Hitze in den Büro`s ... und nun ?

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  • Hallo zusammen,

    anlässlich der extremen Sommertemperaturen der letzten Tag gibt es immer wieder Anregungen aus der Mitarbeiterschaft (manche fordern auch), dass der AG gekühlte Getränke bereitstellen soll/muss. Kostenlos.

    Bauliche und andere Maßnahmen, um die Hitze in den Büroräumen zu begrenzen, sind (wie z.B. Ausweitung der Gleitzeit)bereits ausgeschöpft oder nur schwierig umsetzbar. Aktuell (gestern nachmittag) hatten wir bis zu 30°C in den Büroräumen.

    Derzeit befinde ich mich noch in der Ausbildung zur SiFa (ziemlich am Anfang), deshalb fehlen mir da noch ein paar Fachkenntnisse. Wie seht Ihr das mit der Getränkebereitstellung ? Ist der AG wirklich dazu verpflichtet ? Kostenlos ? Wie ist das bei Euch in den Verwaltungen ?

    Wäre sehr an einem Erfahrungsaustausch interessiert, denn die nächste Hitzewelle kommt bestimmt :)

    Danke für zahlreiche Wortmeldungen!

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  • Hallo colonia.
    Der Arbeitgeber ist nicht direkt dazu verpflichtet, zumindest nicht bei Büroarbeiten. Da hast Du wieder die Arbeitsstättenverordnung und diverse andere Informationen, die Werte vorgeben wie Temparatur, Luftfeuchte etc.
    Ich glaube nicht, dass ein Büro unter diesen Gesichtspunkt fällt:

    http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgi579.pdf

    Für Baustellen gibts auch noch Sonderregelungen aber ich glaube, dass Euer Büro bautechnisch intakt ist,oder? ;)

    Schau auch hier: http://www.vbg.de/apl/zh/z418/7_4_4.htm oder
    da: http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgi7004.pdf

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Noch ein Nachschlag.
    Ist zwar nicht wirklich gesetzlich aber vielleicht hilft Dir das bei der Argumentation:

    http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-20…t-sinkt-095.htm

    Der ADAC hatte auch mal eine Studie rausgebracht. Die finde ich grade nicht. Wenn Temparaturen im Fahrzeug den Wert von 30 Grad überschreiten, kann die Reaktionsfähigkeit so runtergesetzt werden, dass es angeblich mit einem Blutalkoholwert von 0,3Promille vergleichbar ist. Ich finde diese blöde Studie nur nicht mehr :cursing:

    Gruß vonner Baustelle

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Was ist denn mit der Arbeitsstättenregel A3.5? Punkt 4.4:

    Zitat

    4.4 Arbeitsräume bei einer Außenlufttemperatur über +26 °C
    (1) Wenn die Außenlufttemperatur über +26 °C beträgt und unter der Voraussetzung, dass geeignete Sonnenschutzmaßnahmen nach Punkt 4.3 verwendet werden, sollen beim Überschreiten einer Lufttemperatur im Raum von +26 °C zusätzliche Maßnahmen, z. B. nach Tabelle 4, ergriffen werden.

    Tabelle 4 enthält dann mögliche Vorgehensweisen, die sich bei einer nur wenige Tage im Jahr bestehenden Ausnahmesituation durchaus mal umsetzen lassen.

    Sollte das Problem häufiger auftreten, müsste man aber tiefer in die Kiste greifen...
    Oder wie?


    Arne

    I'd be happy about people thinking outside the box if I could be sure there was some thinking going on inside of it.
    (Terry Pratchett)

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  • Wie seht Ihr das mit der Getränkebereitstellung ? Ist der AG wirklich dazu verpflichtet ? Kostenlos ?


