Hitze in den Büro`s ... und nun ?

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  • Vor fast genau 4 Woche war ich als SV genau zu dem Thema Hitze im Büro in juristischer Befragung.


    Hallo AL_MTSA,

    danke für den Beitrag. Das bringt die Diskussion wirklich weiter.

    Wobei ich hoffe, dass es in den meisten Betrieben eine einvernehmliche Lösung ohne Entscheidung der Gerichte gibt.
    Und ich gehe auch davon aus, dass Gerichtsentscheidungen bis auf weiteres Einzelfallentscheidungen sein werden.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • Hallo @ all

    habe dazu diese nette kleine Broschüre der BAUA in meinen Unterlagen gefunden die sehr aktuell ist (April 2012) und die im Grunde alles zusammen fast was hier alles in den Beiträgen gesagt wurde.

    Dateien

    MfG Ingo

    Was die Zukunft anbelangt, so haben wir nicht die Aufgabe, sie vorherzusehen,

    sondern sie zu Ermöglichen. (Antoine de Saint Exupery) Wenige Menschen denken und doch wollen alle entscheiden. (Friedrich II. der Große)

    Tu was Du willst - aber nicht, weil Du musst. (Buddha)

  • Hardy
    ich gehe mal davon aus, dass der Inhalt nicht ganz verstanden wurde.
    Dies ist kein Ausblick auf eine mögliche Rechtsprechung, sondern Rechtsprechung unter Anwendung des Regelwerkes - also wenn man sein Handwerkzeug versteht geht es immer in die Richtung.
    Urteile zu Raumklima gibt es in Fülle, wobei i.d.R. die Rechtsprechung immer in Richtung Bielefelder Klimaurteil ging.....
    Grundsatzcharakter soll es nicht haben, sondern lediglich den Hinweis, sich mit einem Problem fachlich auseinander zu setzen.
    Ein guter Sicherheitsingenieur betrachtet die Probleme in Gänze und hat immer die Beschäftigten im Focus.......
    Schönen Tag @ all

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Hallo AL MTSA ,


    Habe ich das richtig verstanden und das wurde jetzt so von einem Gericht entschieden?

    Da wäre ich, wenn es rechtskräftig wird, an einem Aktenzeichen interessiert.


    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • Moin AL MTSA.

    Da der bauliche Zustand primär zur Hitzereduzierung beitragen kann wurde in 2012 ein Gesamtkonzept für die Fassade gefordert unter besonderer Berücksichtigung der ASR Raumklima und Lüftung.

    Hab da mal ne Frage. Im Brandschutz besteht für viele Bereiche der sog. Bestandsschutz. Is dieser bei der Urteilsfindung oder im Laufe des Verfahrens auch auf den Tisch gekommen? Ich kenne es ja aus dem Brandschutz bei Bestandsbauten und da wird aufgrund dieses Schutzes ja auch oft nicht gehandelt und es ist nachteilig für die darin befindlichen Personen. Hin oder her. Eine Nutzung eines Gebäudes/ Bauwerks ist im Grundbuch verankert. Z. B. Geschäfträume/- haus. Da dürfen dann eben nicht einfach so Wohnungen draus gemacht werden. Andersrum genauso. Ich schätze, wenn sich ein Eigentümer eines Gebäudes so eine Sanierung nicht leisten kann, wird es iwann Urteile geben, die dann ganz klar darauf abzielen, dass solche Gebäude aufgrund ihrer baulichen Substanz diese Vorraussetzungen nicht erfüllen und es ggf. zu einer neuen eingetragenen Nutzung kommen könnte. Aber dann kommt wieder der Bestandsschutz ins Spiel. Da wird es noch einige Urteile geben und alle werden zwar in eine gewisse Richtung gehen aber das Thema wird in den nächsten Jahren nicht vom Tisch sein. Da bin ich mir sicher.

