Hallo Kollegen,
gestern Abend hatte ein MA (Zuhause) einen epileptischen Anfall und wurde über Nacht ins Krankenhaus zur Untersuchung gebracht.
Er ist bei uns als Staplerfahrer angestellt. Hat leider nie etwas von dieser Krankheit erwähnt. Für sein PKW-Schein hat er angeblich ein Attest.
Folgendes habe ich meiner Geschäftsleitung geraten:
"Er wird heute noch bei seiner Hausärztin ein Attest ausstellen lassen, in dem die Fähigkeit zum Führen eines Gabelstaplers bescheinigt wird.
Sollte sich nun doch eine Epilepsie herausstellen:
Laut BG-Information 585 – „Empfehlungen zur Beurteilung beruflicher Möglichkeiten von Personen mit Epilepsie“ muss man zwischen Art, Umfang und Häufigkeit der Anfälle unterscheiden. Daraus resultiert dann eine Gefährdungsklasse, welche anschließend noch im Zusammenhang mit Umfeld zu einem „+“ oder zu einem „-„ führt.
In unserem Falle ist von einer risikoreichen Umgebung auszugehen, welches die Wahrscheinlichkeit auf ein „-„ erhöht. (Gefahrstoffe; stellenweise enge, unübersichtliche Wege).
Warten wir also ab, bis das Attest hoffentlich Klarheit geschaffen hat. Sollte dieses vorab positives Bescheinigen, wird Herr Tritratrulala nächste Woche Freitag dennoch für ein Gespräch (in meinem Beisein) und die G25 Untersuchung (Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten) bei unserem Betriebsarzt eingeladen."
Fällt euch noch etwas zu dem Thema ein, was ich übersehen habe?
Danke & Grüßle,
Olli