    Hallo colonia,

    hier hilft vielleicht die ASR A3.5 Raumtemperatur weíter.
    Dort heißt es:
    ...
    (3) Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen und den in Absatz 4 genannten Räumen soll +26 °C nicht überschreiten. Bei Außenlufttemperaturen über +26 °C gilt Punkt 4.4.
    ...
    4.4 Arbeitsräume bei einer Außenlufttemperatur über +26 °C
    (1) Wenn die Außenlufttemperatur über +26 °C beträgt und unter der Voraussetzung, dass geeignete Sonnenschutzmaßnahmen nach Punkt 4.3 verwendet werden, sollen beim Überschreiten einer Lufttemperatur im Raum von +26 °C zusätzliche Maßnahmen, z. B. nach Tabelle 4, ergriffen werden. In Einzelfällen kann das Arbeiten bei über +26 °C zu einer Gesundheitsgefährdung führen, wenn z. B.:
    - schwere körperliche Arbeit zu verrichten ist,
    - besondere Arbeits- oder Schutzbekleidung getragen werden muss, die die Wärmeabgabe stark behindert oder
    - hinsichtlich erhöhter Lufttemperatur gesundheitlich Vorbelastete und besonders schutzbedürftige Beschäftigte (z. B. Jugendliche, Ältere, Schwangere, stillende Mütter) im Raum tätig sind.
    In solchen Fällen ist über weitere Maßnahmen anhand einer angepassten Gefährdungsbeurteilung zu entscheiden.
    (2) Bei Überschreitung der Lufttemperatur im Raum von +30 °C müssen wirksame Maßnahmen gemäß Gefährdungsbeurteilung (siehe Tabelle 4) ergriffen werden, welche die Beanspruchung der Beschäftigten reduzieren. Dabei gehen technische und organisatorische gegenüber personenbezogenen Maßnahmen vor.
    ...
    Tabelle 4: Beispielhafte Maßnahmen
    a) effektive Steuerung des Sonnenschutzes (z. B. Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten)
    b) effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen (z. B. Nachtauskühlung)
    c) Reduzierung der inneren thermischen Lasten (z. B. elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben)
    d) Lüftung in den frühen Morgenstunden
    e) Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung
    f) Lockerung der Bekleidungsregelungen
    g) Bereitstellung geeigneter Getränke (z. B. Trinkwasser)
    ...

    Meine Bemerkungen dazu:
    1. Es ist und kann nur eine SOLL-Bestimmung sein. Also wirst du ohne einvernehmliche Lösung mit der Geschäftsleitung nichts ausrichten können.
    2. Der Schutz geht primär für schwere körperliche Arbeitstätigkeiten und für gesundheitlich Vorbelastete. Diese sind zuerst zu ermitteln. "Normale" Mitarbeiter profitieren dann vielleicht von den Maßnahmen.
    3. Die Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit ist eine Grundpflicht der ArbeitNEHMER. Dazu gehört auch die eigenwirtschaftliche Tätigkeit des Essens und Trinkens. Und bei sommerlichen Temperaturen wird empfohlen, täglich 4-6 Liter Flüssigkeit zu sich zu nehmen. Diese Pflicht kann und sollte man nicht so ohne weiteres dem Arbeitgeber "überhelfen".

    Also solltest du mit der Geschäftsleitung, vielleicht auch über den ASA, das Gespräch suchen und über die (vorgeschriebene) Gefährdungsbeurteilung einvernehmliche Maßnahmen festlegen.
    Bei einsichtigen oder vorbildlichen Arbeitgebern gehört die Gesundheitsvorsorge eh schon zum Standardprogramm. Bei meinem (amerikanischen) Arbeitgeber gehören Wasserspender und z.T. auch Kaffeespender zum kostenfreien Angebot für alle Mitarbeiter. Und einige bieten ja auch schon Früchte und Obstzum Verzehr in der Pause an.

    Persönlich sitze ich heute bei 32°C (gestern waren es um diese Zeit schon 34°C) am Schreibtisch und lasse mir den warmen Wind um die Ohren wehen. 8)
    Das Betriebsklima ist klasse und jeder freut sich auf die Terrasse heute Abend.

    Gruß, Niko.

    Und nicht vergessen: Da simmer dabei

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Jenau Niko.
    Auch ruhig mal den Betriebsarzt dazu befragen, vllt kann der/ die was bewirken. Oder auch den Betriebsrat. Aber wenn der Unternehmer sich strikt weigert,hast Du schlechte Karten.
    Oder hau ein Fenster raus ;)dann hast Du "Nicht allseits umschlossene und im Freien liegende Arbeitsstätten" Dann holst Du die ArbStättV (findest Du hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/ar…2004/gesamt.pdf ) und dann schau auf Punkt 5.2, (1) c): ... in der Nähe der Arbeitsplätze über Trinkwasser oder ein anderes alkoholfreies Getränk verfügen können.