    Bis zu diesem Zeitpunkt wurde ALLE in der mehrfach genannten ASR dem Dienstherrn auferlegt:
    ab 30°C kalte Hitzegetränke (Mineralwasser leicht/still und Apfelschorle) (ASR 3.5)
    ab 35°C kein Arbeitsraum mehr - also Dienstbefreiung OHNE Nacharbeit (ASR 3.5)
    Nachtkühlung und Querlüftung eingeführt mit Nachtwache (wo machbar!!)
    Schwerbehinderte bzw. Schwangere oder "Kranke" ab 30°C Dienstbefreiung ohne Nacharbeit.

    Ein sinnvolles Urteil für die Seite der AN.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Globetrotter

    Das mit dem Bestandsschutz kann man nicht so generell sagen: es gibt bereits Regelungen, die in den "Bestandsschutz" von Gebäuden eingreifen, so z.B. die EnEV 2009, die Dämmmaßnahmen bei beheizten (Wohn-)räumen zu nicht ausgebauten Dachräumen etc. vorschreibt.

    Darüber hinaus ist die Nutzung eines Gebäudes nicht im Grundbuch festgeschrieben, sondern richtet sich immer nach der letzten (also geltenden) Baugenehmigung. Diese trifft bei baulichen Änderungen gffs. entsprechende Auflagen (z.B. Wärmedämmung nach der z.Zt. geltenden Norm, Brandschutz usw.). Bei manchen Bauvorhaben kann sich auch aufgrund der Nutzung und entsprechender "Sonderbauvorschriften" eine wiederholte Prüfpflicht für diese Gebäude egeben, mit der Folge, dass diese dann unter Umständen nachgerüstet werden müssen (z.B. Brandschutz).

    Hinsichtlich Energieeinsparung/Wärmedämmung ist mir jetzt eine solche wiederkehrende Prüfung nicht bekannt, aber mit der neuen EnEV 2012 werden nach meinen Infos auch energieeffiziente Sanierungen im Bestand gefordert werden.

    Gruß

    colonia

  • Danke colonia.
    Da bist Du die Expertin. Hatte so etwas nur im Hinterkopf vom Brandschutz. Wieder was dazu gelernt. Kann ja nich alles im Kopf haben. Langsam reichts auch mit den Zertifikaten ;) Also. Danke nochmal. 8)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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  • Und falls jemand noch Tipps bzw. Erfahrungen bezüglich der Wasserspender beitragen kann, nehme ich die gerne an.

    Hier gab es schon mal eine Diskussion, die Dir vielleicht auch weiterhilft:
    [Frage] Betrieb eines Wasserspenders in einem Zerspanungsunternehmen

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Auch wenn die größten Hitzetage diesen Jahres überstanden sein dürften, kommt doch das Thema jedes Jahr erneut auf.
    Bei uns gibt es die Regelung mit dem "Hitzesprudel". Ab einer Raumtemperatur von 30°C hat der Mitarbeiter Anspruch auf den Sprudel (Betriebsvereinbarung). Dieser wird über die Abteilung beschafft und auch die Kostenstelle der Abteilung entsprechend belastet. Jetzt gibt es Kostenstellenverantwortliche, die über den Hitzesprudel wie über einen Goldschatz wachen. Halt, heute hat es nur 29,5°C, kein Anspruch auf Hitzesprudel! Dann gibt es viele andere, denen die genaue Temperatur egal ist und man kann sich entsprechend bedienen. Inzwischen sind in vielen Bereichen auch die erwähnten Wasserspender mit festem Wasseranschluß eingerichtet, wo man sich nach Bedarf bedienen kann. Ein geeignetes Gefäß hat der Mitarbeiter selbst zu beschaffen. Ich selbst habe bisher immer meine Getränke selbst beschafft und mitgebracht. Gelegentlich bediene ich mich auch des Hitzesprudels, aber darauf bestehen würde ich nicht. Ich erachte es als nette Geste des AG gegenüber den Mitarbeitern, die unter den schlechten baulichen Bedingungen leiden müssen. Ein besserer technischer Schutz vor der Wärme wäre mir aber lieber, als ein paar Flaschen Sprudel.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.