überhaupt was begründet wird. ... Die Verbindlichkeit der Notwendig eines BSB entfaltet sich durch ein BSK erst mit der Genehmigung.

    ich kann sinnlose Forderungen nach einem BSB an einem Beispiel bestätigen.
    Eins "meiner" Unternehmen, genehmigungsbedürftige Anlage nach BImSchG, errichtete ein Gebäude aus Blech, Stahlträgern und Gitterrosten, in dem Druckluft und Reinwasser erzeugt wurden.
    Aus irgendwelchen Gründen hat die Genehmigungsbehörde ein Brandschutzkonzept gefordert - obwohl die dort vorhandene Brandgefahr sehr überschaubar ist.
    Der Brandschutzgutachter hat sein Gutachten unter Zuhilfenahme von Textbausteinen formuliert - und einer dieser Textbausteine sah die Notwendigkeit eines BSB vor.
    Die Genehmigungsbehörde nahm diese (sinnlose) Forderung als Nebenbestimmung in den Genehmigungsbescheid auf.
    In "meinem" Unternehmen prüfte niemand innerhalb der Einspruchsfrist die Nebenbestimmungen.
    Aus diesem Grund haben wir jetzt einen BSB bestellt, dessen Sinn & Zweck nicht einmal die zuständige Feuerwehr einsieht ... ;(

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Hallo Zusammen,

    ich wollte mich eben zu einem Seminar zur Ausbildung als Brandschutzbeauftragten bei der BGHM anmelden, da dieses Seminar die letzten Jahre angeboten wurde. Da es leider in 2013 nicht mehr angeboten wird, steht mir die Möglichkeit offen, das Seminar bei einer anderen BG zu besuchen und die Kosten werden dann von meiner BG übernommen.
    Wer kann mir sagen, welche BG das Seminar 2013 anbietet?

    Gruß Martin

  • Griaß Di, Martin

    Wer kann mir sagen, welche BG das Seminar 2013 anbietet?

    Ich ... :D
    .
    .
    .
    .
    ... und ich tu es auch. Schau mal hier
    http://www.vbg.de/DE/Seminare/Ne…s.html?nn=12948
    Für Dich käme wahrscheinlich Akademie Untermerzbach infrage.
    Wegen der Kosten Du vorab anrufen.
    ... und bei der VBG sind die Seminare schnell weg ...

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  • Hi...

    kurz mal eine Zwischenfrage, weil ich ab nächster Woche die Ausbildung zum BSB in Eppstein anfange:
    Wie ist den so das Prüfungsniveau bei der Brandschutzbeauftragtenausbildung?

    Kriegt man das mit dem normalen Lehrgagnsstoff hin oder muss man da auch noch ausgiebig nebenher pauken?

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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  • Hallo,

    Ich habe meine Ausbidung zum Brandschutzbeauftragten beim TÜV gemacht und kann daher auch nur Aussagen zu dieser Ausbildung machen.
    Bei uns gab es eine Gruppenarbeit, immer vier Mann zusammen, eine schriftliche Prüfung vom Niveau her anspruchsvoll aber wenn man im Unterricht einigermaßen aufgepast hat ohne großes pauken zu schaffen und eine mündliche Prüfung vor einen Prüfungsausschuss der sich bei uns aus den Seminarleiter, Stadtbrandmeister und einem ich glaube Landesbrandmeister oder ähnlich zusammen setzte, die war für mich am schwersten den die haben wirklich Fachwissen abgefragt.
    leider sind bei uns auch 3 Teilnehmer durchgefallen die die Prüfung dann in den nächsten Wochen wiederholt haben.

    aber Kopf hoch es ist alles zu schaffen!

    Grüße aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen Sturm

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

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  • Hallo,

    wie überall, kommt auf die Auffassungsgabe der Teilnehmer und natürlich auf die
    jeweiligen Dozenten an. Je nach Ausgestaltung der Brandschutzbeauftragten-
    Ausbildung, werden in einer oder zwei Wochen eine Vielzahl von Brandschutz-
    themen gelehrt. Wem diese Lernzeit zu kurz ist, kann mittlerweile auch auf
    diverse mehrwöchige Fernlehrgänge zurückgreifen (z.B. bei Beuth, Kost)

    Wer sich unsicher ist, dem ist auch die einschlägige Fachliteratur für
    Brandschutzbeauftragte zu empfehlen. Muss aber nicht zwangsläufig
    Geld kosten, da man die entsprechende Fachliteratur auch über
    Fernleihe, z.B. beim BBK beziehen kann.

    Gruß
    Simon Schmeisser

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  • Sorry aber ich finde das Seminar nicht mehr :(

    Gibt es außer der VBG und der BGN noch weitere BGs die die Ausbildung anbieten??

    Gruß Martin

  • Hi Martin,

    Ich hab die BSB-Ausbildung dieses Jahr in 2 mal einer Woche bei der BG ETEM gemacht. War im schönen Eppstain bei Wiesbaden.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

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