    Ansonsten sag ich: Prost! :49: vonner Baustelle ;)

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • eine Richtlinie wäre hier die ASR A3.5. Raumtemperatur. Diese spricht relativ konkret von Temperaturen und Maßnahmen bei Überschreitungen. Die Tabelle 4 gibt ein paar "beispielhafte" Maßnahmen wieder, zu denen auch "die Bereitstellung geeigneter Getränke, z.B. Trinkwasser" gehört. Voraussetzung ist hier, wie immer, die Gefährdungsbeurteilung.

    Aber Achtung:

    - Auch Leitungswasser ist in Deutschland Trinkwasser,

    - es ist keine Verpflichtung und

    - technische und organisatorische Maßnahmen zur reduzierung der Belastung gehen vor persönlichen.


    However, Grundsätzlich kann man es auch als eine Geste des guten Willens und der Fürsorge des AG sehen, wenn dieser solche Maßnahmen einleitet oder unterstützt. Anregungen aus der Belegschaft finde ich gut - Forderungen weniger.


    In diesem Sinne

    Der Michael


    PS: ...und wenn man mit dem Abschluss einer Antwort zu lange wartet, überholt sich diese von allein. Also alles was ich, vor gefühlten sechs Stunden, sagen wollte, ist von meinen Vorrednern bereits erwähnt...

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Super, dass Ihr alle so schnell geantwortet habt... Danke dafür!

    Ja, Sollvorschriften sind da leider nicht griffig genug. Echt blöd.

    Maßnahmen zur Reduzierung gibt es schon: es gibt keine fixen Kleidungsvorschriften (FlipFlop und kurze Hose gehen natürlich nicht), Arbeitsbeginn ab 6.30 möglich (Gleitzeitkonten), Jalousie existieren (außen). Lüften nachts geht aus Sicherheitsgründen nicht. Elektrogeräte in den Büro´s, ja das ist ein Thema, aber die MA wollen auch nicht auf ihre Kaffeemaschine, Wasserkocher oder Kleinkühlschrank usw. verzichten. (Kann ich ja irgendwie auch verstehen.)

    Zu Getränke bereitstellen... also wenn der AG nicht verpflichtet ist, wird es wohl schwierig werden. Und kostenlose Getränke werden vermutlich noch schwieriger. Wir haben ja eine Kantine, die bietet auch kalte Getränke an, ist aber nicht ganztägig geöffnet. Und ob der AG will, dass seine MA aller 2 Stunden zur Kantine laufen (wir haben Publikumsverkehr), ist auch fraglich. Hat vielleicht jemand von Euch schon Erfahrungen mit Wasserspendern (die mit den Gallonen) gemacht ?

    Und ja: jetzt in nicht allseits umschlossenen Arbeitsräumen zu sitzen , wäre eine seeeehr gute Idee. Z.B. am Baggersee 8)

    Gruß

    colonia

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  • Geb einfach mal Wasserspender in das Suchfeld auf der Startseite ein, da bekommst Du genug Auswahl. Auch worauf Du achten solltest.
    Da müssen die Abteilungen dann vlt eigene Absprachen treffen. So, dass sie es untereinander organisieren können. Vllt bringt jeder mal ne Kiste Wasser mit o. ä.

    Gruß vonner Baustelle (mit Bagger, ohne See ;( )

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hallo Colonia,

    Elektrogeräte in den Büro´s, ja das ist ein Thema, aber die MA wollen auch nicht auf ihre Kaffeemaschine, Wasserkocher oder Kleinkühlschrank usw. verzichten. (Kann ich ja irgendwie auch verstehen.)

    Ja gut verständlich ist das, aber warum kommt dann der Ruf nach Getränken von der Firma?
    Ich sage das jetzt bewusst provokant:
    Da wird den Beschäftigten schon die Möglichkeit geboten für lau an Kaffee, Tee zu kommen, sie können ihre Butterstollen im eigenen Kühlschrank auch für lau kühlen. Und wegen der Hitze sollen dann auch noch für lau Getränke angeboten werden, wo doch die genannten Gerätschaften zur erhöhten Wärmebelastung beitragen!

    Zu Getränke bereitstellen... also wenn der AG nicht verpflichtet ist, wird es wohl schwierig werden. Und kostenlose Getränke werden vermutlich noch schwieriger. Wir haben ja eine Kantine, die bietet auch kalte Getränke an, ist aber nicht ganztägig geöffnet. Und ob der AG will, dass seine MA aller 2 Stunden zur Kantine laufen (wir haben Publikumsverkehr), ist auch fraglich. Hat vielleicht jemand von Euch schon Erfahrungen mit Wasserspendern (die mit den Gallonen) gemacht ?

    Ja momendemal, ich denke die Leute haben Kühlschränke, dann können sie doch einmalig am Tag geholten Getränke frischhalten. Aber kalte Getränke sollte man ohnehin nicht trinken bei starker Hitze.
    Und Wasser vom Discounter ist nun wirklich Centware.

    Und ja: jetzt in nicht allseits umschlossenen Arbeitsräumen zu sitzen , wäre eine seeeehr gute Idee. Z.B. am Baggersee 8)

    Und die Hausfrau, oder die Leute mit Homeoffice, die Heimarbeiter, wer zahlt denen die Getränke?
    Und am Baggersee ist es auch heiß, sollen sie dort auch versorgt werden?

    Wie gesagt, ich habe provokant formuliert, aber ich finde schon, dass hier Grenzen überschritten werden. Es geht um Büroarbeit, nicht um den Stahlwerker am Gießofen.

    Hardy, und bin damit zur Steinigung frei gegeben...

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Hallo Hardy,

    ...Es geht um Büroarbeit, nicht um den Stahlwerker am Gießofen...


    Es geht nicht nur um Büroarbeit. Es geht um das Selbstverständnis von Arbeitsleistung, gerechter Bezahlung und Besitzstandwahrung.
    Arbeit ist kein "Rundum-Sorglos"-Paket.

    ...und bin damit zur Steinigung frei gegeben...


    Die Römer haben sich damals für drei Nägel entschieden. :116:
    Aber ich gehe mit dir ... auf der Via Dolorosa.. :lol:

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Tach!

    Die Regeln sind doch gerade dazu da, zum Nachdenken über die entsprechenden Sachverhalte anzuregen. Interessanterweise ist es nun auch so, dass wo immer ein Sachverhalt nicht eindeutig gesetzlich etc. geklärt wird (SOLL) die Betriebsräte ein Mitspracherecht haben. Die würde ich mal auf den Sachverhalt ansetzen und sie mit entsprechenden Leistungskurven in Abhängigkeit von Raumtemperatur füttern. Sie sollten dem AG schon nahebringen, dass er sich nicht das Hemd nassmacht, indem er seinen Leuten die Arbeit unter solchen Umständen so nett wie möglich macht. (Wie schon gesagt, Wasser ist bei uns nicht teuer...) Ist eigentlich eine klassische Win-Win-Situation.

    Arne

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    (Terry Pratchett)

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  • Hallo zusammen,

    also ich kann auch nur Niko und Hardy zustimmen

    "Es geht nicht nur um Büroarbeit. Es geht um das Selbstverständnis von
    Arbeitsleistung, gerechter Bezahlung und Besitzstandwahrung.

    Arbeit ist kein "Rundum-Sorglos"-Paket."

    Mitarbeiter vergessen meiner Meinung nach viel zu Oft, dass Sie auch einen Kopf zum denken haben der sinnvolle Lösungen wie beispielsweise Wasser beim Aldi kaufen herausbringen kann.
    Und ich verstehe nicht warum das bei Kaffee zum Beispiel völlig unproblematisch ist... Hier gibt es in der Regel in der Abteilung eine Strichliste für den Kaffe und am Ende des Monats ist Abrechnung... Da beschwert sich doch auch keiner...

    Ich als SiFa arbeite auch in einem Büro in dem es gestern beispielsweise 32°C waren. Ich habe zwar eine Klimaanlage aber ganz ehrlich... bei der kalten Luft werde ich halt sofort "krank".bzw. ich kann Klimas nicht leiden...
    Da gitb es nur eins: viel trinken, morgens um 6 die Büros und das Gebäude Lüften, Schalusien runter machen und auch unten lassen... und ja nicht zu viel bewegen.

    Wir haben einen Vorgesetzten bei uns im Unternehmen der mal etwas gesagt hat was mir gut gefallen hat: "Schöner Wohnen kann man zu Hause". Irgendwo muss man eine Verhältnismäßigkeit wahren und die ist meiner Meinung nach im Büro in Bezug auf kostenlose getränke nicht gegeben.

    Es ist sicher klasse und zeichnet einen Arbeitgeber aus wenn er Getränke bereitstellt aber müssen, ganz klares nein von meiner Seite.

    Gruß B

  • Guten Morgen zusammen,

    Nee, kostenlos sind Kaffe und Tee bei uns auch nicht... Das Problem mit den genannten Geräten ist, dass nicht alle Abteilungen, Gruppen oder Kollegen selbige in ihren Büros stehen haben. Wir sind eine große Verwaltung (> 500 MA), da sind Absprachen (gemeinsame Getränkekasse, Strichlisten usw.) nur abteilungsintern möglich und da gibt´s halt riesige Unterschiede im Miteinander der Kollegen. Die einen kooperieren und die anderen eben nicht. Ich finde ja auch, dass man sich durchaus Wasser & Co. von zuhause mitbringen könnte, solange es eine Möglichkeit gibt, die Getränke zu kühlen.(P***warme Cola/Limo schmeckt wirklich ecklig..)

    "Schöner Wohnen kann man zu Hause" - den find ich gut :thumbup: Ist zwar nicht optimal, wenn man sich damit als zukünftiger SiFa bei der Belegschaft bekannt machen will/muss.

    Nach Wasserspendern habe ich schon mal gegoogelt, aber der Markt ist riesig und mir sind mehr die Erfahrungen damit wichtig: wie wird das angenommen von der Belegschaft, eventuelle Probleme (Hygiene ?), besser festinstallierte Systeme (mit Wasseranschluss) oder ohne, Bemessungsgrößen (Personenanzahl usw.) ?

    Grüsse Colonia

  • Hallo Colonia,

    also erfahrungswerte kann ich noch ein paar mit auf den weg geben: Diese Standard Wasserspender mit den Kanistern oben drauf sehe ich als hygienisch kritisch an...

    besser ist da sowas: http://www.waterlogic.de/ Diese Geräte gibt es bei uns in der Firma Speziell den Waterlogic 4 Firewall. Steht in den Fertigungen und teilweise auch in Verwaltungsgebäuden in geringerer Anzahl.

    Problematik bei diesen Geräten: Sie sollten nicht in schmutzige Fertigungen aufgestellt werden da man dann ständig reinigen muss.

    Diese Geräte werden bei uns sehr gut angenommen es gibt kaltes stille, kaltes sprudelndes, warmes und sehr heißes Wasser. Angeschlossen sind die Geräte an die Wasserleitung. Wasser geht durch einen entsprechenden Filter und wird vor der Ausgabe über UV-Strahlung gereinigt (Bakterien werden abgetötet). Zu diesen Geräten gab es in der Fertigung Kunststoff Trinkflaschen für jeden MA die dann an den Arbeitsplatz mitgenommen werden können.

    Hoffe das hilft dir weiter.

    Gruß B

    Ach und PS: mit schöner Wohnen kann man zuhause darf man als Sifa natürlich nicht hausieren gehen... aber man kann es anders verpacken/durch die Blume durchaus weitergeben.

  • Ich finde ja auch, dass man sich durchaus Wasser & Co. von zuhause mitbringen könnte, solange es eine Möglichkeit gibt, die Getränke zu kühlen.(P***warme Cola/Limo schmeckt wirklich ecklig..)

    Cola/Limo sind erstens nicht die Getränke die empfehlenswert sind und wie ich bereits geschrieben habe sind zweitens gekühlte Getränke auch nicht zu empfehlen. Die zugeführte Flüssigkeit wir direkt ausgeschwitzt.
    Ihr habt Wasserkocher wie du schreibst: Morgens ne große Kanne Tee kochen und abkühlen lassen. Tee trinkt sich perfekt lauwarm, Früchtetee zumindest.

    Hardy

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    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

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  • @ B_kinG

    Danke für den Link (Ist direkt gebookmarkt). Genau solche Berichte/Erfahrungen suche ich.

    elschwoabos

    Ja, ich habe gelesen, dass Du von gekühlten Getränken abrätst. Mit ist auch klar, dass Wasser oder Tee deutlich gesünder/besser ist als z.B. Cola/Limo oder ähnliche Getränke. Aber argumentativ werde ich mich immer auch mit dem Argument:"... schmeckt nicht, trink ich nicht... usw." auseinandersetzen müssen. Und wenn ich dann schon einen Anlauf beim AG bezüglich des Themas mache und dann vielleicht tatsächlich etwas erreichen kann, sollte es irgendwie auch beiden Seiten gerecht werden.

    Die angesprochenen Wasserkocher sind übrigens Privatgeräte (die wie gesagt nicht allen zur Verfügung stehen).

    Trotzdem Danke für den Hinweis mit dem Teekochen...

    Grüße

    colonia

  • Hallo @ all,
    ich habe die Meldungen interessiert verfolgt und möchte dann doch auch eine Info hierüber geben.

    Vor fast genau 4 Woche war ich als SV genau zu dem Thema Hitze im Büro in juristischer Befragung.
    Es ging hier um ein Verwaltungsgebäude 10 Geschosse, ca. 200 Beschäftigte. Das Gebäude aus den 60-zigern war: ohne außen oder innenliegnder Sonnenschutz, ohne qualifizierte hitzeabweisende Fenster, keine Klima- oder Lüftungstechnik. Ich erläutere dies kurz, weil es wesentlich für mich bei der Auslegung der anzuwendenen Regelwerke ist. Weiterhin das Gebäude nicht im Eigentum der Nutzer, was die Sache noch interessanter macht. Die Raumtemperaturen bei Sonnenschutz über 30 bis über 35 °C.
    Die "Chefetage" wollte zwar seit Jahren was ändern, aber mangels Geld passierte nicht. Der Betriebsrat klagte und benannte mich als SV für das Arbeitsschutzrecht.

    Im Ergebnis: aufgrund der "neuen" ASR 3.5 aus 2010 hat sich die Sachlage, auch für Altgebäude grundlegend geändert. Der Vermieter (Eigentümer) hat die gemäß ASR genannten Raumtemperaturen für die vermieteten Gebäude zu erbringen. (siehe auch Bielefelder-Klimaurteil), bedeutet aber nicht, dass er dies auch einfach so umsetzt.

    Der Jurist hat -für mich überraschend - mit dem BGB 618 begonnen, der sich mit der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers befasst, dann das ArbSchG und natürlich die konkretisierenden Regelwerke wie ArbStättV, ASR und zusätzlich bei dieser Problematik Mutterschutzgesetz und Jugendschutz.
    Da der bauliche Zustand primär zur Hitzereduzierung beitragen kann wurde in 2012 ein Gesamtkonzept für die Fassade gefordert unter besonderer Berücksichtigung der ASR Raumklima und Lüftung. Der Sanierungsbeginn wurde für das Jahr 2013 datiert.
    Bis zu diesem Zeitpunkt wurde ALLE in der mehrfach genannten ASR dem Dienstherrn auferlegt:
    ab 30°C kalte Hitzegetränke (Mineralwasser leicht/still und Apfelschorle) (ASR 3.5)
    ab 35°C kein Arbeitsraum mehr - also Dienstbefreiung OHNE Nacharbeit (ASR 3.5)
    Nachtkühlung und Querlüftung eingeführt mit Nachtwache (wo machbar!!)
    Schwerbehinderte bzw. Schwangere oder "Kranke" ab 30°C Dienstbefreiung ohne Nacharbeit.

    Bitte die Kurzantwort nicht verallgemeinern - bei einem Gutachten müssen alle Randbedingungen betrachtet und bewertet werden.
    Die ASR`en sind eine lex specialis haben gesetzlich im Vorrang vor Baurecht oder anderen Regelwerken, welche ggf. den Handlungsbedarf herabsetzen könnten.

    siehe auch
    http://www.saarbruecker-zeitung.de/sz-berichte/wi…art2819,4401247
    oder
    https://www.facebook.com/arbeitssicherh…sundheitsschutz
    Falls Fragen sind können Sie mich gerne hierzu kontaktieren.
    Viele Grüße

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Hallo @ all,
    ich habe die Meldungen interessiert verfolgt und möchte dann doch auch eine Info hierüber geben.

    [snip]

    Vielen Dank für diesen Ausblick auf eine mögliche Rechtsprechung.
    Aber ich befürchte, dass das Urteil keinen Grundsatzcharakter hat, oder habe ich etwas überlesen?

    Gruß
    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)